Kappendecke

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Jörg Steinhäuser

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Ich möchte über einem ehem. Stall, der eine Kappendecke besitzt, einen Wohnraum einbauen. Die Oberseite der Decke hat eine mehrfach gerissene Betondecke. Um andere Räume mit zu integrieren muss ich einen zusätzlichen Fußbodenaufbau von ca. 25 cm Dicke aufbringen. Ich habe vor, Lagerhölzer quer zur Kappe zu verlegen und darüber schwimmend auf einem Kokosfaserfilz eine Konterlattung anzubringen, auf der dann Mssivholzdielen vernagelt werden. Damit erreiche ich einen leichten Aufbau, in dem ich auch Rohrleitungen sowie eine Schüttdämmung unterbringe. Meine Frage lautet: Kann ich die Lagerhölzer quer verlegen oder muss ich sie exakt über den Trägern anbringen. In diesem Falle hätte ich einen Lagerhölzabstand von ca. 1,20 m. Gruß Jörg
 
Beides ist möglich,

wenn die Aktion durch einen Statiker begleitet und abgesegnet wird. Da eine Nutzungsänderung stattfindet, dürfte auch ein Bauantrag und ein Nachweis nach EnEV fällig sein.
 
Kappendecke

Unabhängig vom rechnerischen Nachweis der Tragfähigkeit:
Die Lagerhölzer müssen bei Querverlegung auf bzw. über den Obergurten der Träger aufliegen.
Bei Parallelverlegung können sie in den Drittelpunkten der Kappen direkt aufliegen.

Viele Grüße
 
Antworten von Fred Heim und Georg Böttcher

Vielen Sank für diese Tips. Ich werde den Scheunenausbau aber unabhängig vom Bauamt durchführen. Dieses interessiert sich auch nicht dafür. Daher bringt mich der Tip von Georg Böttcher doch weiter als der Hinweis auf Bauantrag und EnEV. Ich habe viele Jahre ein Trockenbauunternehmen geleitet und zig Dachstühle ausgebaut und daher keine Bange. Mir sind lediglich die Details der Kappendecke unbekannt.
Gruß Jörg
 
Thema: Kappendecke
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