Haben Städte und Gemeinden Sonderrechte beim Denkmalschutz ?

Diskutiere Haben Städte und Gemeinden Sonderrechte beim Denkmalschutz ? im Forum Denkmalschutz im Bereich - hallo, ich beobachte nun seit wochen den umbau des rathauses und der beiden nachbarhäuser in ettenheim, soll alles für die gemeindeverwaltung...
K

klopfer

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hallo,
ich beobachte nun seit wochen den umbau des rathauses und der beiden nachbarhäuser in ettenheim, soll alles für die gemeindeverwaltung sein.
so langsam glaube ich gemeinden und städte haben sonderrechte.
nur 4 beispiele von vielen.
1. mir wurde geschrieben ich solle meine schüttung behalten.
die gemeinde hatte mehere container und tschüss auf die kippe.
2. ich solle meine fenster erhalten, auch die öffnung dieser. meine fallen schon beim ansehen auseinander.
die gemeinde darf die öffnungen vergrössern. fenster entfernen
3. ich muss, darf, innen nichts verändern, wie zb. türen vermauern oder wände entfernen oder sonstiges.
die gemeinde hat beide häuser innen völlig ausgebeint auf den container
und ab auf die kippe.
4. ich soll meine tragenden balken erhalten.
so wie es aussieht, zieht die gemeinde betondecken ein. usw

bin ich im falschen film???????????

r.reitter
 
Nicht im falschen Film,

sondern in der B(ananen)R(epublik)D(eutschland).
MfG
dasMaurer
 
Naja...

...zur Verteidigung der Gemeinde sei gesagt (nur mal so von außen, ich kenne ja die Umstände nicht genau), es gibt ja verschiedene Stati von Denkmalschutz, sofern das Rathaus unter Denkmalschutz steht.

Gruß Patrick.

P.S.: Nein, ich sitze in keinem Gemeinderat...
 
Sehr geehrter Herr Neika,
was meinen Sie denn mit,
"es gibt ja verschiedene Stati von Denkmalschutz"?
Sie machen mich neugierig!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kibies
 
Auweiah...

...jetzt hat der Fachmann mich erwischt. Von den Geschichten von Kollegen mit älteren Häusern kenne ich gewisse Unterschiede zwischen der Einstufung von Denkmälern. Der eine hatte Probleme wie der Fragesteller Rüdiger und der andere hatte "nur" das Problem, die Bude nicht abreißen zu dürfen, konnte sich aber innen austoben und nur Fassade war geschützt (würde der Änderung der Fensteröffnungen bei oben genannten Gebäude nicht zutreffen). Das Eine war ein Uraltmühle von 16.schießmichtot mit Auflagen auch bezüglich Baustoffen und das andere eine Bauernhaus.
Ähnliches habe ich hier auch schon gelesen ("Fassade denkmalgeschützt", also wohl nur die Fassade). Da ich immer noch an unseren Rechtsstaat glaube und die verbleibenden Ungereimtheiten in Grenzfällen (auf dieses Thema bezogen) auf gute Verargumentierung der Bedürfnisse schiebe, wollte ich mich einbringen. Ich hoffe, meine Kenntnisse liegen nicht so falsch bezüglich der verschiedenen Stati, zumindest hier in BW.

Gruß Patrick.

P.S.: Bei "Sehr Geehrter Herr Neika" bekam ich ein richtig schlechtes Gewissen...:)
 
Haben Städte und Gemeinden Sonderrechte beim Denkmalschutz ?

nur mal so,
die häuser stehen komplett unter denkmalschutz.
die fenster öffnungen werden bis auf oberkannte boden geöffnet,
damit mehr licht einfällt. für was eigentlich, bei den gemeinden brennt ja eh
den ganzen tag das licht

r.reitter
 
Wie sagt man so schön:

"Alle Menschen sind gleich, nur manche sind gleicher!"
Vielleicht hat sich die Gemeinde selbst eine Art Sondergenehmigung ausgestellt. Wegen einer besonderen Härte gegenüber dem Bauherren oder so? Bei anderen kennt man da keine Gnade. Die privaten Bauherren sollen doch ruhig bluten für das Gemeinwohl! Wenn du dir Freunde in der Gemeindeverwaltung machen willst; einfach anzeigen! Dann solltest du aber in eine andere Gemeinde umziehen.

Mir ist ein Fall bekannt, da hat das Bauamt den Einbau von Fenstern in der Ausführung X genehmigt. Nachdem diese dann drinen waren, kam das Denkmalamt und verlangte den Rückbau dieser nach § ? unzulässigen Maßnahme. Schließlich musste er dann eine Ausführung Y einbauen. Ein Anwalt konnte dann zum Glück erreichen, dass das Bauamt die Kosten für den Einbau der Ausführung X bezahlte. Also von den Steuergeldern. Scheinbar konnten sich die Amtsleiter nicht leiden!
 
Gemeinde-Benchmarking

Hi,
vielleicht sollte Deutschland mal ein Bürger-Benchmarking für Gemeinden einführen ,damit jeder Bürger vor allzu bösen Überraschungen verschont bleibt.
Denkmalschutz soll nur die antiquierte Strassenansicht erhalten ? und der Bau selber wird historisch entkernt-willkommen in Hollywood!
Kaiser Nero lässt grüßen.

Demokratie???wenn Gemeinderäte es nicht mal nötig haben,dem Volke detailliert ihr gewünschtes Vorhaben vorzutragen(Presse),damit das Volk Einwände erheben kann.

@R.Reitter:haben sie ihre Änderungswünsche schon vor Kauf eingereicht?bei Kauf eines Denkmals immer sinnvoller
 
Sehr geehrter Herr Neika,
ich wollte Ihnen natürlich nichts Böses.
Ich fand Ihren Beitrag sachlich und Sie haben versucht etwas differenziert darzustellen. Aufgrund Ihres Beitrages dachte ich nur, Sie hätten hier besondere Erfahrungen gemacht. Ich weiß ja nun auch nicht alles und oft bin ich neugierig!
Ohne den beschriebenen Fall zu kennen, kann ich natürlich gar nichts sagen.
Es wird sicherlich in der Denkmalpflege unterschieden. Selbst wenn das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz steht, werden oft besondere Bauteile oder Einbauten gesondert aufgelistet. Es ist natürlich schon ein Unterschied, ob ein ein Einfamilienhaus oder ein öffentliches Gebäude unter Denkmalschutz steht. Dann greifen hier ganz andere Normen, z.B. für Brandschutz, Fluchtwege, barrierefreie Zugänge, Statik (z.B. für ein Archiv) etc.
Damit werden z.B. solche Katastrophen wie in der Anna-Amalia-Bibliothek vermieden.
Das ich so förmlich bin, liegt an meiner Erziehung. Fremden begegne ich mit Höflichleit und Respekt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kibies
P.S.: Aber auch ich beobachte, daß sich die Denkmalpflege immer mehr wirtschaftlichen Zwängen unterordnen muß.
 
Die von Herr Kibies genannten besonderen Anforderungen könnten...

...der Grund sein, warum hier etwas anders verfahren wird (danke Herr Kibies). Auch wenn es schmerzt, wenn "die" so verfahren dürfen, vielleicht eröffnet das die Möglichkeit, bei der eigenen Sanierung gegenüber dem Denkmalamt etwas mehr zu erreichen. Nach dem Motto: "Ich will doch nur neue Fenster in den alten Einteilungen mit gleicher Sprossenzahl, das ist doch ein kleinerer Eingriff im Gegensatz zu den bodentiefen Fenstern...". Ich weiß nicht, aber mit guter Verargumentierung und etwas Geduld läßt sich vielleicht doch was machen. Mein Haus hat wohl die geringstmögliche Einstufung. Das Denkmalamt hat es als erhaltenswert eingestuft und deshalb hat der Stadtplaner meiner Gemeinde Auflagen gemacht (steht in einem Sanierungsgebiet). Nach langen Diskussionen auf sachlicher Ebene konnten wir einiges erreichen (eben auch mit Verweis auf andere Gebäude). Zum Schluß waren beide Seiten zufrieden.
Letztenendes erhält ein Gebäude nur die Nutzung auf Dauer, auch Denkmäler müssen bewohnbar sein...

Gruß Patrick.
 
Thema: Haben Städte und Gemeinden Sonderrechte beim Denkmalschutz ?

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