Abweichung der Farbgestaltung v. denkmalgeschützen Gebäude

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Ott Martina

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Hallo,
welche Folgen / Kosten usw. können auf uns zukommen, wenn wir uns nicht mit den Denkmalamt einigen können, was die Farbegestaltung der Fassade angeht ? Denkmalschutzrechtliche Genhemigung ist vorhanden.
Grüße
 
Abweichung Farbgestaltung

Liebe Martina,
ehe Du einen Krieg mit dem Denkmalamt anzettelst, würde mich der eigentliche Grund interessieren. Was ist denn die Forderung der Denkmalschützer und was Deine Vorstellung?
Liegt das Problem nur in der Farbe oder auch in der Art der Farbbeschichtung?
Ist das Haus ein Einzeldenkmal?

Viele Grüße
Georg Böttcher
 
Sehr geehrte Frau Ott,

vorab zitiere ich aus dem

Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)

Art. 4 Erhaltung von Baudenkmälern
(1) Die Eigentümer und die sonst dinglich Verfügungsberechtigten von Baudenkmälern haben ihre Baudenkmäler instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist. Ist der Eigentümer oder der sonst dinglich Verfügungsberechtigte nicht der unmittelbare Besitzer, so gilt Satz 1 auch für den unmittelbaren Besitzer, soweit dieser die Möglichkeit hat, entsprechend zu verfahren.
(4) Handlungen, die ein Baudenkmal schädigen oder gefährden, können untersagt
werden.

Art. 6 Maßnahmen an Baudenkmälern
(1) Wer
1. Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen ....
....will, bedarf der Erlaubnis.
(2) Die Erlaubnis kann im Fall des Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 versagt werden, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. Im Fall des Absatzes 1 Satz 2 kann die Erlaubnis versagt werden, soweit das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung eines Baudenkmals
führen würde und gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen.

VIII. Ordnungswidrigkeiten
Art. 23
(1) Mit Geldbuße bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. Handlungen nach Art. 4 Abs. 4 vornimmt, obwohl ihm dies durch vollziehbare Anordnung untersagt wurde,......


Ob und in welcher Höhe hier eine Geldbuße verhängt werden kann, möchte ich auf diesem Wege nicht beurteilen und ist auch nicht meine Aufgabe.
Nun stellt sich auch für mich die Frage, warum Sie eine Auseinandersetzung mit der zuständigen Denkmalbehörde anstreben (Farbton/Materialwahl?).
Generell können Sie sich dann aber schon einmal auf einen jahrelangen Rechtsstreit einstellen. Wollen Sie sich das wirklich antun? Ein freundlicher Dialog ist hier förderlicher,
damit Ihre Wünsche Berücksichtigung finden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Kibies
 
Abweichung in der Farbgestaltung v. denkmalgeschütztem Gebäude

Hallo Georg,
Sehr geehrter Herr Kibies,

danke für die schnelle Antwort.

Wir renovieren einen denkmalgeschützten Bahnhof, denkmalschutzrechtliche Genehmigung liegt vor.
Wir haben bereits begonnen, alte Farbreste von der Holzfassade zu entfernen, diese zu schleifen und zu restaurieren.
Eine Farbanalyse wurde bereits durchgeführt, das Denkmalamt möchte gerne die Farben des Erstanstrichs wiederhaben.
(Ocker die Bretter, braun die Deckleisten und Fenstereinfassungen, ..gräßlich!)
Ich möchte eine helle, freundliche Farbgebung (Pastelltöne)
Die Vorarbeiten sind fast fertig, die Fassade möchte gestrichen werden.
Was passiert, wenn ich
a:)das Gerüst abbaue und die Arbeiten einstelle?? (Das Holz bleibt unbehandelt und wird in wenigen Jahren verwittern)
b:) ich wegen "erforderlichem Holzschutz" der abgeschliffenen Fassade in meinen Farben das Holz "schütze".
Am Bahnhof wurden die letzten 30 Jahre keine Arbeiten bzw. Renovierungen durchgeführt, niemand wollte das Gebäude, trotz moderatem Kaufpreis, weil dem Denkmalschutz hier ein sehr kleinkarierter Ruf vorauseilt.
Das Problem ist ausschließlich die Farbgebung, das Gebäude ist ein Einzeldenkmal.
Fotos im Anhang
Grüße
Martina Ott
 
Hallo

Es fällt immer schwer wenn man die Vorstellungen die man sich gemacht hatte ändern soll. Viele Farbbefunde sind heutzutage ziemlich schrecklich anzuschauen. Ich kenne ein Haus das aufgrund der Befund in preussischblau mit vanillegelben Fenstereinfassungen und auberginefarbenen Fensterläden gestrichen wurde. Vielleicht kannst du über den ockerton noch mit dem denkmalbeaten verhandeln. Man kann den ja evt. etwas aufgehellt verwenden und ocker ist nicht gleich ocker. das kann von einem scheußlichen gelbgrünton bis zu einem schön warmen goldgelb variieren.
Ich habe mal auf die schnelle einn bischen an deinem bild herumgebastelt das mag vielleicht noch nicht die endgültige lösung sein, aber vielleicht hilft es dir dich etwas an diese farbigkeit zu gewöhnen. (Da die Auflösung leider etwas schlecht ist konnte ich leider nicht genauer daran herumwerken).
Gruß
Dorothée
 
Abweichung Farbgestaltung

Liebe Martina,
da es hier anscheinend um eine rein geschmackliche Entscheidung geht, empfehle ich Dir, mit dem Denkmalamt zu kooperieren und die Erstfarbgebung zu akzeptieren.
Vielleicht änderst Du ja Deinen Geschmack, wenn es fertig ist?

Viele Grüße
Georg Böttcher
 
Hallo

habe nochmal einen Versuch gemacht nachdem ich das besser aufgelöste Bild öffnen konnte (war wohl irgendwo der Wurm drin).
Mit den dunkleren Fenstereinfassungen kommen halt die Details ein bischen klarer raus. Evt könntest du dich ja mit den Denkmalleuten auf einen Kompromiss einigen: Schokoladenbraune Fenstereinfassungen,Ockerfassade, aber wesentlich heller ( Weiß mit z.B. einem Schuß Ocker oder Braun)abgetönte Deckleisten und helle Fensterläden, dann wirkt das ganze im Gesamteindruck wesentlich heller.(siehe Bild)
Wenn sich an diesen drei Punkten wirklich gar nichts machen lässt kannst du vielleicht wenigstens die Fensterläden in einem Farbton deiner Wahl streichen. Selbst das macht schon viel aus. Falls du noch andere Farbstellungen durchspielen möchtest sag bescheid.
Gruß
Dorothée
 
vielleicht hilft

es ihnen, wenn sie sich als teil eines projekts verstehen: wohnkultur vergangener zeiten für die nachwelt zu erhalten. dazu gehören auch farbvorstellungen. sie tun es etwas gutes, sehen sie es einfach als spende an die allgemeinheit. :)))
ich bin mit der farbgestaltung meiner hütte auch nicht gant glücklich, aber das halte ich mir dann immer vor augen.
stichwort bahnhof: den haben sie bei uns vergangenes jahr nach orginalen befunden rekonstruiert - und das ist heavy, da ist ein bißchen ocker und braun wirklich ein geringes opfer: preußisch-blaue türen, grüner putz und elemente aus rotem buntsanstein: "autsch"
ehrlich gesagt, kann ich mir ihren bahnhof aber auch gar nicht in pastell vorstellen: die fassade wirkt doch noch sehr spät-klassizistisch streng und symetrisch, das verlangt auch nach einer gewissen zurückhaltung und konformität in den farben, meine persönliche meinung.
 
Hallo

Nachdem ich noch eine Weile darüber nachgedacht habe sind mir noch folgende Punkte eingefallen die evt. ein Verhandeln mit dem Denkmalschutz leichter machen könnten:

- Da es sich um ein Einzeldenkmal handelt muss nicht auf die Farbgebung der Umgebung geachtet werden, also ist eine flexiblere Farbwahl durchaus verhandelbar.

-Da es sich nicht um ein herausragendes Beispiel der Baukunst (erstes seiner Art, bekannter Architekt, oder stilprägendes Gebäude) handelt, könnte man es durchaus in einem anderen Farbton streichen

- Farbgeschmäcker ändern sich im Laufe der Jahre, und solange es sich nicht um eine Verunstaltende Farbgebung handelt ist eigentlich wenig dagegen einzuwenden das Haus in einem anderen Farbton zu streichen.

-Als entgegekommen wäre es evt. möglich die Straßenseite in historischer Farbstellung zu streichen und den Rest in der eigenen.

- Oder man greift eine Farbe auf und streicht den Rest anders, evt. mit kleinen Befundfenstern in der die frühere Farbgebung dargestellt wird

- da meistens sowieso ein Befundbericht an die Behörde geht ist die historische Farbstellung dokumentiert und kann jederzeit wiederhergestellt werden.

-Mach eine Darstellung wie dein Gebäude werden soll und zeige sie dem Denkmalmenschen

-Suche in Büchern nach historischen Farbgebungen die für die Bauzeit deines Bahnhofes typisch sind, vielleicht findest du ja was ähnliches wie du es dir vorstellst und kannst dann damit argumentieren das die Farbwahl gar nicht so abwegig für diese Zeitspanne ist.

Vielleicht helfen dir diese Gedanken den eigenen Standpunkt gegenüber der Behörde zu vertreten. Nur mit dem Argument : weil ich es so will, ist meistens schwer dagegen anzukommen.

Frohes Verhandeln, und halte uns auf dem Laufenden
Gruß Dorothée
 
Thema: Abweichung der Farbgestaltung v. denkmalgeschützen Gebäude

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