Was muss im Zuge des Denkmalschutzes alles bei der Pflege der Fassade udgl. beachtet werden?

Diskutiere Was muss im Zuge des Denkmalschutzes alles bei der Pflege der Fassade udgl. beachtet werden? im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo, ich bin erst seit kurzem Eigentümerin eines Fachwerkhauses und noch nicht wirklich mit allen nötigen Infos vertraut. Aufgrund dessen...
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Gluexschwein

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Hallo,

ich bin erst seit kurzem Eigentümerin eines Fachwerkhauses und noch nicht wirklich mit allen nötigen Infos vertraut. Aufgrund dessen wandte ich mich via Mail an die Untere Denkmalbehörde meiner Gemeinde mit nachfolgendem Wortlaut:

>>>Seit Januar diesen Jahres bin ich Eigentümerin des Fachwerkhauses XX, dass unter Denkmalschutz steht.

Da Denkmalschutz ein weitreichender Begriff mit entsprechender Bedeutung sein kann, bitte ich um Mitteilung, was tatsächlich eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis benötigt.

Ich stelle diese Frage mit dem Hintergrund, dass dieses Jahr definitiv die Fassade des Hauses neu gestrichen werden muss. Im Zuge dessen würden wir gerne die Optik des Hauses noch weiter verbessern. Hierbei würden wir ein dunkles Rot für die "Rahmen oder Verleibungen" der Fenster und Eingangstür vorziehen (gesehen in der ***straße - siehe Anlage).

Wie uns ein ehemaliger Bewohner des Hauses bestätigte, gab es diese Farbgebung schon mal.

Außerdem sind Blumenkästen in der ersten Etage auf der Rückseite vorgesehen.

Der Eigentümer des Hauses YYY wäre ebenfalls mit dieser Veränderung einverstanden und würde "mitziehen".

Für eine Rückmeldung Ihrerseits wäre ich dankbar.<<<

Hierauf erhielt ich dann folgende Antwort:

>>>Sehr geehrte Frau ***,
Ihr jüngst erworbenes und allgemein wertgeschätztes Gebäude aus dem 18. Jahrhundert an der ***straße wurde in den 80 er Jahren unter Denkmalschutz gestellt, da es noch einer der wenigen Beispiele für das städtische Wohnen im Mittelalter darstellt (s. Anlagen). Das bedeutet nunmehr, dass im Zuge von Instandsetzungs-/ Verschönerungsmaßnahmen behutsam mit dem Gebäude umzugehen ist. Das Denkmalschutzgesetz - DSchG - für das Land Nordrhein-Westfalen schreibt das entsprechende Prozedere dafür vor.
Nach dem § 9 des DSchG sind Maßnahmen erlaubnispflichtig, wenn
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder die bisherige Nutzung verändern will. Sie entnehmen hierraus, dass alle Veränderungen eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf. Ich empfehle Ihnen, gleich zu Beginn einen Fachbetrieb einzuschalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass beispielsweise für den Fassadenanstrich das richtige Material/ Farbgebung gewählt wird. So kann dieser gleichermaßen bei der Antragsstellung behilflich sein, bei der diese Angaben erforderlich sein werden.
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen kleinen Einblick in dieses Themenfeld verschafft zu haben und wünsche Ihnen viel Spaß mit dem schönen Gebäude.

Mit freundlichen Grüßen<<<

Leider haben mir diese Auskünfte nun überhaupt nicht geholfen, da mir der §9 DSchG bereits bekannt war und die beigefügten Anlagen sich schon aufgrund der Finanzierung in meinem Besitz befinden.

Wer von Euch/Ihnen kann mir tiefergehende Infos geben?
 
Ein schönes Haus und sensible Bewohner...

...einfach herrlich.

Soweit dargestellt, handelt es sich bei der Farbfassung um eine Wiederherstellung, somit sollte der Gesetzeswulst gar nicht greifen. Befund sichern, am besten von einem einschlägigem Restaurator, Farbe empfehlen lassen, und dann geht's los.

Und die Blumenkästen? Einfach anbringen, ohne größere Schäden zu produzieren. Falls sich wirklich einer beschwert, daß es im 18. Jh. noch keine Blumenkästen gab, und das auch beweisen kann, nach Amtbescheid einfach wieder abschrauben.

Die geplanten Aktivitäten stellen nur ganz kleine Eingriffe dar, und sollten somit unproblematisch sein.

Gutes Gelingen

Thomas
 
Die Antwort der Denkmalbehörde war so präzise wie ihre Mail im Umkehrfall.
Was muß sich den ein Denkmalpfleger unter einem "dunklen Rot" vorstellen und was unter "Verbesserung der Optik des Hauses"?

Die Stellungnahme ist doch eindeutig, nehmen sie sich einen Fachbetrieb, legen sie uns das Sanierungskonzept einschl. Materialangaben zur Prüfung vor.
Was ist nun daran unklar?
 
"Dunkles Rot"

Werter Jens H.Schröters,

wie Sie dem Text entnehmen konnten, war der Mail an die Behörde ein Beispielbild beigefügt, was sehr aussagekräftig ist.

Damit auch Sie sich ein Bild machen können, ist es hier beigefügt.

Zur Farbe: Natürlich ist uns die Farbe derzeit noch nicht bekannt. Wir wollten aber im Vorfeld schon mal genauere Auskünfte zur Verfahrensweise wissen.

Es sollte ein Leichtes sein, mal die Bewohner des besagten Hauses anzusprechen. ;)

Der Herr der Behörde ist mit keinem Wort wirklich auf meine Fragen eingegangen sondern hat lediglich den § zitiert und das in einem Deutsch, dass einem Angst und Bang wird.

Zudem geht es nicht um eine Sanierung sondern lediglich um einen Fassadenanstrich, der keinerlei optische Veränderungen herbeiführt sondern lediglich zur Erhaltung dient.

Gruß
 
Farbe

Moin zusammen
Was wolltest du den von der Behörde an Antwort haben.
Nehmen sie von Hersteller xy, Farbton z4 der Farbe b1.
Was für Diskusionen willste den dann führen.
Die Farbe ist mir zu dunkel, nicht Diffusionsoffen genug und den Hersteller will ich nicht unterstützen.
Also wartet die Behörde auf einen Vorschläge von dir und antwortet dann "vielleicht ein bisschen hell aber ok, usw".
Erst wenn du einen Vorschlag machst kann man über etwas reden. Oder Sollen sie dir alles vorschreiben.
Gruß Jürgen
PS. Wenn's ein leichtes ist die Farbe vom Vorbild zu erfragen mach es doch. Dann frage einen Fachmann ob die Farbe deinen Haus schadet. Und dann geh mit diesen Angaben zur Behörde.
 
Und wie...

...soll der Zeitgenosse das "Dunkle Rot" beschreiben?

Ihr braucht einen Befund, und den könnt Ihr nicht selber machen, die beschusssichere Dokumentation ist der Job des Restaurators. Wenn da mal Rot drauf war, wird er es auch finden. Er wird den Farbton (üblicherweise nach NCS) feststellen, Aussagen zumindest zum Bindemittel machen, und den Farbton, wenn's eine runde Leistung sein soll, probeweise nachmischen. Somit wird er auch Empfehlungen geben, welches Produkt zur Anwendung kommen sollte. Ob dieses Rot allerdings dem ursprünglichen Farbton entspricht?

Wie auch immer, Befund Restaurator - Anstrich Fachfirma oder bei entsprechenden Ambitionen halt der Bauherr.

Die Antwort der Denkmalbehörde ist so nichtssagend, wie sie dem Kenntnisstand nach sein kann, darüberhinaus wurde sogar viel Freude gewünscht - das gibt es ja nun weiß Gott nicht in jeder Amtsstube.

Bunte Grüße

Thomas
 
Denkmalschutz

Hallo,

packen Sie sich, wie empfohlen den Malerbetrieb, am besten einen Restaurator, freuen Sich an seinen Farbvorschlägen und machen mit der Denkmalbehörde einen ortstermin.
So läuft das bei mir immer.

Grüße vom Niederrhein
 
Mittelalter???

Hallo,
Ein Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert als Beispiel für das städtische Wohnen im Mittelalter darzustellen , ist meiner Meinung nach ziemlich unfachmännisch.

Das späte Mittelalter endete um 1500.

18. Jahrhundert ist Neuzeit.

Sie sollten die Farbgebung auf jeden Fall mit der UDB abstimmen , damit Sie die Steuererleichterungen in Anspruch nehmen können. (§7i)

In Hessen kann man einen Antrag auf eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung stellen.

viele Grüße
 
Der Farbton...

...ist ja nur ein Aspekt des Ganzen!

Wie Jens H. Schröters (ich grüße sie, ihro Gnaden ;-)) richtig bemerkte, kann ohne konkreten Vorschlag zu Material und Ausführung keine andere Reaktion seitens der UDB erfolgen, als sie sie bekommen haben.

Entweder sie lassen es tatsächlich durch einen Fachbetrieb abwickeln, dann haben sie damit keinerlei weitere Probleme (UDB seitig), oder aber sie machen der UDB ganz konkrete Vorschläge zum Material, zur Zusammesetzung des selben, zu Ausführungsdetails und letztendlich auch zum Farbton.

Dann werden Sie vermutlich auch detailliertere Antworten erhalten.

Im Übrigen finde ich den Wortlaut der Antwortmail durch aus als freundlich und zuvorkommend (mal abgesehen vom Beispiel des Mittelalters)

Grüße
Martin
 
Nur einen Aspekt lesen und alles Andere ignorieren?

Also, wenn ich mir die Antworten hier so durchlese, stelle ich nur eines fest:

Genau wie der Herr von der UDB, gehen auch die antwortenden Forumsuser auf nur einen Aspekt meines Schreibens ein (ausgenommen Thomas W. Böhme).

Was ist mit dem Fassadenanstrich?
Es wird hier keine Farbe verändert. Ist das genehmigungspflichtig? Müssen dafür Materialien angegeben werden?

Was ist mit der Montage von Blumenkästen?
Ich habe nicht vor, diese hinterher wieder abnehmen zu müssen, wenn es denn doch nicht gewünscht ist.

Außerdem ist den Dokumenten nicht wirklich zu entnehmen, wie weit der Denkmalschutz geht. Ich hörte, dass es da Unterschiede gibt und genau das habe ich auch gefragt.

Wenn tatsächlich Alles genehmigungspflichtig ist... Muss ich dann auch um Erlaubnis bitten, wenn beispielsweise eine Dachpfanne auszutauschen oder am Mauerwerk ein kleines Stück auszubessern ist?

Bis zur Erlaubniserteilung (kann wohl bis zu 4 Wochen dauern) könnte es schon zu spät sein.

Oder wie sieht es mit dem Holzschutz an den Dachgauben aus?

Danke, dass hier alle so interessiert und aufmerksam den Beitrag gelesen haben.

Im Übrigen gehöre ich definitiv nicht zu den Lottogewinnern oder sonstigen Millionären. Natürlich möchte ich für das Haus nur das Beste, aber meine finanziellen Mittel sind begrenzt.

Zudem bin ich Anfängerin in Sachen Denkmalschutz. Was ist daran so schlimm, sich im Vorfeld Informationen holen zu wollen?
 
Niemand...

...hat gesagt, dass es schlimm ist, sich "als Anfängerin" zu informieren.
Ich stehe, ganz im Gegenteil, zu der Auffassung, dass ein vorheriges Informieren viel Ärger erspart.

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Genau wie der Herr von der UDB, gehen auch die antwortenden Forumsuser auf nur einen Aspekt meines Schreibens ein (ausgenommen Thomas W. Böhme).

Was ist mit dem Fassadenanstrich?
Es wird hier keine Farbe verändert. Ist das genehmigungspflichtig? Müssen dafür Materialien angegeben werden?
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Hierzu glaube ich sagen zu können: Der Farbton ist zunächst sekundär zu betrachten. Viel wichtiger ist die Wahl der richtigen Materialien. Also Materialien die den Fortbestand ihres Denkmals nicht gefährden.

Was ist mit dem Fassadenanstrich? Wenn sie schreiben "es wir keine Farbe verändert" meinen sie sicherlich den Farbton oder?
Entscheident ist die Zusammensetzung der Farbe. Um welche Farbe handelt es sich?

"Weiß" ist nicht gleich "Weiß"!

Der Farbton ist fast wurscht. Wichtig ist, dass sie Farben wählen, die die Substanz ihres Denkmals nicht gefährden.

Diffusionsfähigkeit ist da ein "beliebtes" Schlagwort!

Grüße
Martin
 
Diffusionsfähigkeit

Ergo, wasserdampfdurchlässig und lösemittelfrei.

Dafür gibt es doch bestimmt spezielle Bezeichnungen?

Wir hatten an die BAUFIX Fassadenfarbe gedacht, die am Besten alle Anforderungen erfüllt.
 
Leute, bitte,

kramt nicht bei Lidl nach einer Fassadenfarbe. Da rollen sich mir doch die Fußnägel auf. Vielleicht kann man eine niegelnagelneue Fassade damit streichen, aber für eine historische Substanz ist ein Haufen Probleme zu erkennen, den Ihr nicht beherrschen werdet.

Totsanieren ist teuerer, als vergammeln lassen.

Grüße

Thomas
 
Vorurteilsfrei...

...nenn ich das nicht gerade.

Und übrigens, ich hatte mich lediglich auf der Internetpräsenz des Herstellers umgesehen und mir die Produkte angesehen.

Machen Sie das auch mal: http://www.baufix-online.com/

...
 
Es hat nichts mit Vorurteilen zu tun...

...wenn ich Ihnen von Dispersionsfarben auf Altuntergründen abrate. Eher mit Erfahrungen.

Lesen Sie doch bitte auch 'mal in der zitierten Quelle:

"BAUFIX® Fassaden-Farbe ist universell einsetzbar als Erstanstrich auf mineralischen Untergründen (wie Mauerwerk, Beton, Putz), sowie als Erneuerungsanstrich auf festen Kunststoff-Dispersionsanstrichen und Kunstharzputzen."

Was haben Sie den jetzt auf der Wand? Neuer mineralischer Putz ohne Anstrich, oder aber Plastefarbe bzw. -putz? Alles andere - negativ.

Sie sehen hier 2 Bilder: Der Sockel in der Fensternische wurde 2000, der grüne Anstrich 2003 mit Dispersionsfarben eines Mitbewerbers gemacht. Kein billiger Brösel (Baufix gibt oder gab es wirklich bei Lidl), sondern Markenware eines Mitbewerbers, vom Fachbetrieb für teuer Geld auf neuen mineralischen Putz gemacht. Basaltmauerwerk, also eher wenig aufsteigende Feuchte, keine signifikante Salzbelastung.

Ich bezweifle die Aussagefähigkeit von Werbebotschaften wie "diffusionsoffen" für Dispersionsfarben. Zwischen "offen" und "zu" liegt ein Spielraum von 180 Grad.

Grüße

Thomas
 
Und da ...

der Rest vom Murks.
 
Vielen Dank...

...dann weiß ich zumindest, was die vielen früheren Besitzer hier für falsche Farben benutzt haben.

Natürlich wollen wir das Haus erhalten, aber genau deswegen möchte ich ja auch wissen, was relevant ist.

Und ein begrenztes Budget erfordert nun einmal, dass irgendwo gespart wird. In diesem Fall natürlich nicht bei dem Material sondern eher bei der Ausführung.
 
Thema: Was muss im Zuge des Denkmalschutzes alles bei der Pflege der Fassade udgl. beachtet werden?

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