Fachwerk.de - Energiepass erforderlich
Hi, nach meinem Wissen ist doch bei einem Verkauf eines Haus - auch altem Fachwerkes - ein Energiepass erforderlich - oder?
Diesen müsste mir doch der Makler vorlegen, kann er diese nicht, werde ich dies VK- Preis auswirken lassen - oder?
Grüße
Diesen müsste mir doch der Makler vorlegen, kann er diese nicht, werde ich dies VK- Preis auswirken lassen - oder?
Grüße
Der Makler
oder Verkäufer muss einen Energiepass vorlegen. Kann er dies nicht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die unter Umständen ein Busgeld nach sich ziehen kann.
Mit dem Kaufpreis hat das erst einmal nichts zu tun. Wird ein Energiepass vorgelegt, der schlechte Werte zeigt, dann kann das natürlich einen Einfluss auf den Kaufpreis haben. Aber, wenn andere Dinge dann wieder dafür sprechen, dass Haus zu kaufen, z.B. weil es ein besonderes Schmuckstückchen ist, oder weil man sich in das Haus verliebt hat, könnte der Preis dann doch wieder höher ausfallen.
Ich will damit sagen, die energetischen Kennwerte sind nur ein Kriterium neben vielen anderen ein Haus zu Kaufen oder nicht und wenn ja zu welchem Preis.
oder Verkäufer muss einen Energiepass vorlegen. Kann er dies nicht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die unter Umständen ein Busgeld nach sich ziehen kann.
Mit dem Kaufpreis hat das erst einmal nichts zu tun. Wird ein Energiepass vorgelegt, der schlechte Werte zeigt, dann kann das natürlich einen Einfluss auf den Kaufpreis haben. Aber, wenn andere Dinge dann wieder dafür sprechen, dass Haus zu kaufen, z.B. weil es ein besonderes Schmuckstückchen ist, oder weil man sich in das Haus verliebt hat, könnte der Preis dann doch wieder höher ausfallen.
Ich will damit sagen, die energetischen Kennwerte sind nur ein Kriterium neben vielen anderen ein Haus zu Kaufen oder nicht und wenn ja zu welchem Preis.
Der Weg ist das Ziel
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 10.09.10
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 10.09.10
hmmm,
ok, also ist es die Pflicht des Verkäufers/Maklers beim Verkauf einen Energieausweis vorzulegen.
Werde ihn darauf ansprechen, dann habe ich etwas mehr in der Hand den Kaufpreis zu reduzieren.
Danke
ok, also ist es die Pflicht des Verkäufers/Maklers beim Verkauf einen Energieausweis vorzulegen.
Werde ihn darauf ansprechen, dann habe ich etwas mehr in der Hand den Kaufpreis zu reduzieren.
Danke
Energiepass
Hast Du denn alternativ Energieabrechnungen für die letzten Jahre?
Dann kannst Du den verbrauchsabhängigen Alibi Energiepaß, den man sich daraus für wenig Geld zaubern lassen kann,
auch zum Ofen anschüren verwenden ...
JensD | 10.09.10
Hast Du denn alternativ Energieabrechnungen für die letzten Jahre?
Dann kannst Du den verbrauchsabhängigen Alibi Energiepaß, den man sich daraus für wenig Geld zaubern lassen kann,
auch zum Ofen anschüren verwenden ...
JensD | 10.09.10
Energiepass bei Fachwerkhaus
Ein Energiepass unter Nachweis der Gebäudehülle bei einem verwinkelten Fachwerkhäuschen halte ich angesichts der Unberechenbarkeit der vielen Diskontinuitäten nur für bedingt aussagekräftig - ein Witzchen ...
Ein Energiepaß nach Verbrauch ist nur aussagekräftig bei gleicher und kontinuierlicher Nutzung über den betrachteten Zeitraum. Ich habe schon von Fällen gehört, bei denen das Gebäude längere Zeit nahezu nicht beheizt worden war ... dann kamen natürlich ganz hervorragende Werte beim Energiepaß heraus ...
Ein Energiepass unter Nachweis der Gebäudehülle bei einem verwinkelten Fachwerkhäuschen halte ich angesichts der Unberechenbarkeit der vielen Diskontinuitäten nur für bedingt aussagekräftig - ein Witzchen ...
Ein Energiepaß nach Verbrauch ist nur aussagekräftig bei gleicher und kontinuierlicher Nutzung über den betrachteten Zeitraum. Ich habe schon von Fällen gehört, bei denen das Gebäude längere Zeit nahezu nicht beheizt worden war ... dann kamen natürlich ganz hervorragende Werte beim Energiepaß heraus ...
Es geht immer weiter - außer einmal ...
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Ing.-büro Böhm | Niko Böhm | 10.09.10
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Ing.-büro Böhm | Niko Böhm | 10.09.10
Man mag mich berichtigen,
aber ein Verbrauchsausweis ist für ein Einfamilienhaus Baujahr vor 1977 gar nicht erlaubt, es sei denn das Gebäude wurde nach nach der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert.
aber ein Verbrauchsausweis ist für ein Einfamilienhaus Baujahr vor 1977 gar nicht erlaubt, es sei denn das Gebäude wurde nach nach der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert.
Der Weg ist das Ziel
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 10.09.10
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