AfA vom Denkmalamt trotz Eigenheimzulage ?

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Guest
Vom Denkmalamt habe ich eine Bescheinigung über die beim Finanzamt abzusenzenden Handwerkerleistungen an unserem Denkmalgeschützen Haus bekommen. das Finanzamt will diese Bescheinigung nun aber nicht anerkennen, da ich einen Großteil dieser Rechnungen bereits bei der Eigenheimförderung angegeben habe. Liegt das Finanzamt damit richtig ? Ursprünglich hieß es, daß wir mit einem Denkmalgeschützen Haus steuerlich besonders etlastet würden. Wenn das nun doch nur über die Eigenheimzulage läuft, wäre das doch keine andere Entlastung gegenüber einem "normalen" Hausbesitzer, oder hätte dieser es schon gar nicht bei der Eigenheimzulage geltend machen können ?

Schonmal vielen Dank für eventuelle Auskünfte !!
 
das finanzamt

hat recht. beides sind subventionsleistungen für die selbe sache und neine subvention bekommt man eben nur einmal. egal ob in der direkten form der ehz oder der indirekten der denkaml-afa. einziger unterschied: bei der ehz wird auch der kauf subventioniert, was bei der denkmal-afa nicht der fall ist.
sie hätten also ein wahlrecht gehabt, hätten sie die afa gewählt, hätten sie zusaätzlich den eventuellen kaufpreis der immobilie über die ehz subventionieren lassen können.
für wen sich was lohnt, ist eine abwwägungssache. bei hohen einkommen wird es wegen der progression i.d.r. die afa sein, bei mittleren ist es fraglich und wenn kinder im spiel sind, wird meist die ehz die bessere wahl sein.
 
Frage

Hallo...

habe ich das jetzt richtig verstanden?

ENTWEDER Eigenheimzulage ODER die steuerliche Abschreibung nach § 10i schlagmichtod??

Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

Grüße Annette
 
So hab ich es leider auch verstanden, wobei ich dann nicht verstehe, warum das beim Denkmalamt, stolz als ganz tolle Förderung für Denkmalbewohner angepriesen wurde, alles haargenau geprüft wurde, eine nicht gerade niedrige Gebühr gekostet hat und nicht darüber informiert wurde, daß es mit der Eigenheimzulage kollabieren kann, wenn das selbe im Form der Eigenheimzulage mal eben so beim Finanzamt durchgewunken wurde.
Hoffentlich werden die Fördergelöder, die wir für Fenster vom Denkmalamt bekommen haben nun nicht noch gegen uns ausgerechnet, daß wir bei der Sache noch Minus machen ?
 
ja,

ganz richtig. entweder oder. einzige ausnahme: wird die afa für die herstellung verwendet (und die subventioniert ja nur die herstellung), kann die ehz für den kauf der immobilie verwendet werden. das ist mittlerweile obergerichtliche rechtsprechung.
der zukünftige unterhaltaufwand für die substanz ist davon nicht unbedingt berührt - aber das söllte mit einem steuerberater geklärt werden.
die fördergelder werden natürlich als minus in den kosten hernagezogen - wäre ja auch noch schöner, wenn es nicht so wäre. sind schließlich unser aller steuergelder. falls sie dadurch nicht unte die bemessungsgrenze bei der ehz rutschen, dürfte es aber ohne belang sein.
das ist schon bedauerlich, dass sie nicht aufgekärt wurden - aber der gesunde menschenverstand sagt einem doch, dass man für die gleiche sache nicht zweimal geld bekommt?
falls sie mit der afa besser gefahren wären als mit der ehz: bescheide können auch zurückgnommen werden, besprechen sie dass mit einem steuerberater, natürlich sind erhaltene leistungen (vermutlich gegen zinsen und gebühren) dann auch zurückzugewähren :)))
 
warum sagt einem das der gesunde Menschenverstand?

Für mich sind das 2 Paar Schuhe:

1. Der Erwerb - wie das heute ist, weiß ich nicht aktuell, aber früher war es so, dass es für einen Neubau 40 TDM EHZ gegeben hat, für einen Altbau (oder "nur" eine Wohnung) nur 20 TDM.

2. Die Sanierung.

Das erste hat doch mit dem zweiten garnichts zu tun...

Ich kenne genügend! Leute, die BEIDES bekommen haben (vollständig), weshalb ich ja auch jetzt so verwundert bin!

Und überhaupt. Besser für sowas die Steuergelder hergeben als wieder mal den Kreisel neu teeren, den man letztes Jahr mit Naturstein gepflastert hat... :eek:)

Also ist es dann besser, man kauft ein Haus, lässt die EHZ rumgehen und fängt dann an, zu sanieren ;o) ...

Grüße Annette
 
oder...

Ulrike, meinst Du vielleicht die Förderung aus so nem Fördertopf? Die gibts dann nicht "doppelt", das ist klar.

Grüße Annette
 
Thema: AfA vom Denkmalamt trotz Eigenheimzulage ?

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