Frage zu Nachbars Fallrohr

Diskutiere Frage zu Nachbars Fallrohr im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo zusammen, das Grundstück eines guten Freundes grenzt seitlich im Garten zur Hälfte direkt an eine alte Fabrikhalle aus ca. 1900 an, welche...
M

Morph

Beiträge
120
Hallo zusammen,

das Grundstück eines guten Freundes grenzt seitlich im Garten zur Hälfte direkt an eine alte Fabrikhalle aus ca. 1900 an, welche aktuell vom Nachbarn als gewerbliche Werkstatt genutzt wird und zum Teil an die Einfahrt des Nachbarn, welche durch eine weiterführende 1m lange Mauer zwischen dem Haus meines Freundes und der Fabrikhalle die Grundstücke trennt.

Mein Kumpel und ich sind derzeit dabei die alte Betonplatten Terrasse hinter dem Haus abzureissen um diese fachgerecht neu aufzubauen (Einfassung mit Mauerblöcken, Schotter, Splitt und neue Platten etc.). Für die Vorbereitung der neuen Terrasse wollten wir umlaufend ein Fundament für die Einfassung der Terrasse erstellen, da diese ca. 30cm erhöht gebaut werden soll.

Hierbei ist uns beim graben aufgefallen, dass ein Fallrohr, welches an der Außenwand der Fabrikhalle praktisch auf das Grundstück meines Freundes führt und dort in der Erde in einem alten Betonrohr unter der Einfahrt des Nachbarn wieder verschwindet, unterhalb der Rasenkante defekt ist bzw. eigentlich nicht mehr vorhanden, da komplett abgerostet. Auch das Betonrohr, welches unter die ca. 30cm höherliegenden, betonierten Einfahrt führt scheint nicht mehr wirklich in gutem Zustand zu sein.

Kann man verlangen, dass das Fallrohr umgelegt wird und nicht mehr direkt auf das Grundstück meines Kumpels führt
oder kann man lediglich verlangen, dass das Fallrohr repariert wird? Es wäre nämlich beim Anlegen der Terrasse wesentlich besser, wenn nicht ein Fallrohr des Nachbarn
in die Terrassenfläche integriert werden müßte und evtl. später noch für Probleme unter der Terrasse sorgt.

Ein weiterer Hintergrund ist leider auch, dass der Nachbar sich bei jeglicher Anfrage querstellt und überhaupt nicht gewillt ist, irgendwelche Reparaturen vorzunhemen. Eine defekte Dachrinne hat vor Monaten schon einen Feuchteschaden mit Schimmel hinter der Küchenzeile an einer Aussenwand des Hauses meines Freundes verursacht, weil Regenwasser direkt gegen die Hauswand gelaufen ist, anstatt in das Fallrohr. Auch hier stellte man sich quer und läßt es auf einen Prozess für die Sanierung und Trockenlegung der Wand ankommen, weil der Nachbar vermutlich keine Gebäudehaftpflicht hat. Der Schaden belief sich aber mit Trocknung, Neuverputz und Schaden an der Küchenzeile auf fast 5T€. Das kann man dann leider nicht einfach so schlucken. Da die Wand nicht direkt einsehbar in der Einfahrt des Nachbarn liegt, war der Schaden erst aufgefallen, als Schimmel an den Rückwänden der Küchenmöbel aufgetaucht ist.

Lange Rede kurzer Sinn ;). Kann man den Nachbarn zwingen die Führung des Fallrohres zu ändern, dass es nicht mehr auf das Grundstück des anderen führt oder kann man nur verlangen, dass es reapriert wird und muss dann damit leben, wenn das Ding irgendwann wieder mal kapputgeht, dass man die eigene Terrasse aufreissen muss?

An diesem Fallrohr ist sonst nicht anderes angeschlossen, als die Fabrikhalle des Nachbarn.

Auf der kleinen Skizze nur schwer zu erkennen:
-gelb = Einfahrt des Nachbarn
-rot = Fabrikhalle des Nachbarn
-blau = Haus meines Freundes
-grün neue Terrasse
-orange Fallrohr vom Dach der Fabrik, welches dann unter eine kleinen Mauer zwischen Fabrik und Haus meines Freundes wieder unter der Einfahrt des Nachbarn verschwindet.


Danke euch vielmals
Sascha
 
als

erstes sollte sich der Dreund im Bauamt informieren, ob es für diese Leitungen Dienstbarkeiten gibt, dh. ob die Leitung offizell mit Duldung des damaligen Grundstückseigentümers verlegt wurden. Verlangen kann man sicher viel - nur bringen solche Forderungen ohne gegenseitiges E i n v e r n e h m e n meist einen bösen Nachbarschaftsstreit. Solche Details lassen sich meist nur vor Ort klären, da das Fallrohr sicher nicht ohne Grund gerade da liegt. Leider ist das Bild sehr schlecht im detail - wo sind z.B. die Flurstücksgrenzen ?
 
Was ich noch nicht ganz verstanden habe ...

... ist, was ihr Nachbar mit dem Rohr zu tun hat bzw. mit der Fabrik.
Wem gehört den die Fabrik?

Wenn ich recht verstehe ist da eine Fabrik, die ihr Freund nutzt, die ein Rohr hat, dass durch das Grundstück ihres Freundes geht und dann in einen Kanal auf dem Grundstück ihres Nachbarn geführt wird.

Was passiert wenn der Nachbar sagt, er will nicht, dass etwas in seinen Kanal geführt wird und die Regenleitung anders geführt werden soll?
 
Hi,

diese alte Fabrikhalle gehört dem Nachbarn. Sie steht auf seinem Grundstück und wird von Ihm gewerblich als Werkstatt genutzt.

Die Außenmauer des Gebäudes bildet die Grenze zwischen beiden Grundstücken, aber das Fallrohr des Hallendaches verläuft auf der Seite des Grundstück meines Freundes und
führt sozusagen auf/unter die alte und neue Terrasse. Genau hier ist dass Fallrohr komplett defekt.

Auch der Abwasseranschluss für das Fallrohr befindet sich beim Nachbarn, beide ragt jedoch unter der Erde in die Terrasse und somit in das Grundstück meines Freundes..... um darunter nicht irgendwann wieder ein Feuchtbiotob zu haben, wäre es sinnvoller das Fallrohr um die Ecke der Halle zu führen, dass dieses nicht auf der Terrasse endet
und gleichzeigt auch den Abwasseranschluss dafür 0,5 - 1m zu verlegen, damit dieser vollständig auf dem Grundstück den Nachbarn ist ....

Habe auch soeben noch auf die Schnelle ein Bild erhalten....
Vielleicht wird es damit klarer.

P.s. Der Sichtschutz klemmt dort aktuell nur, weil der ehemalige Sichtschutz der alten, abgerissenen Terrasse bereits entfernt wurde .... Direkt dahinter ist die Einfahrt zur Halle des Nachbarn. Eingetragen im Grundbuch ist dazu auch nichts. Weder der Nachbar noch mein Freund haben Ahnung, wann und warum das so gemacht wurde.

Gruß
Sascha
 
nicht

im Grundbuch, sondern im Baulastebverzeichnis beim Landratsamt nachsehen.
Sonst scheinen die Zusammenhänge erst einmal klar.
nur: waren die Grundstück früher mal verbunden oder gehörtem einem Besitzer ?
 
Moin Sascha,

wenn tatsächlich ein Verfahren gegen den Nachbarn läuft ist euer erster Ansprechpartner euer Anwalt.

Der kann euch auch sagen, wie ihr vorgehen müsst, um diesen Missstand nachhaltig zu beenden.

Wie viele schlafende Hunde ihr dafür sonst noch wecken wollt, müsst ihr selber entscheiden - sowas ist auch schon öfter nach hinten losgegangen.

Das Rohr könnt ihr auch erstmal für ein paar Öre selber reparieren, um weitere Folgeschäden zu verhindern.

Gruss, Boris
 
ah jetzt ja

... bei sooo viel Text kann man sich ja mal verlesen. Jetzt ist klar.

Seid ihr euch 100%ig sicher, was den Grenzverlauf angeht? Wenn ja, dann würde ich glaube ich versuchen das ganze über das Amt (nicht das Gericht) zu machen.

Wer ist dafür zuständig? Bauamt?
Schreibt dort doch einmal hin und erklärt die Situation und fragt nach was ihr tun könnt.

Wobei ich als Ausgangpunkt nehmen würde, dass ihr entdeckt habt, dass das Rohr defekt ist und ihr Schäden befürchtet - und dann erst nebenbei den Vorschlag macht, das Rohr gänzlich auf Nachbars Grundstück zu verlegen, da ihr mit dem Abfluss ja eigentlich nichts zu tun habt und es nebenbei beim Bau der neuen Terasse auch eigentlich im Weg ist.

Ansonsten, frag doch mal bei Ole vom Baublog nach, der hatte dies Jahr ein ähnliches Problem, nur umkehrt. Ihm sein Rohr ging über Nachbars Grundstück und Nachbar wollte es nicht mehr. Da hat er's verlegt.
http://www.netrogue.de/weblog/diary/20120720/Ein-Treffen-mit-dem-Strassenbautrupp.html
 
Thema: Frage zu Nachbars Fallrohr

Ähnliche Themen

Zurück
Oben