M
Morph
- Beiträge
- 120
Hallo zusammen,
das Grundstück eines guten Freundes grenzt seitlich im Garten zur Hälfte direkt an eine alte Fabrikhalle aus ca. 1900 an, welche aktuell vom Nachbarn als gewerbliche Werkstatt genutzt wird und zum Teil an die Einfahrt des Nachbarn, welche durch eine weiterführende 1m lange Mauer zwischen dem Haus meines Freundes und der Fabrikhalle die Grundstücke trennt.
Mein Kumpel und ich sind derzeit dabei die alte Betonplatten Terrasse hinter dem Haus abzureissen um diese fachgerecht neu aufzubauen (Einfassung mit Mauerblöcken, Schotter, Splitt und neue Platten etc.). Für die Vorbereitung der neuen Terrasse wollten wir umlaufend ein Fundament für die Einfassung der Terrasse erstellen, da diese ca. 30cm erhöht gebaut werden soll.
Hierbei ist uns beim graben aufgefallen, dass ein Fallrohr, welches an der Außenwand der Fabrikhalle praktisch auf das Grundstück meines Freundes führt und dort in der Erde in einem alten Betonrohr unter der Einfahrt des Nachbarn wieder verschwindet, unterhalb der Rasenkante defekt ist bzw. eigentlich nicht mehr vorhanden, da komplett abgerostet. Auch das Betonrohr, welches unter die ca. 30cm höherliegenden, betonierten Einfahrt führt scheint nicht mehr wirklich in gutem Zustand zu sein.
Kann man verlangen, dass das Fallrohr umgelegt wird und nicht mehr direkt auf das Grundstück meines Kumpels führt
oder kann man lediglich verlangen, dass das Fallrohr repariert wird? Es wäre nämlich beim Anlegen der Terrasse wesentlich besser, wenn nicht ein Fallrohr des Nachbarn
in die Terrassenfläche integriert werden müßte und evtl. später noch für Probleme unter der Terrasse sorgt.
Ein weiterer Hintergrund ist leider auch, dass der Nachbar sich bei jeglicher Anfrage querstellt und überhaupt nicht gewillt ist, irgendwelche Reparaturen vorzunhemen. Eine defekte Dachrinne hat vor Monaten schon einen Feuchteschaden mit Schimmel hinter der Küchenzeile an einer Aussenwand des Hauses meines Freundes verursacht, weil Regenwasser direkt gegen die Hauswand gelaufen ist, anstatt in das Fallrohr. Auch hier stellte man sich quer und läßt es auf einen Prozess für die Sanierung und Trockenlegung der Wand ankommen, weil der Nachbar vermutlich keine Gebäudehaftpflicht hat. Der Schaden belief sich aber mit Trocknung, Neuverputz und Schaden an der Küchenzeile auf fast 5T€. Das kann man dann leider nicht einfach so schlucken. Da die Wand nicht direkt einsehbar in der Einfahrt des Nachbarn liegt, war der Schaden erst aufgefallen, als Schimmel an den Rückwänden der Küchenmöbel aufgetaucht ist.
Lange Rede kurzer Sinn . Kann man den Nachbarn zwingen die Führung des Fallrohres zu ändern, dass es nicht mehr auf das Grundstück des anderen führt oder kann man nur verlangen, dass es reapriert wird und muss dann damit leben, wenn das Ding irgendwann wieder mal kapputgeht, dass man die eigene Terrasse aufreissen muss?
An diesem Fallrohr ist sonst nicht anderes angeschlossen, als die Fabrikhalle des Nachbarn.
Auf der kleinen Skizze nur schwer zu erkennen:
-gelb = Einfahrt des Nachbarn
-rot = Fabrikhalle des Nachbarn
-blau = Haus meines Freundes
-grün neue Terrasse
-orange Fallrohr vom Dach der Fabrik, welches dann unter eine kleinen Mauer zwischen Fabrik und Haus meines Freundes wieder unter der Einfahrt des Nachbarn verschwindet.
Danke euch vielmals
Sascha
das Grundstück eines guten Freundes grenzt seitlich im Garten zur Hälfte direkt an eine alte Fabrikhalle aus ca. 1900 an, welche aktuell vom Nachbarn als gewerbliche Werkstatt genutzt wird und zum Teil an die Einfahrt des Nachbarn, welche durch eine weiterführende 1m lange Mauer zwischen dem Haus meines Freundes und der Fabrikhalle die Grundstücke trennt.
Mein Kumpel und ich sind derzeit dabei die alte Betonplatten Terrasse hinter dem Haus abzureissen um diese fachgerecht neu aufzubauen (Einfassung mit Mauerblöcken, Schotter, Splitt und neue Platten etc.). Für die Vorbereitung der neuen Terrasse wollten wir umlaufend ein Fundament für die Einfassung der Terrasse erstellen, da diese ca. 30cm erhöht gebaut werden soll.
Hierbei ist uns beim graben aufgefallen, dass ein Fallrohr, welches an der Außenwand der Fabrikhalle praktisch auf das Grundstück meines Freundes führt und dort in der Erde in einem alten Betonrohr unter der Einfahrt des Nachbarn wieder verschwindet, unterhalb der Rasenkante defekt ist bzw. eigentlich nicht mehr vorhanden, da komplett abgerostet. Auch das Betonrohr, welches unter die ca. 30cm höherliegenden, betonierten Einfahrt führt scheint nicht mehr wirklich in gutem Zustand zu sein.
Kann man verlangen, dass das Fallrohr umgelegt wird und nicht mehr direkt auf das Grundstück meines Kumpels führt
oder kann man lediglich verlangen, dass das Fallrohr repariert wird? Es wäre nämlich beim Anlegen der Terrasse wesentlich besser, wenn nicht ein Fallrohr des Nachbarn
in die Terrassenfläche integriert werden müßte und evtl. später noch für Probleme unter der Terrasse sorgt.
Ein weiterer Hintergrund ist leider auch, dass der Nachbar sich bei jeglicher Anfrage querstellt und überhaupt nicht gewillt ist, irgendwelche Reparaturen vorzunhemen. Eine defekte Dachrinne hat vor Monaten schon einen Feuchteschaden mit Schimmel hinter der Küchenzeile an einer Aussenwand des Hauses meines Freundes verursacht, weil Regenwasser direkt gegen die Hauswand gelaufen ist, anstatt in das Fallrohr. Auch hier stellte man sich quer und läßt es auf einen Prozess für die Sanierung und Trockenlegung der Wand ankommen, weil der Nachbar vermutlich keine Gebäudehaftpflicht hat. Der Schaden belief sich aber mit Trocknung, Neuverputz und Schaden an der Küchenzeile auf fast 5T€. Das kann man dann leider nicht einfach so schlucken. Da die Wand nicht direkt einsehbar in der Einfahrt des Nachbarn liegt, war der Schaden erst aufgefallen, als Schimmel an den Rückwänden der Küchenmöbel aufgetaucht ist.
Lange Rede kurzer Sinn . Kann man den Nachbarn zwingen die Führung des Fallrohres zu ändern, dass es nicht mehr auf das Grundstück des anderen führt oder kann man nur verlangen, dass es reapriert wird und muss dann damit leben, wenn das Ding irgendwann wieder mal kapputgeht, dass man die eigene Terrasse aufreissen muss?
An diesem Fallrohr ist sonst nicht anderes angeschlossen, als die Fabrikhalle des Nachbarn.
Auf der kleinen Skizze nur schwer zu erkennen:
-gelb = Einfahrt des Nachbarn
-rot = Fabrikhalle des Nachbarn
-blau = Haus meines Freundes
-grün neue Terrasse
-orange Fallrohr vom Dach der Fabrik, welches dann unter eine kleinen Mauer zwischen Fabrik und Haus meines Freundes wieder unter der Einfahrt des Nachbarn verschwindet.
Danke euch vielmals
Sascha