Fachwerk.de - Gerwebliche Hühnerhaltung im Aussenbereich

Hallo!

Ich hoffe sehr, das mir hier jemand weiter helfen kann!
Es geht um folgendes:
Wir leben seit über vier Jahren auf einem Resthof im Aussenbereich. Etwa 1,5 Jahre lang hatten wir zwei Ställe an eine Geflügelfarm verpachtet. Allerdings zahlten die kaum und wir hatten die ganze Arbeit mit den Hühnern. Nun überlegen wir, ob wir selber Hühner einstallen und die Eier dann weiter verkaufen. Da wir aber "nur" knapp 2Ha Land haben, bekommen wir keine Privelligierung, müßten das Ganze also als Gewerbe laufen lassen. Kann uns die Gemeinde das verbieten, weil wir im Aussenbereich sind?
Direkt bei der Gemeinde nach fragen wollen wir nicht, da der Hof da nicht sehr beliebt ist (durch den Vorbesitzer und danach den Mieter).
Da wir schon privat Hühner halten, wollten das nun einfach ausweiten und dann beim Gewerbeamt anmelden. Allerdings habe ich Angst, das es dann ärger gibt und wir dann alle Hennen wieder abgeben müßen....

Gruß
Bauen und bauen lassen!
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Vicky | 23.08.10
Da würde ich mal
bei der zuständigen Landwirtschaftskammer fragen.
Alt aber schön....Häuser meine ich natürlich
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Idefix | 23.08.10

Hallo Vicky,

der erste Gang ist zur Landwirtschaftskammer und zur Berufsgenossenschaft. Wenn Du hier soweit kommst dass Du Beiträge zahlen darfst bist Du automatisch privilegiert für solche Vorhaben. Bedingung für eine solche Anerkennung ist eine nachvollziehbare Gewinnerzielungsabsicht. Anzahl der Tiere dürfte hier wohl mehr ins Gewicht fallen als die Größe des Hofes. Einfach mal nachfragen.

Als nächstes musst Du herausfinden, ob die Hofstelle bereits als Landwirtschaftlich genutztes Gebiet verzeichnet ist, wenn nicht muss hier eine Umnutzung beantragt werden.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Architektur beginnt, wenn zwei Backsteine sorgfältig zusammengesetzt werden. (Mies van der Rohe)
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Architekturbüro Kornmayer | Christoph Kornmayer (Architekt) | 23.08.10
Bei der Landwirtschaftskammer
waren wir schon. Die sagen ganz klar, das man so und soviel Land nachweisen muß, um das ganze als Landwirt zu betreiben. 50% des Futters muß man selber herstellen können. Dafür braucht man dann das Land. Natürlich braucht man kein Futter herzustellen, man kann es kaufen, aber man müßte es eben herstellen können. Ist ziemlich lächerlich, aber wir würden höchstens Nebenerwerbslandwirte und die dürfen eigentlich nur zahlen ohne Ende, haben aber nicht die Vorteile wie die "richtigen" Landwirte. Das haben wir schon alles durch.
Was mich interessiert ist eben, ob man im Aussenbereich ein Gewerbe haben darf, oder nicht.
Evtl. weiß da ja doch noch jemand was genaueres.

Danke schon mal für die ersten Antworten.

Gruß
Bauen und bauen lassen!
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Vicky | 23.08.10
für
einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb braucht man nicht unbedingt bestimmte Landflächen - zumindest war es bei mir so. Bin mit knapp 6000 m2 ohne Probleme eingetragen, habe eine Scheune im Auenbereich bauen dürfen (mußte nachweisen, dass meine für den Eigenbedarf produzierten Lebensmittel in Relation zum Familieneinkommen bedeutsam sind) und dass keine Nachbarn dagegen waren. Ist also auch eine baurechtliche Sache. Hatte mir mal eine
"verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt betr. Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher betriebe im Außenbereich" vom 5.April 2001 runtergeladen. Leider steht oben nicht die ganze Internetseite , nur U:\Abteilung A\Refarat A4\Vorschriften\VVS_09_MFU\09_0792_E\ Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.doc. Vielleicht findet ihr das noch. Unterschrift: aus Saarbrücken...
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !
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Olaf aus Sachsen | 24.08.10

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