kernsaniertes Haus ohne Baugenehmigung gekauft - was nun

Diskutiere kernsaniertes Haus ohne Baugenehmigung gekauft - was nun im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, wir haben letztes Jahr ein ehemaliges Bauernhaus im Außenbereich gekauft, welches so um das Jahr 1900 gebaut wurde und 1983 kernsaniert...
D

D. Beckmann

Guest
Hallo,
wir haben letztes Jahr ein ehemaliges Bauernhaus im Außenbereich gekauft, welches so um das Jahr 1900 gebaut wurde und 1983 kernsaniert wurde. Wir haben Architektenpläne in Kopie gesehen, es sieht wirklich so aus, als seien nur die Außenmauern stehen geblieben und alles neu gemacht. Nun habe ich die Bauakten bei der Stadt eingesehen und erschrocken festgestellt, dass es für den Umbau keine Baugenehmigung gibt! - Was tun????
 
Was sagt denn das Bauamt dazu?

ist der damals durchgeführte Umbau genehmigungsfähig, dann kann man noch nachträglich einen Antrag stellen.
Ansonsten wäre es dringend angeraten sich um einen Rechtsbeistand zu kümmern, da hier offensichtlich etwas unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verkauft wurde.
 
Das Amt...

...würde ich nicht "aufscheuchen". Was sollte dabei herauskommen, Bauarbeiten von vor 25 Jahren (die sicher überwiegend keiner Genehmigung bedurften) nachträglich zu beantragen?

Das Haus wurde im guten Glauben gekauft, eine Verfehlung von Seiten des Erwerbers liegt nicht vor. Den Verkäufer würde ich mir aber schon zur Brust nehmen. Irgendwie sollte schon geklärt werden, wer was wo beantragt hat. Der Architekt weilt ja wohl hoffentlich auch noch unter den Lebenden? Wenn Bauakten des Umbaues bei der Stadt liegen, sollten die ja auch bearbeitet worden sein???

Grüße

Thomas
 
Schwarzbau im Außenbereich

Lieber Namensvetter,

das sieht aber ganz böse aus.
Im Außenbereich ist nämlich sehr häufig keine Baugenehmigung zu erlangen; die Vorschriften des § 35 BauGB sind da sehr eng.
Genehmigungsbedürftig waren Bauten im Außenbereich am Niederrhein spätestens seit 1871.
Und da von Leuten, die ein Haus verkaufen, oft nicht viel zu holen ist, würde ich mir mal überlegen, wie weit die Haftung der Notare eigentlich geht.
Behördliches Tätigwerden könnte für Sie persönlich in der Tat fatale Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sich herausstellen sollte, daß der Umbau seinerzeit nicht genehmigungsfähig gewesen wäre und auch heute nicht genehmigungsfähig ist.

Grüße aus Duisburg
 
Behördlich tätig werden

könnte tatsächlich heftige Folgen haben, aber wenn nicht jetzt, dann vielleicht später.
Ich habe gerade ein Beispiel miterlebt, wo Teile eines Gebäudes, weil sie nicht genehmigungsfähig waren abgerissen werden mussten. Der Käufer wohnte allerdings schon seit mehreren Jahren im Gebäude und dadurch war der Verkäufer nicht mehr greifbar. Bekannt geworden ist das ganze nur, weil der Nachbar sein Haus verkauft hat und dem Käufer hier aufgefallen war, dass ebenfalls Gebäudeteile nicht genehmigt waren. Hier waren sie allerdings genehmigungsfähig, nur der arme Nachbar durfte abreißen.
-
Einen Automatimus, dass Gebäude, die bereits 25 Jahre stehen so gut wie genehmigt sind, gibt es nicht. Erstens muss der Eigentümer einen Nachweis führen, dass díe Gebäudeteile tatsächlich so alt oder älter sind und außerdem muss er noch einen Nachweis darüber führen, dass die Gebäudeteile zu der damaligen Zeit auch genehmigungsfähig waren. Dann wird u.U. einem nachträglichen Bauantrag statt gegeben.
--
Ich denke eine Rechtsberatung möglichst schnell, damit man den Verkäufer noch belangen kann, ist angeraten.
 
Außenbereich

Hallo Herr Beckmann,
Bauen im Außenbereich wird im § 35 BauGB geregelt.
Für Ihren Fall gilt der Satz (4).
Demnach ist "Wohnen" im Außenbereich zulässig.
Wollen Sie an Ihrem Haus genehmigungspflichtige Änderungen vornehmen?
Wenn nicht , würde ich alles auf sich beruhen lassen.
viele Grüße
 
Thema: kernsaniertes Haus ohne Baugenehmigung gekauft - was nun
Zurück
Oben