An Experten: Nachträgliche Genehmigung

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Aaron

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fachwerk-I15701_20146403024.JPGHallo,

Wir stehen vor einen Problem. Wir wohnen in einem Haus im Kreis Melle außerhalb geschlossener Ortschaft. Das Haus ist ein ehem. landwirtschaftliches Gebäude, seit 20 Jahre in unseren Besitz und seit langem keine Landwirtschaft mehr. Baujahr ist etwa 1790. Wir haben nach und nach das Haus ausgebaut und auch ehem. Schweineställe ausgebaut. Aktuelle Stand ist:
Eine ca 30 m² Wohnung von mir ausgebaut und bewohnt (dem Bauamt nicht gemeldet)
Eine 170 m² Wohnung von meinem Vater (Altbestand)
eine 40 m² Wohnung von meinen Bruder (sehr selten bewohnt beim Bauamt gemeldet)
eine 120 m² Wohnung seit 2 Jahren vermietet (Den Bauamt nicht gemeldet)
Mein Vater hat das Haus auf mich und meinem Bruder überschrieben. Mein Bruder hat daraufhin die 120 m² ausgebaut und vermietet.
Wenn die Wohnung nicht vermietet wäre, würde ich mir keine Sorgen machen aber so habe ich ein ganz komisches Gefühl. Die Wohnung wurde vor 2 Jahren komplett in Eigenregie in ehemaligen Schweineställe/Scheune gebaut. Sie hat eine eigene Heizung (Wärmepumpe mit Fußbodenheizung) und ist gut gedämmt (10 cm Yton-Wand von Innen vor 2 schalige Backsteinwand, Dachboden mit etwa 25 cm Cellulose gedämmt).
Problem ist, dass bis jetzt diese Wohnung nicht offiziell bei der Stadt angegeben ist und der Ausbau ganz ohne Genehmigung und Architekten erfolgte. Da wir lediglich ca. 120 €/Jahr Grundsteuer zahlen und auch von der Miete bis jetzt keine Steuer abführen, frage ich mich welche Schritte wir tuhen sollten um nicht Gefahr zu laufen irgendwann "entdeckt" zu werden und gewaltig Strafe zahlen zu müssen. Da in der Nachbarschaft auch immer einfach drauflos gebaut wird, haben wir uns bis jetzt keine Sorgen gemacht. Irgendwie fühle ich mich aber als Miteigentümer nicht ganz wohl bei der Sache und da mein Bruder in der Schweiz wohnt und sich nicht drum Kümmert muss ich mich wohl selbst drum kümmern.
Für Fachkundigen Rat währe ich sehr dankbar
 
Es handelt sich...

also um gemeinsames Eigentum?

Denn würde ich unbedingt raten, die Steuererklärung zu korrigieren. Als Eigentümergemeinschaft erstellt Ihr eine gemeinsame Abrechnung. In der sollten die Investitionskosten mit auftauchen, Ihr schreibt diese über die Jahre steuersenkend ab.

Sucht Euch einen versierten Steuerberater, der das für Euch macht.

Was die nachträgliche Baugenehmigung angeht, würde ich die Füsse stillhalten. Wo kein Kläger, da kein Richter... Euer größtes Problem heißt Steuerhinterziehung.

Grüße

Thomas
 
nich janz richtich

...grundsätzlich waren das genehmigungspflichtige Nutzungsänderung und ich kann dringend raten einen alten Hasen, Architekten sich zu suchen, der das Bauamt kennt und versuchen die Kuh vom eis zu holen. Bei dieser Gelegenheit würde ich auch checken lassen, ob das alles gut war was man da in Eigenregie gebastelt hat. Bei aller Selbstkenntnis bei Laien, es gibt nicht umsonst Leute die sich dafür ein paar Jahre auf die Schulbank gesetzt haben.
Mit freundlichem Gruß
M. Schmidt
 
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