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MacGreg
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Hallo zusammen!
Ich hätte eine Frage bezüglich den Abstandsflächen...aber der Reihe nach...
Wir planen den Umbau bzw. Ausbau eines alten Stalls zum Wohnhaus. Das Gebäude ist ca. 1900 und steht im Aussenbereich (Bayern).
Die Ostseite (Giebelseite) steht direkt auf der Grenze und ist ca. 10m lang (Das Nachbargrundstück ist mit einem EFH bebaut) Die Nordseite hat einen Abstand von ca. 3m zur Nachbargrenze (Ackerfläche).
Traufhöhe ist ca. 4m und der First 7m.
Im unteren Bereich befinden sich Stallungen/Garage (landwirtschaflich genuzte Fläche). Der Hof ist übrigens noch bewirtschaftet.
Es ist eine Zwischendecke (Schienengewölbe) vorhanden, die allerdings sehr Baufällig ist.
Der Kniestock im OG ist ca. 1,4m.
Auf der Ostseite sind 2 kleine Fenster im EG (Stallung) zum Nachbarn.
Idee:
Unsere Idee ist es nun, den Kniestock aufzustocken, so dass man Fenster bzw. Fenstertüren einbauen kann (um ca. knapp einen meter). Andere Varianten (Loggia, Dachflächenfenster etc.) würden wohl dem Haus (bzw. Stall) seinen Charme rauben.
Fragen:
Muss ich, sobald ich etwas an dem Gebäude ändere (baulich oder die Nutzung), die Abstandsflächen zum Nachbarn einhalten? (bzw. wenn ich an der Giebelseite nichts änderen würde, sondern nur die Gebäudenutzung)
Wie aussichtsvoll haltet ihr das Vorhaben?
Wäre es baurechtlich vertretbar, wenn der Nachbar die Übernahme der Abstandsflächen unterschreiben würde?
Hat jemand Erfahrung mit solcher Situation und evtl ein paar Tipps für mich?
Schon mal vielen Dank und schönen Gruß
MacGreg
Ich hätte eine Frage bezüglich den Abstandsflächen...aber der Reihe nach...
Wir planen den Umbau bzw. Ausbau eines alten Stalls zum Wohnhaus. Das Gebäude ist ca. 1900 und steht im Aussenbereich (Bayern).
Die Ostseite (Giebelseite) steht direkt auf der Grenze und ist ca. 10m lang (Das Nachbargrundstück ist mit einem EFH bebaut) Die Nordseite hat einen Abstand von ca. 3m zur Nachbargrenze (Ackerfläche).
Traufhöhe ist ca. 4m und der First 7m.
Im unteren Bereich befinden sich Stallungen/Garage (landwirtschaflich genuzte Fläche). Der Hof ist übrigens noch bewirtschaftet.
Es ist eine Zwischendecke (Schienengewölbe) vorhanden, die allerdings sehr Baufällig ist.
Der Kniestock im OG ist ca. 1,4m.
Auf der Ostseite sind 2 kleine Fenster im EG (Stallung) zum Nachbarn.
Idee:
Unsere Idee ist es nun, den Kniestock aufzustocken, so dass man Fenster bzw. Fenstertüren einbauen kann (um ca. knapp einen meter). Andere Varianten (Loggia, Dachflächenfenster etc.) würden wohl dem Haus (bzw. Stall) seinen Charme rauben.
Fragen:
Muss ich, sobald ich etwas an dem Gebäude ändere (baulich oder die Nutzung), die Abstandsflächen zum Nachbarn einhalten? (bzw. wenn ich an der Giebelseite nichts änderen würde, sondern nur die Gebäudenutzung)
Wie aussichtsvoll haltet ihr das Vorhaben?
Wäre es baurechtlich vertretbar, wenn der Nachbar die Übernahme der Abstandsflächen unterschreiben würde?
Hat jemand Erfahrung mit solcher Situation und evtl ein paar Tipps für mich?
Schon mal vielen Dank und schönen Gruß
MacGreg