Ab wann Abschreibung Denkmal

Diskutiere Ab wann Abschreibung Denkmal im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, ich habe mal eine Frage ab wann man ein Denkmal abschreiben kann. Ich meine hiermit ob man in das Haus eingezogen sein muss. Muss alles...
I

Ingobie

Beiträge
8
Hallo,
ich habe mal eine Frage ab wann man ein Denkmal abschreiben kann.
Ich meine hiermit ob man in das Haus eingezogen sein muss.
Muss alles fertig gestellt sein. Zum Beispiel man hat einen Teil des Hauses saniert und zum Wohnen fertig gestellt. Ein teil soll später erfolgen. Kann man dann schon mit der Abschreibung beginnen wenn der erste Teil fertig ist.?
 
Jährlich

In NRW ist es so das du dir eine Steuerbescheinigung nach §40 DSchG NRW auch jährlich geben lassen kannst. Dafür müssen nicht alle genehmigten Maßnahmen schon abgeschlossen sein.


Weiter viel Spaß am Fachwerk

M.Mattonet - Ingenieurbüro Bergisches Land
 
Abschreibung

Hallo,

nein Du musst nicht eingezogen sein um die Afa zu aktivieren. Die Maßnahme die Du absetzen möchtest sollte abgeschlossen sein und die Rechnung die Du Dir bei Deinem zuständigen Denkmalamt(Kreis) freizeichnen hast lassen schickst Du dan an die Denkmalbehörde deines Bundeslandes. Diese ist dann die Empfehlung für das Landesamt für Denkmal und muss von hier aus bewilligt werden. Wenn Du dann hier den positiven Bescheid bekommst reichst Du den bei der Steuererklärung mit ein. Die anderen Gewerke kannst Du einzeln und später beantragen. So ist das jedenfalls in Hessen. Mach Dich bitte bei Deiner Denkmalbehörde im Kreis noch einmal schlau.


VG Hüpenbecker

VG
 
Thema: Ab wann Abschreibung Denkmal

Neueste Themen

Zurück
Oben