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soloist
Guest
der Schornstein meines neu gekauften Fachwerkhäuschens war etwa zwei Jahre lang abgemeldet.
Die Wiederzulassung verweigert der Schornsteinfeger mit der Begründung eines zu großen Durchmessers (ca. 50 cm innen)
ca 150 hat der Schornstein prima funktioniert und er zieht auch jetzt noch tadellos.
Da ich nur mit Festbrennstoffen heize,und daher ausreichende
Abgastemperaturen habe, möchte ich an dem Schornstein nichts ändern.
Kann ich ggf. auf Zulassung klagen?
Die Wiederzulassung verweigert der Schornsteinfeger mit der Begründung eines zu großen Durchmessers (ca. 50 cm innen)
ca 150 hat der Schornstein prima funktioniert und er zieht auch jetzt noch tadellos.
Da ich nur mit Festbrennstoffen heize,und daher ausreichende
Abgastemperaturen habe, möchte ich an dem Schornstein nichts ändern.
Kann ich ggf. auf Zulassung klagen?