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Hartmut4
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Hallo ich bin Eigentümer eines Fachwerkhauses für 1882
Das obere Geschoss ist nicht ausgebaut nicht wohnfähig
Die Deckenhöhe beträgt von der Diele beträgt 330 cm
Von der Diele wurde Wohnraum in den Seitenfächern wo ursprünglich das Vieh stand abgebaut. Die deckenhöhe beträgt dort 240 cm
Somit ergibt sich ein Zwischenraum Hohlraum von ca 1 m
Auch gibt es abgehängte Decken in weiteren Wohnbereichen
Kommt man bei der Dämmung dem Gesetz nach, wenn man die Dämmung auf der Bodendecke von 330 cm anbringt?
Oder muss die Dämmung im Zwischenbereich also bei 240 erfolgen
Liebe Grüße Hartmut
Das obere Geschoss ist nicht ausgebaut nicht wohnfähig
Die Deckenhöhe beträgt von der Diele beträgt 330 cm
Von der Diele wurde Wohnraum in den Seitenfächern wo ursprünglich das Vieh stand abgebaut. Die deckenhöhe beträgt dort 240 cm
Somit ergibt sich ein Zwischenraum Hohlraum von ca 1 m
Auch gibt es abgehängte Decken in weiteren Wohnbereichen
Kommt man bei der Dämmung dem Gesetz nach, wenn man die Dämmung auf der Bodendecke von 330 cm anbringt?
Oder muss die Dämmung im Zwischenbereich also bei 240 erfolgen
Liebe Grüße Hartmut