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Uwe Scholz
Guest
Hallo,
im Sommer 2009 wurde in unserem Haus ein echter Hausschwamm zweifelsfrei von einem Sachverständigen festgestellt.
Um eventuelle Regulierungsansprüche stellen zu können, haben wir ein unabhängiges Beweissicherungsverfahren beantragt. Vom Gericht wurde im November 2009 ein Gutachter beauftragt. Dieser lies sich mehr als 3 Monate Zeit um eine Ortsbesichtigung zu machen. Drei wertvolle Monate, in denen wir nicht mit der Sanierung beginnen konnten.
Meine Frage: Hätte ein Gutachter in Kenntnis das der Hausschwamm ein rapides Wachstum haben kann und den Schaden von Woche u Woche vergrößert, nicht zügiger handeln müssen?
Wir haben den Gutachter übrigens mehrfach darauf hingewiesen, dass die Zeit drängt, ohne Ergebnis.
Vielleicht kann einer der hier anwesenden Gutachter mir diese Frage beantworten.
Vielen Dank im Voraus
Uwe Scholz
im Sommer 2009 wurde in unserem Haus ein echter Hausschwamm zweifelsfrei von einem Sachverständigen festgestellt.
Um eventuelle Regulierungsansprüche stellen zu können, haben wir ein unabhängiges Beweissicherungsverfahren beantragt. Vom Gericht wurde im November 2009 ein Gutachter beauftragt. Dieser lies sich mehr als 3 Monate Zeit um eine Ortsbesichtigung zu machen. Drei wertvolle Monate, in denen wir nicht mit der Sanierung beginnen konnten.
Meine Frage: Hätte ein Gutachter in Kenntnis das der Hausschwamm ein rapides Wachstum haben kann und den Schaden von Woche u Woche vergrößert, nicht zügiger handeln müssen?
Wir haben den Gutachter übrigens mehrfach darauf hingewiesen, dass die Zeit drängt, ohne Ergebnis.
Vielleicht kann einer der hier anwesenden Gutachter mir diese Frage beantworten.
Vielen Dank im Voraus
Uwe Scholz