Weiter gehts
Hallo,
ich habe beim Schreiben meiner Antwort schon mit einer lebhaften Diskussion gerechnet und bin froh, dass es nicht auch noch eine emotionale Diskussion geworden ist.
Es gibt einen Unterschied zwischen reinen chemischen Holzschutzmßnahmen und reinen pflegenden Holzbeschichtungsmaßnahmen. Durch die wirkstoffhaltigenn Lasuren, sollen zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Das ist oft auch durchaus sinnvoll so. Wenn ich das Holz nur streichen will, um das aussehen und eventuell noch die Wasseraufnahme zu beeinflussen ist das erst mal keine chemische Holzschutzmaßnahme. Die ursprüngliche Frage zielte jedoch auf wirkstoffhaltige Lasuren (bzw. wirkstoffreies Leinöl) ab. Es gibt keine ausdrückliche Verpflichtung ein historisches Gebäude im Holzschutz an die aktuell gültigen Regeln anzupassen, wenn man die Grenze der, in den Landesbauordnungen nur sehr diskussionswürdig angegeben, Instandhaltungsarbeiten nicht überschreitet.
Bringe ich ein chemisches Holzschutzmittel in ein tragendes Bauteil ein, dann muss ich mich an die bauaufsichtlich eingeführte Norm halten. Es geht hier um Gefahrenabwehr. Wie Hr. Kollege Parisek ja schon mitteilte verfügen manche RAL geprüften Mittel gleichzeitig auch über eine Zulassung. In der Regel sind RAL HSM weniger hoch konzentriert als zugel. HSM. Leider ist es äußerst schwierieg ein zugelassenes Mittel zu bekommen, das gleichzeitig auch als farbige Dünnschichtlasur wirkt. In diesen Zusammenhang gehört auch der immer wieder auftretende Streit um Dachüberstände, die lediglich mit einem farbingen RAL Bläueschutzmittel gestrichen wurden. Doch zurück zum Thema: Wer den chemischen Holzschutz auf Stand bringen will, weil es nach Einzelfallprüfung erforderlich erscheint, kann eventuell erst ein farbloses zugelassenes Holzschutzmittel (in der geforderten Einbringmenge) auftragen und danach eine farbige Lasur darüber. Wie lange ein Holzschutzmittel, wenn es eingebracht wurde wirkt, kann Niemand genau angeben. Geprüft werden Mittel für die Gefährdungsklassen 3 und 4 auch auf Auswaschungsbeständigkeit. Mittel die für den Außenbereich zugelassen sind, sind äußerst schwer auswaschbar, absolute Unlöslichkeit gibt es nicht. Weiterhin werden bei den Mittelprüfungen auch Windkanalbelastungen durchgeführt, um die Ausgasung zu überprüfen. Grob und pauschal kann man sagen, dass mit ausreichender Wirkung mindestens im Zeitrahmen von 25-30 Jahren gerechnet werden kann. Es hängt aber vom Mittel und den Bedingungen vor Ort ab. Selbst nach dieser Zeit ist aber formal und in der Regel auch nach Einzelfallprüfung kein Nachschutz erforderlich. Die Sicherheit auch über lange Zeiträume erkennt man auch daran, dass es für allgemein im Bauwesen verbaute Hölzer keine vorgeschrieben Nachschutzintervalle gibt. Bei Leitungsmasten und Bahnschwellen gibt es Regelungen zu Überprüfung und Nachschutz. Diese Bauteile sind aber auch noch höher beansprucht als eine Fassade in Gef. Kl. 3.
Noch etwas zur sich ergebenden Frage von Hr. Grevenstein:
Bei einem historischen Fachwerkhaus würde ich jeden Einzelfall überprüfen und danach Maßnahmen abstimmen. Jedes alte Fachwerk was ich bisher gesehen habe weist mehr oder minder starke Holzschädlingsbefälle auf. Oft aber kein Grund zur Panik. Die bauaufsichtlich zugelassenen Mittel bekommt man bei "richtigen" Baumärkten, in denen die Handwerker kaufen oder direkt von Werksvertretungen. Diese Mittel sind nicht für den "Otto-Normalverbraucher" gedacht. Wenn ein Baustoffhändler diese Mittel nur gegen Vorlage eines Sachkundnachweises gemäß Gefahrstoffverordnung herausgibt handelt er korrekt. Eine Behandlung gehört auch deshalb in die Hände eines Fachmanns, weil er in seinem Sachkundnachweis auch etwas über die Lebensweise der Schädlinge und das sehr begrenzte Aufnahmevermögen der Hölzer gelernt hat. In trockenes Fichtenholz kann ich lösemittelhaltige Holzschutzmittel bei mehrmaligen Anstrich gerade einmal oberflächennah einbringen.
Mit freundlichen Grüßen an alle Diskussionsteilnehmer
Ulrich Arnold
PS. die Zeit Holzbauteile im Außenbereich zu beschichten ist eigentlich für dieses Jahr schon zu ende, da die Ausgleichsfeuchte sich bereits über 15% erhöht haben wird. Man sollte es wie die feinschmecker halten: Nur in Monaten ohne "R".