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Thomas41
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Im Forum war schonmal eine ähnliche Frage zum Vorkaufsrecht der Gemeinde über ein Fachwerkhaus.
Vielleicht könnt ihr mir bei meinem Problem helfen.
Ich möchte ein Haus kaufen- Gemeinde meldet Vorkaufsrecht an. Und zwar mit einem Brief:
(Überschrift): Ausübung des Vorkaufsrecht
(Inhalt): Die Stadt beabsichtigt, vorbehaltlich gegenüber der Entscheidung des Stadtrats das Haus zu kaufen.... Sie können sich bis zum * dazu äußern.
Frage 1: Ist das bereits die Verkündung des Kaufs oder erst die Anhörung?
Frage 2: Beginnt die Frist von 2 Monaten zu laufen wenn der Vertrag unterschrieben worden ist, die Stadt die Info über den Verkauf erhält oder die Stadt auf Verlangen den Kaufvertrag erhält? In letzten Fall könnten sie sich ja ewig Zeit lassen.
Am 24.04 habe ich den Vertrag unterschrieben und außer oben beschriebenen Brief bis heute nichts erhalten.
Was soll man davon halten?
Vielleicht könnt ihr mir bei meinem Problem helfen.
Ich möchte ein Haus kaufen- Gemeinde meldet Vorkaufsrecht an. Und zwar mit einem Brief:
(Überschrift): Ausübung des Vorkaufsrecht
(Inhalt): Die Stadt beabsichtigt, vorbehaltlich gegenüber der Entscheidung des Stadtrats das Haus zu kaufen.... Sie können sich bis zum * dazu äußern.
Frage 1: Ist das bereits die Verkündung des Kaufs oder erst die Anhörung?
Frage 2: Beginnt die Frist von 2 Monaten zu laufen wenn der Vertrag unterschrieben worden ist, die Stadt die Info über den Verkauf erhält oder die Stadt auf Verlangen den Kaufvertrag erhält? In letzten Fall könnten sie sich ja ewig Zeit lassen.
Am 24.04 habe ich den Vertrag unterschrieben und außer oben beschriebenen Brief bis heute nichts erhalten.
Was soll man davon halten?