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Matze8
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Hallo,
wir möchten unser neues altes Haus (BJ 1956) mit einer durch einen Pelletkessel betriebenen Wandheizung beheizen.
Nun habe ich eine Frage zu folgendem Satz aus den Förderungsbedingungen der bafa "Die Anlagen müssen der Bereitstellung des Wärmebedarfs eines Gebäudes dienen, [...] das bereits vor dem 01. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte (Gebäudebestand)"
Unser Haus wird bisher nur über Einzelöfen beheizt und besitzt noch keine Zentralheizung. Zählen die Öfen als "Heizungssystem" für die Förderung?
Vielen Dank fürs Lesen,
Matze
wir möchten unser neues altes Haus (BJ 1956) mit einer durch einen Pelletkessel betriebenen Wandheizung beheizen.
Nun habe ich eine Frage zu folgendem Satz aus den Förderungsbedingungen der bafa "Die Anlagen müssen der Bereitstellung des Wärmebedarfs eines Gebäudes dienen, [...] das bereits vor dem 01. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte (Gebäudebestand)"
Unser Haus wird bisher nur über Einzelöfen beheizt und besitzt noch keine Zentralheizung. Zählen die Öfen als "Heizungssystem" für die Förderung?
Vielen Dank fürs Lesen,
Matze