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Bislang sind im deutschen Baurecht hinsichtlich Prüfung und
Wartung von Brandschutzabschlüssen lediglich Türschließer und Feststellanlagen
geregelt. So müssen gemäß der ...
Rauchschutztüren" nur alle 3 Jahre durch einen qualifizierten Sachkundigen
geprüft/gewartet werden. Die Wiederholungsprüfung von Einrichtungen zum
selbsttätigen Schließen bezieht sich lediglich auf Schließmittel - nicht aber
auf das komplette System des Feuer-/Rauchschutzabschlusses.
Ein Feuerschutzabschluss nach
DIN 4102 oder ein Rauchschutzabschluss nach
DIN 18095 besteht jedoch aus <nobr>Tür-/</nobr>Torblatt, Zarge, Schließmitteln,
Dichtungen, Schlössern und Beschlägen. Diese Bestandteile sind elementar wichtig
für die einwandfreie Funktion des FS/RS-Abschlusses. Im Brandfall müssen alle
Komponenten des Brandschutzabschlusses ihre Funktion zu hundert Prozent
erfüllen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass zum Beispiel absenkbare
Bodendichtungen deutlich früher verschleißen können als die Schließmittel - und
damit nicht mehr funktionstüchtig wären. Die lebensrettende Funktion des
Brandschutzabschlusses ist aber bereits mit dem Ausfall einer der Komponenten
nicht mehr gesichert.
Da Feuer- und Rauchschutztüren in den unterschiedlichsten Gebäuden vorkommen wie
zum Beispiel ...
...
und der Verschleiß sehr unterschiedlich ausfallen kann, sei nach Ansicht des
Industrieverband Tore Türen Zargen eine Überprüfung
lediglich der Schließmittel im Abstand von 3 Jahren keinesfalls ausreichend. Auf
die jährliche Wartung des gesamten Feuer- und/oder Rauchschutzabschlusses mit
allen Bestandteilen durch einen qualifizierten Sachkundigen könne daher nicht
verzichtet werden.
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Bislang sind im deutschen Baurecht hinsichtlich Prüfung und
Wartung von Brandschutzabschlüssen lediglich Türschließer und Feststellanlagen
geregelt. So müssen gemäß der ...
- "Besonderen Ländervorschriften über die Wartung technischer
Einrichtungen in Gebäuden" bzw. - "Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen von
Sonderbauten" (Technische Prüfverordnung TPrüfVO)
Rauchschutztüren" nur alle 3 Jahre durch einen qualifizierten Sachkundigen
geprüft/gewartet werden. Die Wiederholungsprüfung von Einrichtungen zum
selbsttätigen Schließen bezieht sich lediglich auf Schließmittel - nicht aber
auf das komplette System des Feuer-/Rauchschutzabschlusses.
Ein Feuerschutzabschluss nach
DIN 4102 oder ein Rauchschutzabschluss nach
DIN 18095 besteht jedoch aus <nobr>Tür-/</nobr>Torblatt, Zarge, Schließmitteln,
Dichtungen, Schlössern und Beschlägen. Diese Bestandteile sind elementar wichtig
für die einwandfreie Funktion des FS/RS-Abschlusses. Im Brandfall müssen alle
Komponenten des Brandschutzabschlusses ihre Funktion zu hundert Prozent
erfüllen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass zum Beispiel absenkbare
Bodendichtungen deutlich früher verschleißen können als die Schließmittel - und
damit nicht mehr funktionstüchtig wären. Die lebensrettende Funktion des
Brandschutzabschlusses ist aber bereits mit dem Ausfall einer der Komponenten
nicht mehr gesichert.
Da Feuer- und Rauchschutztüren in den unterschiedlichsten Gebäuden vorkommen wie
zum Beispiel ...
- Krankenhäuser,
- Alten- und Pflegeheime,
- Schulen u. Kindergärten
- Warenhäuser (Verkaufsstättenverordnung)
- Hochhäuser u. Büros (Arbeitsstättenverordnung)
- Kino, Theater, Stadion (Versammlungsstätten)
...
und der Verschleiß sehr unterschiedlich ausfallen kann, sei nach Ansicht des
Industrieverband Tore Türen Zargen eine Überprüfung
lediglich der Schließmittel im Abstand von 3 Jahren keinesfalls ausreichend. Auf
die jährliche Wartung des gesamten Feuer- und/oder Rauchschutzabschlusses mit
allen Bestandteilen durch einen qualifizierten Sachkundigen könne daher nicht
verzichtet werden.
<div align='right'>Siehe auch: <!-- FreeFind Begin No Index -->ausgewählte weitere Meldungen:
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Brandschutz aus Rohrprofilelementen mit Licht und Stil (18.10.2006)
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