ttz: Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen

Diskutiere ttz: Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen im Forum Sanierung allgemein im Bereich - [/TR] [/TABLE] </center> Bislang sind im deutschen Baurecht hinsichtlich Prüfung und Wartung von Brandschutzabschlüssen lediglich...
F

Fachwerk.de

Beiträge
6.432
[/TR]
[/TABLE]

</center>

Bislang sind im deutschen Baurecht hinsichtlich Prüfung und
Wartung von Brandschutzabschlüssen lediglich Türschließer und Feststellanlagen
geregelt. So müssen gemäß der ...



  • "Besonderen Ländervorschriften über die Wartung technischer
    Einrichtungen in Gebäuden" bzw.
  • "Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen von
    Sonderbauten" (Technische Prüfverordnung TPrüfVO)
... "Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen von Feuer- und
Rauchschutztüren" nur alle 3 Jahre durch einen qualifizierten Sachkundigen
geprüft/gewartet werden. Die Wiederholungsprüfung von Einrichtungen zum
selbsttätigen Schließen bezieht sich lediglich auf Schließmittel - nicht aber
auf das komplette System des Feuer-/Rauchschutzabschlusses.



Ein Feuerschutzabschluss nach

DIN 4102 oder ein Rauchschutzabschluss nach

DIN 18095 besteht jedoch aus <nobr>Tür-/</nobr>Torblatt, Zarge, Schließmitteln,
Dichtungen, Schlössern und Beschlägen. Diese Bestandteile sind elementar wichtig
für die einwandfreie Funktion des FS/RS-Abschlusses. Im Brandfall müssen alle
Komponenten des Brandschutzabschlusses ihre Funktion zu hundert Prozent
erfüllen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass zum Beispiel absenkbare
Bodendichtungen deutlich früher verschleißen können als die Schließmittel - und
damit nicht mehr funktionstüchtig wären. Die lebensrettende Funktion des
Brandschutzabschlusses ist aber bereits mit dem Ausfall einer der Komponenten
nicht mehr gesichert.



Da Feuer- und Rauchschutztüren in den unterschiedlichsten Gebäuden vorkommen wie
zum Beispiel ...



  • Krankenhäuser,
  • Alten- und Pflegeheime,
  • Schulen u. Kindergärten
  • Warenhäuser (Verkaufsstättenverordnung)
  • Hochhäuser u. Büros (Arbeitsstättenverordnung)
  • Kino, Theater, Stadion (Versammlungsstätten)



...
und der Verschleiß sehr unterschiedlich ausfallen kann, sei nach Ansicht des
Industrieverband Tore Türen Zargen eine Überprüfung
lediglich der Schließmittel im Abstand von 3 Jahren keinesfalls ausreichend. Auf
die jährliche Wartung des gesamten Feuer- und/oder Rauchschutzabschlusses mit
allen Bestandteilen durch einen qualifizierten Sachkundigen könne daher nicht
verzichtet werden.



<div align='right'>Siehe auch: <!-- FreeFind Begin No Index -->ausgewählte weitere Meldungen:
 
Thema: ttz: Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen
Zurück
Oben