G
Gerrit
Guest
Hallo zusammen,
wir haben ein altes Fachwerkhaus gekauft und es von einem Generalübernehmer (bauwerkstatt GmbH) "kernsanieren" lassen. Der Unternehmer hat u.a. die Geschossdecken erneuert. Er hatdabei unter Dielenböden eine Holzfasertrittschalldämmung von 4 cm gepackt. Der darunterliegende Rohoberboden wurde aus Spanholzplatten (21mm)hergestellt, die auf den Deckenbalken verschraubt sind.
Der Trittschallschutz dieser Konstruktion ist lausig. Kann mir jemand sagen, ob die Vorgehensweise des Generalübernehmers gegen die "Regeln der Technik" (z.B. Din 4109) verstoßen haben könnte ?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar
Gerrit
wir haben ein altes Fachwerkhaus gekauft und es von einem Generalübernehmer (bauwerkstatt GmbH) "kernsanieren" lassen. Der Unternehmer hat u.a. die Geschossdecken erneuert. Er hatdabei unter Dielenböden eine Holzfasertrittschalldämmung von 4 cm gepackt. Der darunterliegende Rohoberboden wurde aus Spanholzplatten (21mm)hergestellt, die auf den Deckenbalken verschraubt sind.
Der Trittschallschutz dieser Konstruktion ist lausig. Kann mir jemand sagen, ob die Vorgehensweise des Generalübernehmers gegen die "Regeln der Technik" (z.B. Din 4109) verstoßen haben könnte ?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar
Gerrit