Stolpe: Neues Planungsrecht beschleunigt Bauvorhaben um bis zu zwei Jahre

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Bundesverkehrsminister
Dr. Manfred Stolpe hat in Berlin die Vereinfachung der Planung von
Infrastrukturvorhaben vorgestellt. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden
Gesetzentwurf am 11.5. gebilligt. "Damit ist ein wichtiger Beschluss zur
Verbesserung des Wirtschaftsstandorts Deutschland gefasst worden. Vorhandene
Finanzierungsmittel effizient einsetzen, Bauvorhaben beschleunigen und die
Standortbedingungen verbessern - das sind die zentralen Ziele der
Planungsbeschleunigung", sagte Stolpe.



Das Gesetz soll dazu beitragen, dass die Planung von
Infrastrukturprojekten transparenter, zeitlich schneller und insgesamt
effizienter wird. "Höhere Planungssicherheit und beschleunigte
Entscheidungsprozesse sind auch entscheidende Kriterien für private Investoren,
um Kapital für Infrastrukturvorhaben zur Verfügung zu stellen. Damit ist der
Gesetzentwurf ein wichtiges Signal zur Verbesserung der Investitionsbedingungen
am Standort Deutschland mit allen positiven Auswirkungen für Wachstum und
Beschäftigung", so Stolpe.



Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte in seiner
Regierungserklärung vom 17. März neben dem 2-Milliarden-Programm für
Verkehrsprojekte und dem CO<span style="font-size: 10px">2</span>-Gebäudesanierungsprogramm
bereits ein Gesetz zur Planungsbeschleunigung angekündigt.



Mit der Bündelung der einzelnen Maßnahmen können Stolpe zufolge
wichtige Bauvorhaben um rund zwei Jahre beschleunigt werden. "Das ist ein großer
Zeitgewinn, der allen zugute kommt. Damit können wir die guten Erfahrungen, die
wir in den vergangenen Jahren im Osten gemacht haben, nun in ganz Deutschland
nutzen", so der Bundesverkehrsminister.



In den neuen Ländern betreut die Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und bau GmbH (DEGES) rund 1200 Kilometer der
Straßenverkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE). Nach DEGES-Erkenntnissen sind
gegen erlassene Planfeststellungsbeschlüsse bzw. Plangenehmigungen rund 160
Klagen und Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung vor dem
Bundesverwaltungsgericht anhängig gemacht worden. "Rund 150 davon konnten
bereits mit einer durchschnittlichen Dauer der Klageverfahren von 10 Monaten und
der Antragsverfahren von 7 Monaten abgeschlossen werden. Das zeigt, wie sich die
beschleunigte Planung im Osten bewährt hat. Dies schlägt sich auch nieder in
deutlich kürzeren Bauzeiten für Autobahnen. Die kurze Verfahrensdauer war ein
wesentlicher Grund für eine Fertigstellung des VDE-Projekts A 14 Halle-Magdeburg
in nur 10 Jahren und des VDE-Projekts A 20 Lübeck-Stettin innerhalb von nur 13
Jahren", sagte Stolpe.



Die wichtigsten Veränderungen im Einzelnen:



  • Vorarbeiten zur Vorbereitung der Baudurchführung



Künftig müssen Grundstückseigentümer Boden- und
Grundwasseruntersuchungen, Vermessungen und vorübergehende Markierungen auch
dann dulden, wenn diese Maßnahmen nicht nur zur Vorbereitung der Planung,
sondern auch zur Vorbereitung der Baudurchführung dienen.



Beschleunigungseffekt: 7 bis 9 Monate



  • Präklusionsfrist für Vereine



Auch Vereine müssen - wie schon heute jeder betroffene Bürger -
fortan ihre Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen nach Ende der einmonatigen
Auslegungsfrist von Plänen vorbringen.



Beschleunigungseffekt: 2 bis 3 Monate



  • Verzicht auf Erörterungstermine in bestimmten Fällen



Die Anhörungsbehörde kann unter bestimmten Umständen auf
Erörterungstermine verzichten. Dies gilt insbesondere dann, wenn weder
Einwendungen noch Stellungnahmen von Betroffenen oder Vereinen abgegeben wurden.



Beschleunigungseffekt: 2 bis 3 Wochen



  • Ermittlungserleichterungen im Fall Orts abwesender
    Grundeigentümer




Künftig braucht die Behörde über die Prüfung von Grundbuch und
Grundsteuertabelle hinaus keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen mehr anzustellen.



Beschleunigungseffekt: nicht generell zu beziffern, kann aber im
Einzelfall erheblich sein, wichtig ist Erhöhung der Planungssicherheit.



  • Verkürzung des Rechtsweges auf eine Instanz



Für besonders wichtige Infrastrukturvorhaben soll künftig in
ganz Deutschland nur das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in erster und letzter
Instanz zuständig sein. Die Verkürzung des Instanzenweges wird für solche
Projekte genutzt, die als VDE-Projekt, als Hinterlandanbindung der deutschen
Seehäfen oder ihre seewärtige Zufahrt, als Vorhaben mit internationalem Bezug
(EU-Erweiterung) oder zur Beseitigung besonders gravierender Verkehrsengpässe
von besonderer Bedeutung sind.



Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss für alle Bürger
nachvollziehbar sein, wie mit diesen Kriterien in der Praxis umgegangen wird.
Daher wurden in den Gesetzentwurf drei Listen aufgenommen, in denen diejenigen
anstehenden Schienen-, Straßen- und Wasserstraßenvorhaben aufgelistet sind, auf
die die mit den Verfassungsressorts vereinbarten Kriterien zutreffen. Im
Ergebnis geht es um 22 Schienenvorhaben, 60 Straßenvorhaben und 6
Wasserstraßenvorhaben.



Beschleunigungseffekt: etwa 1 bis 1½ Jahre.



<div align='right'>Siehe auch: Bundesministerium
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW)
</div>
 
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