Spam-Beschwerdestelle beim vzbv eingerichtet

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Eine
Spam-Beschwerdestelle hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im
September gestartet. Nun können Verbraucher dem vzbv per Mail unerwünscht
eingetroffene Spams übermitteln. Der vzbv überprüft diese Fälle und wird in
geeigneten Fällen juristisch gegen Spam-Versender und deren Auftraggeber
vorgehen. Spammer aus dem Ausland werden an Verfolgungsstellen im Ausland
gemeldet, die effektive Maßnahmen vor Ort ergreifen können. Die Beschwerdestelle
ist Teil eines vom Bundesverbraucherministerium geförderten Projekts zur
Bekämpfung von Spam, an dem auch die Verbraucherzentralen der Länder aktiv
mitwirken.



Durch die Rechtsverfolgung soll eine abschreckende Wirkung auf
Spammer erzielt werden. "Neben Unterlassungsklagen werden wir auch versuchen,
Spammern gezielt ihre Gewinne abzunehmen", so Patrick von Braunmühl, Leiter
Fachbereich Wirtschaftsfragen im vzbv. Empfänger von Spams sind aufgefordert,
unerwünschte Spam-Mails an den vzbv weiterzuleiten. Voraussetzung einer
Beschwerde ist die Sicherung der sogenannten Header-Zeilen der Spam-Mail. Diese
geben unter anderem Auskunft über Absender, Empfänger, Datum und den
"Verkehrsweg" einer Mail. Da diese Angaben für eine etwaige Rechtsverfolgung
notwendig sind, können Mails ohne gesicherte Header-Zeilen leider nicht
bearbeitet werden. (Eine Anleitung zur Sicherung und Weiterleitung finden Sie
auf dieser Website:

th-h.de/faq/headerfaq.php3#headerzeigen
).



Die Zahl unerwünschter elektronischer Werbe-Mails hat in den
vergangenen Jahren ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen. Der Anteil dieser
Spam-Mails an allen in Deutschland empfangenen Mails liegt bei bis zu 80
Prozent. "Spamming ist kein Kavaliersdelikt. Es kostet Zeit, Geld und Nerven und
schädigt Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen", sagte Patrick von Braunmühl.
Spamming müsse unbequem werden und dürfe sich als Geschäftsmodell nicht rechnen.
Um dies zu erreichen, fordert der vzbv weitergehende Aktivitäten des
Gesetzgebers.



Dazu gehören die Verfolgung sämtlicher unerwünschter Werbemails
als Ordnungswidrigkeit sowie die Einführung eines Straftatbestands für
Spam-Mails, die Empfänger bewusst täuschen und Vermögensschäden nach sich ziehen
können (Beispiel Phishing). Darüber hinaus forderte der vzbv, dass die
Bundesnetzagentur als zentrale Kontrollinstanz für die Sanktionierung von Spam
zuständig werden sollte. Damit gäbe es in Deutschland auch endlich einen
zentralen Ansprechpartner für internationale Netzwerke zur Bekämpfung von Spam
wie den London Action Plan oder das EU-Behördennetzwerk CNSA.



"Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie das in
dieser Legislaturperiode auf der Strecke gebliebene Anti-Spam-Gesetz schnell
wieder auf die Tagesordnung setzt und durch oben genannte Maßnahmen ergänzt", so
von Braunmühl. Ein Blick über die Landesgrenze nach Italien, Dänemark oder
Österreich, wo Spammer verfolgt und mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen
sanktioniert werden, zeige, dass Deutschland kein Vorreiter, sondern eher ein
"Entwicklungsland" bei der Bekämpfung von Spam sei.



Neues Anti-Spam-Projekt



Am 1. Juli 2005 startete das vom Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) geförderte vzbv-Projekt
zur Bekämpfung von Spam. Ziel des Projekts ist es, mit Unterstützung der
Verbraucher unseriöse Geschäftemacher ausfindig zu machen und Spam juristisch zu
verfolgen.



Neben der Rechtsverfolgung und der Einrichtung einer
Mail-Beschwerdestelle ist eine breit angelegte Aufklärungs- und
Informationskampagne Teil des Projekts. So soll im Januar 2006 eine
Internetseite online gehen, die Verbraucher und Internetnutzer für das Thema
Spam sensibilisieren und umfassend informieren soll. Verbraucher sollen Hilfe
erhalten, damit sie sachgerecht und umsichtig mit dem Medium Internet und
E-Mailverkehr umgehen können.



Das Projekt dient auch der Umsetzung des auf Initiative des
BMVEL geschlossenen Aktionsbündnisses zur Bekämpfung von Spam. Die Partner des
Bündnisses, der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Zentrale zur Bekämpfung
unlauteren Wettbewerbs sowie der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco
bündeln in diesem Aktionsbündnis ihre technische und rechtliche Expertise.



Der vzbv ist lediglich befugt, die Interessen privater
Verbraucher zu vertreten. Private Verbraucher wenden sich bitte mit ihren
Beschwerden an
beschwerdestelle@spam.vzbv.de
. Unternehmer, die im Rahmen ihrer
beruflichen Tätigkeit von einer Spam-Mail belästigt wurden, wenden sich bitte an
die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

www.wettbewerbszentrale.de
.



<div align='right'>Siehe auch: siehe zudem:
 
Thema: Spam-Beschwerdestelle beim vzbv eingerichtet

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