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Die
DIN 18232 Teil 3 beschreibt die Prüfung von Lichtkuppeln und Lichtbändern im
Dachbereich. Für den vertikalen Fassaden- und Lichtdachbereich (Dachneigung
> 25°) gab es bisher keine Prüfnorm. Erst durch die
DIN EN 12101 Teil 2 wurde hierfür eine rechtsverbindliche Grundlage
geschaffen. Geregelt werden hierbei die Prüfungen bezogen auf Brandsicherheit,
Dauerfunktion, Funktionssicherheit und aerodynamisch wirksame Öffnungsflächen.
Daraus resultiert die Notwendigkeit einer Systemlösung auch für Fenster und
deren elektrische Antriebe.
Schüco bietet nach
DIN EN 12101 Teil 2 geprüfte Systeme für vielfältige, architektonisch
anspruchsvolle Anwendungsmöglichkeiten im vertikalen Fassaden- und
Lichtdachbereich. Damit wird ein Höchstmaß an Rechts- und Planungssicherheit
erreicht. Der gemäß § 84 der Musterbauordnung (MBO) erforderliche
Verwendbarkeitsnachweis wird mit der CE-Kennzeichnung dokumentiert. Dieser
Verwendbarkeitsnachweis ist zwingend erforderlich. Hierfür ist jedoch eine
Fremdüberwachung des Herstellers notwendig. Diese wird durch die
Überwachungsgemeinschaften oder anerkannte Prüfstellen sichergestellt.
Für Schüco Systempartner wurde mit den nach DIN EN 12101 Teil 2
geprüften Schüco RWA-Systemlösungen ein rechtssicherer, zeitsparender und
kostengünstiger Weg geschaffen. Auf dieser Basis können schon heute Objekte
projektiert, ausgeschrieben, angeboten und ausgeführt werden.
<div align='right'>Siehe auch: ausgewählte weitere Meldungen:
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Die
DIN 18232 Teil 3 beschreibt die Prüfung von Lichtkuppeln und Lichtbändern im
Dachbereich. Für den vertikalen Fassaden- und Lichtdachbereich (Dachneigung
> 25°) gab es bisher keine Prüfnorm. Erst durch die
DIN EN 12101 Teil 2 wurde hierfür eine rechtsverbindliche Grundlage
geschaffen. Geregelt werden hierbei die Prüfungen bezogen auf Brandsicherheit,
Dauerfunktion, Funktionssicherheit und aerodynamisch wirksame Öffnungsflächen.
Daraus resultiert die Notwendigkeit einer Systemlösung auch für Fenster und
deren elektrische Antriebe.
Schüco bietet nach
DIN EN 12101 Teil 2 geprüfte Systeme für vielfältige, architektonisch
anspruchsvolle Anwendungsmöglichkeiten im vertikalen Fassaden- und
Lichtdachbereich. Damit wird ein Höchstmaß an Rechts- und Planungssicherheit
erreicht. Der gemäß § 84 der Musterbauordnung (MBO) erforderliche
Verwendbarkeitsnachweis wird mit der CE-Kennzeichnung dokumentiert. Dieser
Verwendbarkeitsnachweis ist zwingend erforderlich. Hierfür ist jedoch eine
Fremdüberwachung des Herstellers notwendig. Diese wird durch die
Überwachungsgemeinschaften oder anerkannte Prüfstellen sichergestellt.
Für Schüco Systempartner wurde mit den nach DIN EN 12101 Teil 2
geprüften Schüco RWA-Systemlösungen ein rechtssicherer, zeitsparender und
kostengünstiger Weg geschaffen. Auf dieser Basis können schon heute Objekte
projektiert, ausgeschrieben, angeboten und ausgeführt werden.
<div align='right'>Siehe auch: ausgewählte weitere Meldungen:
Glas, das sich aktiv reinigt, spart Zeit und Geld (6.1.2006)
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