umgekehrt wird ein schuh draus -
der vermiteter hat die verpflichtung, eine baugenehmigung einzuholen, statik und schallschutz, rettungswege und all den kram, der für vermiteteten wohnraum nun mal nötig ist, nachzuweisen und auch so zu bauen.
fragen sie da mal höflich nach und weisen sie den mann drauf hin, dass er möglicherweise mit ihrer körperlichen unversehrtheit und mit der seiner zukünftigen mieter im dg spielt - und das ganze dann auch grob fahrlässig oder gar vorsätzlich, wenn ohne genehmigung oder einhaltung der genehmigung. dann wären sie im schadensfall die dumme - sein versicherung wird dann nämlich nicht zahlen. und bis die schäden aus dem privatvermögen (so überhaupt ausreichend) ersetzt sind...also ruhig penetrant sein, ob da alles mit rechten dingen zugeht.