Neues RAL-Gütezeichen Abbrucharbeiten anerkannt

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Technischer Fortschritt und gestiegene Erfordernisse an den
Umweltschutz verlangen im hoch technisierten Abbruchgewerbe eine
dementsprechende Vorbereitung und Ausführung der Arbeiten. Die Güte- und
Prüfbestimmungen des neu anerkannten RAL-Gütezeichens schreiben detaillierte
Anforderungen für die Planung und Ausführung von Abbrucharbeiten, die
Betriebseinrichtungen und Geräte, sowie die personellen Anforderungen der
angeschlossenen Abbruchunternehmen fest. Sie gelten sowohl für den Abbruch von
kompletten Bauwerken, Bauwerksteilen oder einzelner Bauelemente aus Mauerwerk,
Beton, Stahlbeton, Eisen, Stahl oder sonstigen Baustoffen. Über alle anfallenden
Abfälle ist Bilanz zu führen.



Die Abbrucharbeiten werden in fünf einzelne Stufen gegliedert,
wobei sich das Anforderungsprofil für die einzelnen Stufen aus einer
Zuordnungstabelle ergibt. Maßgeblich für die Einstufung ist die Höhe des
abzubrechenden Gebäudes und dessen Abstand zu anderen Gebäuden oder baulichen
Anlagen bzw. ob es sich um einen Teilabbruch handelt oder um Abbrucharbeiten in
kontaminierten Bereichen.



Führen dürfen das neue RAL-Gütezeichen Abbrucharbeiten der
Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V. nur solche Betriebe, die die Güte- und
Prüfbestimmungen für Abbrucharbeiten durchgehend erfüllen, sich einer
kontinuierlichen Eigen- und Fremdüberwachung unterziehen und denen das
RAL-Gütezeichen verliehen wurde.



<div align='right'>Siehe auch:

RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
</div>
 
Thema: Neues RAL-Gütezeichen Abbrucharbeiten anerkannt
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