M
Manu
Guest
Nach einem Wasserschaden mussten leider die alten Pitchpine-Dielen in einem Zimmer entfernt werden und eine Fachfirma baute einen neuen Dielenboden ein. Da der erste neu verlegte Boden fürchterlich quietschte, wurde er gleich wieder entfernt. Beim Ausbau wurden fast sämtliche Dielen beschädigt und mussten nachbestellt werden (nach unangenehmen Diskussionen ...). Leider weist der beim zweiten Anlauf (in Windeseile) verlegte neue Boden - inzwischen geschliffen und lackiert - in unseren Augen Mängel auf:
- Mehrere dunklere Dielen wurden an einer Zimmerseite zusammengelegt, so dass es fast wie eine andere Holzsorte aussieht.
- Der Boden ist in zumindest zwei Bereichen leicht gewölbt, d.h. nicht ganz im Wasser.
- Sorge bereiten uns Risse (ca. 25cm) an den Längsseiten dreier Dielen, beginnend an der Wand, die sich direkt nach der Fertigstellung des Bodens zeigten.
- Die Fugenkannten sind an vielen Stellen nicht eben, d.h. es sind mini Absätze ("Überzähne"?) vorhanden, die man beim Laufen ohne Schuhe spürt.
- An vielen Stellen sind deutliche Fugen entstanden in denen Lackreste hängen. Als Nachbesserung wurde eine Masse (Acryl?) in einige der breitesten Fugen geschmiert. Diese löst sich aber schon wieder in Fetzen ab.
- In den Schwellenbereich der Schiebetür zum Nachbarzimmer wurde eine große Delle geschliffen. Die notdürftige Ausbesserung mit Wachs ist nicht zu übersehen ...
Es gibt noch weitere kleinere Schönheitsfehler ...
Sind die beschriebenen Punkte Reklamationsgründe? Und können wir wegen der übermäßigen Dauer der Arbeiten durch den zweimaligen Bodenaufbau einen Nutzungsausfall geltend machen? Hat jemand gute Ratschläge?
Inzwischen sind die Zimmer wieder eingerichtet ...
- Mehrere dunklere Dielen wurden an einer Zimmerseite zusammengelegt, so dass es fast wie eine andere Holzsorte aussieht.
- Der Boden ist in zumindest zwei Bereichen leicht gewölbt, d.h. nicht ganz im Wasser.
- Sorge bereiten uns Risse (ca. 25cm) an den Längsseiten dreier Dielen, beginnend an der Wand, die sich direkt nach der Fertigstellung des Bodens zeigten.
- Die Fugenkannten sind an vielen Stellen nicht eben, d.h. es sind mini Absätze ("Überzähne"?) vorhanden, die man beim Laufen ohne Schuhe spürt.
- An vielen Stellen sind deutliche Fugen entstanden in denen Lackreste hängen. Als Nachbesserung wurde eine Masse (Acryl?) in einige der breitesten Fugen geschmiert. Diese löst sich aber schon wieder in Fetzen ab.
- In den Schwellenbereich der Schiebetür zum Nachbarzimmer wurde eine große Delle geschliffen. Die notdürftige Ausbesserung mit Wachs ist nicht zu übersehen ...
Es gibt noch weitere kleinere Schönheitsfehler ...
Sind die beschriebenen Punkte Reklamationsgründe? Und können wir wegen der übermäßigen Dauer der Arbeiten durch den zweimaligen Bodenaufbau einen Nutzungsausfall geltend machen? Hat jemand gute Ratschläge?
Inzwischen sind die Zimmer wieder eingerichtet ...