Neue Produktnorm für Isolierglas verabschiedet

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Am
23. April 2005 verabschiedete CEN den noch ausstehenden Teil 5 von

EN 1279 "Glas im Bauwesen - Mehrscheiben-Isolierglas". Die Veröffentlichung
ist für Mai 2005 vorgesehen. Damit ist ein langwieriger Entscheidungsprozess zu
Ende gegangen: Bereits im Oktober 2002 sind die ersten der insgesamt sechs Teile
der Norm erschienen. Teil 5, der die Konformität regelt, hat am längsten auf
sich warten lassen.



Isolierglas mit CE-Zeichen ab Februar 2006




<img border="1" src="http://www.baulinks.de/webplugin/2005/i/0739-bf1.jpg" alt="Jürgen Halbmeyer, Vorstandsmitglied des BF">
<span style="font-size: 10px">Jürgen Halbmeyer,
Vorstandsmitglied des BF</span>
<hr>
Mit der Veröffentlichung der vollständigen Norm beginnen zwei
Fristen. Zunächst einmal dauert es 9 Monate, bis das CE-Zeichen erstmals
verwendet werden darf. Das erste Isolierglas mit CE-Zeichen wird es also
frühestens im Februar 2006 geben. Ab dann dauert es weitere 12 Monate, bis die
CE-Kennzeichnung verpflichtend ist und angewendet werden muss - dies wird also
im Februar 2007 der Fall sein.



Damit wird

EN 1279 zur harmonisierten Produktnorm für Isolierglas und löst die
bisherige nationale Norm DIN 1286 ab. Der Umfang der neuen Norm ist
beängstigend: Kam DIN 1286 noch mit 4 Seiten aus, umfasst EN 1279 über 200
Seiten. Unter anderem muss künftig jeder Isolierglashersteller in eigener
Verantwortung einen Initial Type Test (ITT; Erstprüfung) für seine
Isolierglassysteme durchführen.



An diesem Punkt hat die neue Norm jedoch einen gravierenden
Mangel: Sie sieht eine Übertragung der Erstprüfung (ITT) nur auf wirtschaftlich
abhängige Unternehmen vor, also z.B. auf Filialen. Damit ignoriert sie aber den
mittelständisch geprägten deutschen Markt. Während Unternehmen mit vielen
Produktionsstätten die Kosten der Erstprüfung auf eine große Absatzmenge umlegen
können, ist dies dem Mittelstand nicht möglich. Hauptsächlich deshalb hat
Deutschland Einspruch gegen die Entwurfsfassung der Norm erhoben. Letztlich
wurde sie leider in diesem Punkt unverändert verabschiedet.




<img border="1" src="http://www.baulinks.de/webplugin/2005/i/0739-bf2.jpg" alt="Rainer Walk, Vorstand der GMI">
<span style="font-size: 10px">Rainer Walk, Vorstand der
GMI</span>
<hr>
Da der Bundesverband Flachglas (BF) und die Gütegemeinschaft
Mehrscheiben-Isolierglas (GMI) diese Entwicklung befürchtet haben, wurden in den
zurückliegenden Monaten mit maßgeblichen Entscheidungsträgern im
Bundesbauministerium und dem Deutschen Institut für Bautechnik Gespräche mit dem
Ziel geführt, dem Mittelstand den Weg zum CE-Zeichen zu ebnen. Auf der Grundlage
des "Leitpapier M", das inhaltlich wesentlich von Deutschland geprägt wurde,
wird die heute übliche Übertragbarkeit von Erstprüfungen auch zukünftig möglich
sein. Voraussichtlich im Mai 2005 wird die EU-Kommission dieses Dokument
veröffentlichen. Der zuständige europäische Normenausschuss hat zugesagt, die
Norm in Form einer Ergänzung nachzubessern.



BF und GMI unterstützen Mitglieder



In jedem Fall hat der Übergang von der nationalen
Ü-Zeichen-Regelung zur europaweit einheitlichen CE-Kennzeichnung begonnen. BF
und GMI haben für ihre Mitglieder die Möglichkeit eines nahtlosen Übergangs
vorbereitet, betont Jürgen Halbmeyer, Vorstandsmitglied des BF: "Die deutsche
Flachglasbranche ist gut vorbereitet. Jetzt zahlt es sich aus, dass so viel
Vorarbeit geleistet worden ist!"



Was sind die Konsequenzen der EN 1279?



  1. Die bisher in Deutschland obligatorische Fremdüberwachung entfällt, d.
    h. der Hersteller erklärt eigenverantwortlich, dass seine Produkte mit der
    Norm übereinstimmen und die deklarierten Produktkennwerte auch tatsächlich
    eingehalten werden. Im Zweifelsfall muss dies einer gerichtlichen
    Überprüfung standhalten.
  2. Der betriebsinterne Aufwand bei der Dokumentation steigt enorm an, weil
    die werkseigene Produktionskontrolle ohne die Hilfe einer fremdüberwachenden
    Stelle selbst organisiert und dokumentiert werden muss.
  3. Somit ist unter Berücksichtigung interner und externer Kosten die
    Einschaltung einer fremdüberwachenden Stelle mittel- und langfristig
    durchaus wirtschaftlich.

<img border="1" src="http://www.baulinks.de/webplugin/2005/i/0739-bf3.jpg" alt="Rüdiger Graap, Geschäftsführer von BF und GMI">
<span style="font-size: 10px">Rüdiger Graap,
Geschäftsführer von BF und GMI</span>
<hr>
Zusätzlich ist ein entscheidender Punkt festzuhalten: "Das
CE-Zeichen ist kein Qualitätsnachweis", betont Rüdiger Graap, Geschäftsführer
von BF und GMI. "Es ist lediglich eine Art Warenpass, der den freien Handel
innerhalb der EU sicherstellt." Dem drohenden Vertrauensverlust bei
Verbrauchern, Planern und Fensterbauern kann der qualitätsbewusste
Isolierglashersteller durch eine freiwillige Fremdüberwachung und verlässliche
Produktangaben vorbeugen und zudem die eigenen Haftungsrisiken auf dem
bisherigen Niveau halten.



Die Bedeutung des RAL-Gütezeichens wächst



An diesem Punkt haben Mitglieder der Gütegemeinschaft
Mehrscheiben-Isolierglas einen großen Vorteil: Sie können ihren
Qualitätsanspruch dokumentieren - durch das RAL-Gütezeichen. Rainer Walk,
Vorstand der GMI, ist daher auch sicher: "Das RAL-Gütezeichen wird wegen der
abgesenkten gesetzlichen Anforderungen wieder die Bedeutung zurückgewinnen, die
es in der Vergangenheit hatte - ein Signal für verlässliche Produktqualität
durch freiwillige Fremdüberwachung."



<div align='right'>Siehe auch:

Bundesverband Flachglas
</div>
 
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