Mogelpackung Niedrigenergiehaus?

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Häufig
ist zu lesen, mit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) sei das
Niedrigenergiehaus zum Neubaustandard geworden. In der Praxis bestätigt sich
diese Aussage nicht. So mancher Bauherr, der sich auf die gesetzlichen Vorgaben
verlassen hat, reibt sich angesichts seiner Heizkostenrechnung verwundert die
Augen: Von geringem Energieverbrauch kann keine Rede sein. Darauf macht die
Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser e.V., Biberach, aufmerksam.



<center>



Heizwärmebedarf für verschiedene Wärmeschutzstandards

(Einfamilienhaus)

<img border="0" src="http://www.baulinks.com/webplugin/2006/i/1650-niedrigenergiehaus.gif" vspace="2" alt="Niedrigenergiehaus, Neubaustandard, Heizkostenrechnung, Energieeinsparverordnung, EnEV, Energieverbrauch, Niedrigenergie-Haus, Wärmeschutzverordnung, RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise, RAL-GZ 965, baulicher Wärmeschutz, Niedrigenergie-Häuser, Jahresheizwärmebedarf, Wärmebrücken, Haustechnik" width="400" height="278">
*) 
<span style="font-size: 10px">bei Bezug auf die
"Gebäudenutzfläche" AN nach WSchV 95 bzw. EnEV liegen die Werte um ca 20%
niedriger</span>

</center>

Der Begriff Niedrigenergiehaus ist weder geschützt noch durch
eine Norm definiert. Dennoch waren sich bereits in den Neunzigerjahren Fachwelt
und Gesetzgeber weitgehend darüber einig, was ein Niedrigenergiehaus ausmacht.
Ein bis heute anerkannter Kennwert beispielsweise besagt, dass der
Jahresheizwärmebedarf eines Einfamilienhauses unter 70 Kilowattstunden pro
Quadratmeter Wohnfläche und Jahr liegen muss. "Mit einer den EnEV-Vorgaben
gerade noch genügenden Bauweise wird man dieses Ziel kaum erreichen", stellt der
Vorsitzende der Gütegemeinschaft, Joachim Zeller, fest. Im ungünstigsten Fall
erfüllt ein EnEV-konformer Neubau noch nicht einmal den Mindeststandard der
alten Wärmeschutzverordnung. Das hatten Experten schon vor Einführung des
Regelwerks kritisch angemerkt. Die Politik aber behauptete erfolgreich das
Gegenteil.



Bauwillige, die nicht nur den Wortlaut des Gesetzes erfüllen,
sondern tatsächlich energiesparend bauen möchten, sollten sich Angebote daher
ganz genau ansehen. Einfach ist das allerdings nicht. Weil es verschiedene
Berechnungsansätze für die energetische Qualität eines Hauses gibt, lassen sich
die Kennwerte oft nicht direkt vergleichen. Auf Nummer sicher gehe aber, wer
sich ein Haus mit RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise (RAL-GZ 965) für
Planung und Ausführung zusichern lasse. Klar definierte Anforderungen an ...



  • den baulichen Wärmeschutz,
  • das Vermeiden von Wärmebrücken sowie
  • an die Haustechnik
sollen dafür sorgen, dass man ein "echtes" Niedrigenergiehaus
erhält. Beispielsweise liegt der mittlere U-Wert, also der Wärmeverlust über die
Gebäudehülle, um mindestens 30 Prozent niedriger als von der
Energieeinsparverordnung verlangt. Der Jahresheizwärmebedarf wird nicht
ausdrücklich angegeben.



"Besitzer einer RAL-Immobilie können sich auf deren niedrigen
Energiebedarf uneingeschränkt verlassen", betont der Vorsitzende der für die
Vergabe des Gütezeichens verantwortlichen Gütegemeinschaft. Ein RAL-geprüftes
Niedrigenergiehaus erfülle nicht nur sämtliche Anforderungen, die schon die
Pioniere des Niedrigenergiegedankens an ein Gebäude stellten. Darüber hinaus
unterziehe man die Bauausführung einer strengen Qualitätskontrolle.



Weitere Informationen zum Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise,
seinen baulichen und technischen Anforderungen sowie zum gesamten Prüfverfahren
gibt es im Internet unter

guetezeichen-neh.de
. Dort finden interessierte Bauherren auch die Adressen
der bei der Gütegemeinschaft akkreditierten Sachverständigen, die gern
weiterhelfen.



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