Mieter dürfen bei Schimmel in der Wohnung fristlos kündigen

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Stellen
Mieter kurz nach Abschluss des Mietvertrages in ihrer Wohnung Feuchtigkeit und
damit einhergehende Schimmelbildung fest, so dürfen sie wegen der möglichen
Gesundheitsbeeinträchtigung fristlos kündigen. Auf diese Entscheidung des
Landgerichts Bremen macht die

Quelle Bausparkasse
Vermieter wie Mieter
aufmerksam.



Im betreffenden Fall verweigerte der Vermieter nach der
Kündigung die Rückzahlung der Kaution und forderte zudem weitere Mietzahlungen
bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist. Seine Begründung: Die Ursache lag
am fehlerhaftem Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter.



Das Bremer Gericht sah den Fall jedoch anders. Nach Anhörung von
Zeugen stellte sich nämlich heraus, dass das Bauwerk mangelhaft war und die
Schimmelbildung hierin ihre Ursache hatte. Die fristlose Kündigung der Mieter
kurz nach dem Einzug war rechtmäßig (Az. 1 S 181/06).



siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="" width="4" height="4" border="0">




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