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Stellen
Mieter kurz nach Abschluss des Mietvertrages in ihrer Wohnung Feuchtigkeit und
damit einhergehende Schimmelbildung fest, so dürfen sie wegen der möglichen
Gesundheitsbeeinträchtigung fristlos kündigen. Auf diese Entscheidung des
Landgerichts Bremen macht die
Quelle Bausparkasse...