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Dieter Zorn
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Hallo! Ich benötige dringend ein fachliche Expertise. Bei der Sanierung unseres 120 jährigen Altbaus hat ein Schreiner"FACH"Betrieb neue Dielenböden verlegt. Unterbau sind intakte, aber optisch schwer mitgenommene Nadelholzdielen. Diese wurden verspachtelt und mit Deitermann Ausgleichsmasse nivelliert. Hierauf wurden unbehandelte Eichendielen- 20 cm breit- der fa gunreben verlegt. laut bodenleger wurden die dielen auf diesem untergrund komplett vernagelt/ verschraubt, der vom Hersteller empfohlene wandabstand von 15 mm wurde NICHT eingehalten, die erste dielenreihe (jeweils an der wand) vertikal verschraubt. bereits nach einigen tagen wölbten sich die böden an mehreren stellen an den längsfugen. die erste nachbesserung hat keinen erfolgt gezeigt, trotzdem wurde eine zweite nachbesserung gestattet. hierbei wurden die dielen, auch in der mitte des raums, alle deutlich sichtbar) an ca 40 stellen von oben verschraubt, die bohrlöcher mit eichenspachtel der marke clou verdeckt. dies will und kann nicht nicht akzeptieren, da dies technik ausdrücklich gegen meinen willen und ohne einverstädnis geschah. auch diese nachbesserung hat, abgesehen von ca 20 qm beschädigten dielen keinen erfolg gebracht, der boden liegt nach wir vor nicht ordentlich und wölbt sich nun an neuen stellen
Hierzu meien fragen:
- offenbar wurden die dielen nicht komplett wie angegeben und beauftragt verschraubt, sonst könnten sich diese nicht nach oben wölben- ist dies richtig?
- ist die vorbereitung mit der ausgleichmasse fachgerecht/ üblich oder hat dies auswirkungen auf die dielen (spachtelmasse schnellbindend und konnte ca 2 wochen trocken bzw aushärten)
- kann ich, ohne einen sachverständigen das drama vorab begutachten zu lassen, eine wirkliche fachfirma beauftragen den schaden zu beheben (eine firma steht schon in den startlöchern). sind die kosten hierfür dem ersten auftragnehmer problemlos in rechnung zu stellen oder wäre zum gegenwärtigen zeitpunkt schon die hinzunahme eines anwalts anzuraten.
glücklicherweise ist die rechnung noch nicht komplett beglichen, der materialschaden ist aber trotzdem immens und übersteigt den rechnungsbetrag des schreiners.
vielen dank für ihre hilfe,
dieter zorn
Hierzu meien fragen:
- offenbar wurden die dielen nicht komplett wie angegeben und beauftragt verschraubt, sonst könnten sich diese nicht nach oben wölben- ist dies richtig?
- ist die vorbereitung mit der ausgleichmasse fachgerecht/ üblich oder hat dies auswirkungen auf die dielen (spachtelmasse schnellbindend und konnte ca 2 wochen trocken bzw aushärten)
- kann ich, ohne einen sachverständigen das drama vorab begutachten zu lassen, eine wirkliche fachfirma beauftragen den schaden zu beheben (eine firma steht schon in den startlöchern). sind die kosten hierfür dem ersten auftragnehmer problemlos in rechnung zu stellen oder wäre zum gegenwärtigen zeitpunkt schon die hinzunahme eines anwalts anzuraten.
glücklicherweise ist die rechnung noch nicht komplett beglichen, der materialschaden ist aber trotzdem immens und übersteigt den rechnungsbetrag des schreiners.
vielen dank für ihre hilfe,
dieter zorn