LG Karlsruhe: "Zugige Fenster in Altbauten sind kein Mangel"

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Mieter
einer Altbauwohnung können nicht die Miete kürzen, wenn es durch die Fenster
zieht. Auch besteht kein Anspruch auf eine Modernisierung der Fenster. Auf diese
Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe weist Jörg Hofmann von der Quelle
Bausparkasse hin (Az. 9 S 157/05).



Die Mieter hatten die Miete vermindert und die Vermieter
hinsichtlich der Beseitigung von Mängeln an Fenstern und Türen ihrer
Altbauwohnung verklagt. Die Richter argumentierten jedoch, dass derartige
Zugluft bei alten Häusern nicht unüblich sei. Der Mieter hätte beim Einzug
darauf hinweisen und Entsprechendes vereinbaren müssen.



Auch der Bundesgerichtshof hatte 2004 bereits festgestellt, dass
Mieter gewisse Abstriche bei Altbauwohnungen akzeptieren müssen, soweit diese
allgemein verbreitet sind. Hierunter falle auch die mögliche Zugluft. Diese
führe jedoch nicht dazu, dass die Wohnung nicht mehr bewohnt werden könne.



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