Lärmschutz durch Sandkerngabione

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Die
gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen
Lärmverursacher und Betroffenen und werden im Wesentlichen im
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und den zugehörigen Verordnungen
geregelt. Auf europäischer Ebene wurde 2002 die Umgebungslärmrichtlinie
verabschiedet, die seit dem 24. Juni 2005 in nationales Recht umgesetzt ist. Bis
Mitte 2007 müssen Kommunen für Ballungsräume und stark befahrene Verkehrswege
sogenannte Lärmkarten erstellen. Um festgestellte Lärmprobleme dann zu lösen,
müssen konkrete Aktionspläne bis Mitte 2008 aufgestellt werden.



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<img border="1" src="http://www.baulinks.com/webplugin/2006/i/1566-rothfuss1.jpg" vspace="2" alt="Steinkorb, Gabione, Lärmschutzwand, Gabionen, Steinkörbe, Lärmschutzwände, Bundesimmissionsschutzgesetz, BImSchG, Sandkerngabione, Lärmschutz, Umgebungslärmrichtlinie, Lärmkarte, Lärmkarten">

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Lärmschutz wird unterschieden in aktive und passive Maßnahmen.
Aktiver Lärmschutz greift direkt an der Schallquelle, passiver Lärmschutz
geschieht am Immissionsort - z.B. durch schallgedämmte Fenster. Eine häufig
angewandte Möglichkeit des aktiven Schallschutzes ist der Bau von
Lärmschutzwänden. Sie dämmen den Lärm, so dass an einem zu schützenden
Immissionsort (z.B. Wohnbebauung) dieser so weit abgeschwächt wird, dass die
gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Der Schallschutz einer
Lärmschutzwand lässt sich über die beiden Eigenschaften Schalldämmung und
Schallreflexion beschreiben. Die Schalldämmung verhindert bzw. vermindert den
Schalldurchgang. Bei der Schallreflexion wird der Schall von einer
Aufprallfläche (Absorber) teilweise geschluckt (absorbiert) und teilweise
zurückgeworfen.




<img border="1" src="http://www.baulinks.com/webplugin/2006/i/1566-rothfuss2.jpg" align="right" hspace="3" vspace="3">Um
die Lärmschutzwirkung herkömmlicher Steingabionen zu verbessern, entwickelte die
Firma Rothfuss aus Hemmingen bei Stuttgart eine neue Lärmschutzgabione mit
speziellem Sandkern. Die neue Sandkerngabione "Silent plus" erzielt in der
Schallabsorption und der Schalldämmung bemerkenswert gute Werte. Die Eignung als
Lärmschutzwand wurde durch Messungen des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik in
Stuttgart nachgewiesen. Die von den "Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Lärmschutzwände" (ZTV-Lsw 88)
geforderten Werte wurden dabei deutlich übertroffen.



Für die Schalldämmung fordert die ZTV-Lsw 88 mindestens einen
Wert von 25 dB, der von der Sandkerngabione mit 37 dB klar distanziert wird. Ein
Unterschied im Schallpegel von 10 dB wird etwa als Halbierung der Lautstärke
wahrgenommen. Bei der Schallreflexion bezeichnet die ZTV-Lsw 88 Flächen mit mehr
als 8 dB als hochabsorbierend, also schallschluckend. Mit 20 dB liegt die
Lärmschutzgabione "Silent plus" auch hier deutlich über den geforderten 8 dB.



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<img border="0" src="http://www.baulinks.com/webplugin/2006/i/1566-rothfuss3.gif" vspace="2">

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Da der Sandkern zusammen mit der Schaumlavabefüllung auf der
Lärmseite die Anforderungen an den Schallschutz allein übernimmt, ist der
Bauherr in der Auswahl des Steinmaterials auf der lärmgeschützten Seite frei.
Die Auswahl kann allein nach optisch-ästhetischen oder wirtschaftlichen Aspekten
getroffen werden. Die Steine für die Befüllung der Gabione "Silent plus" müssen
druckfest, witterungsbeständig und frostbeständig sein. Durch eine fugenlose
Bauweise mit der Sandkerngabione entsteht eine homogene Lärmschutzwand. Die
mögliche Bauhöhe einer Lärmschutzwand entspricht den technischen Möglichkeiten
der Gabionenbauweise.



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