Keine Dampfbremse

Diskutiere Keine Dampfbremse im Forum Statik, Aufbau & Konstruktion im Bereich - Wir sind seit 2012 Mieter einer 1979 erbauten Eigentums-wohnung. Sie liegt im Dachgeschoß einer großen ETW -Anlage mit 30 Whg. Seit Spätherbst...
Schimmelprobleme

Wenn ich mir die weitere Beschreibung so ansehe, bleibt offensichtlich nur der Rechtsweg oder der Umzug. Ich würde mir das sehr gut überlegen, denn das wird dauern und kosten.
Und wer obsiegt ist fraglich.
Was ist wenn der Vermieter Eigenbedarf geltend macht?
Das sind meine Gedanken – keine Rechtsberatung; bitte einen Anwalt oder den Mieterverein kontaktieren.

Die Heizkosten für 18 °C Raumtemperatur sind exorbitant. Und nur auf diese Temperatur heizen können ist nicht in Ordnung. 20…22 °C sollten erreicht werden können.

Bei der genannten relativen Luftfeuchte von 49 % sind 7,5 g Wasser in einem Kubikmeter Luft; diese Feuchte kondensiert bei 7,1 °C.

Wenn denn die genannten 275,00 € für Heizkosten (und wirklich Heizkosten sind) jeden Monat gezahlt werden, ergibt sich ein Energiebedarf von ˜820 kWh/m2*a; das ist ja jenseits von Gut und Böse.
Stimmt die Nebenkostenabrechnung?
Hat das schon mal ein Fachmann kontrolliert?
Gibt es einen Energieausweis?
Wenn ja, Verbrauch oder Bedarf?

Die Lage ist ja traumhaft – aber mit den beschriebenen Mängeln und den Nebenwirkungen kann das leicht zum Alptraum werden.
 
Heizkosten

Nur mal zum Vergleich,

der örtliche Gasanbieter kalkuliert hier die monatlichen Abschlagzahlungen mit 1 EUR/m² Wohnfläche.

In meinem Mietswohnungen waren es im letzten Jahr durchschnittlich 0,55 EUR/m² (Schwankungen je nach Benutzerverhalten zwischen 0,30 und 1,00 EUR/m²) incl. der Warmwasserbereitung.

Ich kann ihnen in diesem Fall nur Raten, ein andere Wohnung zu suchen. (Wenn möglich den Umzug vom jetzigen Mieter, wegen unakzeptabler Wohnung, bezahlen lassen)

Viel Erfolg
Heinz-Josef Burhorst
 
Wohnungszustand

Mindern Sie die Miete und suchen Sie sich was Neues. Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Damit meine ich nicht nur die offensichtlichen Baumängel sondern auch das äußere Erscheinungsbild.
 
fachwerk-I17098_2015519153251.JPGKeinje Dampfbremse.Schimmelbildung.

Hallo Herr Teich,
Sie sprechen das Thema Fenster an. Wie wir in Erfahrung bringen und auch vor Ort feststellten konnten sind einige 1978er gegen Fenster 2002 komplett ausgetauscht worden. Das Verhältnis ist etwa 60% zu 40 % - alt/neu -. Wir glauben fast, dass hier alles falsch gemacht wurde was falsch gemacht werden konnte. Nur fühlt sich hier keiner Verantwortlich. Der Verwalter sagt : Übernommen, ohne Kenntnis der Mängel. Wir glauben ihm nicht. Der Vermieter ist einfach stur und kümmert sich nicht. Wir haben dem Vermieter mit Geld unter die Arme gegriffen. Wir haben dann durch diese Geldspritze, im Gegenzug, ein grundbuchliches, lebenslanges Wohnrecht erhalten. Wir sitzen daher in einer Zwickmühle wie sie besser nicht sein kann. Wie wir hier herauskommen sollen steht in den Sternen. Wir wissen es nicht. Diese Kiste ist einfach verfahren. Der Voreigentümer wird sich wohl auch nicht bereit erklären einen Kaufvertrag aufzulösen. Ein Bild der alten Verglasung, wie sie jetzt zum Teil aussieht, habe ich als Anhang beigefügt.
MfG HWM
 
Schimmel etc

Hallo Herr Müller,

das ist dann in der tat etwas schwieriger zu lösen- Umzug ist dann nicht so ohne Weiteres anzuraten- außer Sie bekommen ihr Aufwendungen etc vergütet.

es wäre natürlich günstig in Efahrung zu bringen,
was wann gemacht wurde,
wurde irgendwann Schimmel u Schäden beseitigt?
Welche Schäden waren bekannt ?
evt Vormieter oder dort tätige Handwerker oder Firmen fragen.
Seit wann ist der Hausverwalter dort tätig ?
Welche Schäden wurden ihm mitgeteilt ?
Wurden ihnen Schäden/Baufehler etc bei Abschluß des Vertrages verschwiegen ?
dann könnte evt eine Kündigung und Rückabwicklung möglich sein.
was steht im Verbrauchs- oder Bedarfs-Energieausweis?

Allerdings auch nicht alles dem rechtsanwalt abnhemn- der lebt von Prozessen und hat auch nicht unbedingt das Interesse mit der für Sie günstigsten Lösung den Fall abzuschließen.

Haben Sie mit dem Mieterverein gesprochen ?

Eine 2.Meinung ist in solchen Fällen sicher günstig.

Läßt sich der Vermieter evt zu einer grundlegenden Sanierung ihrter Wohnung bewegen ?
Er kann dafür ja auch Förderungen bekommen, dert Wert der Wohnung steigt und es kann evt zur höheren Abschreibung steuerlich für ihn günstig sein.

das wäre die einfachste Lösung für alle.
Möglicherweise sieht das der Eigentümer dann auch so,
wenn ihm Mietkürzungen, Schadensersatzforderungen von Ihnen und rechtliche Schritte drohen.

Andreas Teich
 
Keine Dampfbremse

Hallo Herr Teich,
wir sind natürlich jetzt sehr hellhörig geworden. Wir haben festgestellt, dass der Verkäufer Wandflächen und Laibungen der Dachfenster mit Raufaser, allerdings eine etwas gröbere
Qualität, wohl vor Verkauf nachgebessert hat. Vorher haben wir nicht darauf geachtet. Demnach müssen Probleme auch schon vor Verkauf bestanden haben. Möglicherweise spielt hier Arglist eine wesentliche Rolle. Aber wir haben keine Möglichkeit hier etwas zu unternehmen. Unseren Einsatz können wir wohl nur einklagen. Aber Sie kennen ja den Ausspruch : Hohe See, Gottes Hand, oder: Gericht und darüber der blaue Himmel !! Diese Angelegenheit nimmt jetzt ???? Formen an und läuft wohl aus dem Ruder. Wir glauben, dass der Vermieter genau gewußt hat was mit der Wohnung los ist. Anders können wir uns seine passive Haltung nicht erklären. Wir haben mit dem Mieterverein gesprochen. Sein Rat " gütliche Einigung ". Wir sind überzeugt, dass der Sachbearbeiter - Rechtsanwalt - sich nicht aus dem Fenster lehnen wollte. Bloß keine Verantwortung. Die Kiste ist einfach verfahren. Denn diese Mängel betreffen ja das Gemeinschaftseigentum, so der Mieterverein.
Wie immer sind die Kleinen die Leidtragenden.
MfG HWM
 
Thema: Keine Dampfbremse
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