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Steffen
Guest
Hallo, habe mal eine Frage zur rechtlichen Absicherung einer privaten Baustelle.
Und zwar plane ich die Dachsanierung unseres 6-Familienhauses (reines Mietobjekt). Da ich gelernter Zimmerer bin, will ich u.a. den Dachabbruch mit Familienangehörigen und einigen Freunden selbst vornehmen, der Rest soll vergeben werden. Daß ich die Baustelle bei der Berufsgenossenschaft anmelden muß und werde ist klar. Wie sieht es darüber hinaus aus. Z.B. mit den Arbeiten, wie Wärmedämmung einbringen, die eigentlich nur Meisterbetrieben obliegen. Wie sieht diesbezüglich die rechtliche Lage aus?
Mit freundlichem Gruß ...
Steffen
Und zwar plane ich die Dachsanierung unseres 6-Familienhauses (reines Mietobjekt). Da ich gelernter Zimmerer bin, will ich u.a. den Dachabbruch mit Familienangehörigen und einigen Freunden selbst vornehmen, der Rest soll vergeben werden. Daß ich die Baustelle bei der Berufsgenossenschaft anmelden muß und werde ist klar. Wie sieht es darüber hinaus aus. Z.B. mit den Arbeiten, wie Wärmedämmung einbringen, die eigentlich nur Meisterbetrieben obliegen. Wie sieht diesbezüglich die rechtliche Lage aus?
Mit freundlichem Gruß ...
Steffen