Die Finanzierung über die KfW kennt auch Förderprogramme, die sich nicht unbedingt an einem bestimmten energetischen Standard orientieren. Als ich Gelder besorgt habe, gab's auch das Programm 'Einzelmaßnahmen', allerdings nur bis 50.000€
Da lässt sich schon eine neue Heizung und Dämmung der oberen Geschossdecke unterbringen.
Grob kann man sich hier einlesen. Dass sich ein Baudenkmal nicht beliebig dämmen lässt, findet dabei auch Berücksichtigung:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Energetische-Sanierung.
/KfW-Effizienzhaus-Denkmal/
Bevor man sich aber darauf einlässt, braucht man jemand, der mit der nötigen Sachkenntnis die Sache begleitet (auch bei der der durchleitenden Bank) und das hinterher auch als Sachvertändiger bescheinigt, sonst können die Kredite später von der KfW sehr plötzlich gekündigt werden.
Heute würde ich vorab auch ein Gespräch bei der KfW führen wollen um die Sache besser zu verstehen, obwohl bis jetzt alles gut gegangen ist.
Bei der Steuer ist das etwas komplizierter.
Zunächst gilt die Denkmal AFA für Maßnahmen, die der Erhaltung und bestimmungsgemäßen Nutzung einer Bestands-Immobilie nach heutigem Standard dienen.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass neu geschaffener Wohnraum nicht unbedingt förderungsfähig ist. Bei uns war z.B. der Teilausbau des Dachraumes nicht förderungsfähig, während die Sanierung der bereits vorher bestehenden Wohn-Räume ohne Probleme durchgegangen ist.
Das ging soweit, dass die Malerkosten anteilig auf die alte / neue Wohnfläche abgerechnet wurden.
Da es sich bei der Fragestellung um neu zu schaffenden Wohnraum in einer Scheune handelt, würde ich mir vorher vom DS schriftlich geben lassen, welche Maßnahmen förderungsfähig sind und welche nicht.
Dabei muss man auch damit rechnen, dass das Finazamt hinterher möglicherweise eine andere Aufassung hat.
Man kann das ganze ja auch als Scheune belassen und trotzdem renovieren, könnte der Finanzbeamte denken......
Dass es sich zudem -wenigstens teilweise- um nicht selbstgenutzten Wohnraum handeln dürfte, macht die Sache noch sehr viel komplizierter, weil die DS AFA dann für den selbst / nicht selbst genutzten Anteil gesondert berechnet werden muss und das Finanzamt von Mieteinnahmen ausgeht, die gegengerechnet werden.
Hier dürfte auch ein Steuerberater, der sich nicht speziell mit dieser Materie beschäftigt, schnell an seine Grenzen stoßen.
Noch zwei konkrete Antworten:
KfW und Denkmal-AFA schließen sich nicht aus, eine Sonder-Förderung im Sinne eines Geldzuschusses von wem auch immer (außer heimlich von der Oma), wird von den Investitionsaufwendungen vor Berechnung der DS-AFA abgezogen.
Es wird also nur der Anteil gefördert, den man selbst tatsächlich aufgebracht hat.
Hierzu musste ich die Rechnungen und auch die Überweisungsträger in Kopie vorlegen!!
Mit Fördermitteln als Zuschuss würde ich nicht ernsthaft rechnen.
Wenn Du bisher noch nicht wusstest, ob ob sich KfW Programm und DS AFA ausschließen, bist Du für so ein Vorhaben noch nicht gut genug informiert.
Mach Dir einen Termin beim DS, berim Steuerberater und bei der Bank bevor Du irgendwelche Pläne machst.
Ansonsten: IG Bauernhaus
Gutes Gelingen
GEhlerding