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Harald Vidrik
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Hallo,
meine Frau und ich haben ein 200 Jahre altes, unter Denkmalschutz stehendes Fachwerkhaus gekauft. Das Fachwerk einer Giebelwand und die Schwellen wurden komplett erneuert, bei dem Rest wurde angeschuht. Der Inhaber der Zimmerei erklärte uns, daß das Fachwerk bis zur Oberkante EG ausgetauscht werden müsste. Ausgetauscht wurde aber das komplette Fachwerk ohne sich mit uns darüber abzustimmen. Die Wand wurde komplett vor dem Haus abgebunden und anschließend aufgestellt. Berechnet wurde uns der Meterpreis der für Ausbesserrung in ganzen Längen und Teilstücken angeboten wurde. Als zu verwendendes Holz wurde Eichenbauholz deklariert. Die ausgeführten Arbeiten weisen bei den Riegeln Fugen bis zu 10mm bei der Schwelle bis zu 20mm auf. Die Zapfenlöcher haben eine Breite von 40mm die Zapfen Teilweise von nur 30mm und weniger. Die Ständer im Giebel sind nicht mit dem inenliegenden Fachwerk verbunden, die Fugen sind mit dünnen (5- 20mm) Brettchen zugestopft worden (natürlich ist die Faserrichtung senkrecht). Teilweise liegt die Oberkante des Brettchens einige cm unter der oberkante des Riegels, so das eindringendes Wasser stehen bleiben kann eine gute Quelle für Wasserschäden! Die verwendeten Holznägel sind vierkantig mit scharfen Kanten und sehr stark verjüngt zulaufend (von 20 mm²- 8mm² bei ca 20cm Länge) und haben das Holz in Faserrichtung gespalten, dort, wo der Holznagel sehr nahe am Rand ist, ist es abgespalten. Die Längsanschuhung (Beidseitig schräg eingeschnittenes Schräges Blatt)ist so ungenau, daß kleine Keilbrettchen eingelegt wurden. Die punktuelle Belastung hat dazu geführt, das sich jetzt schon senkrechte Risse bilden. Meine Anordnung, die scharfen Kanten anzufasen wurde im Baufortgang missachtet. Die Beschwerden bei dem Inhaber des Unternehmens haben nichts gefruchtet. Es wurde uns lapidar mitgeteilt, dieses wäre alles so richtig. Schließlich arbeite man ja schon Jahrelang im Fachwerkbau. Der verantwortliche Zimmermann auf der Baustelle ist nach eigenen Angaben auch noch im Prüfungsausschuss zur Meisterprüfung (Gute Nacht Handwerk). Zwischen den Giebelständern und dem innenliegenden Fachwerk ist eine Lücke von 3-6 Zentimetern. Ich habe am Denkmalhof Gernewitz einige Seminare bei Prof. Manfred Gerner über Schäden am Fachwerk mitgemacht. Nach diesen für uns offensichtlich ungenauen Arbeiten, haben wir bei weiteren Untersuchungen festgestellt, das die Holzfeuchte Teilweise zwischen 43 und 47% liegt.
Meine Frage:
Ist es zutreffend, das Bauholz nach DIN-4074-Bauholz nur eine Holzfeuchte von 20% haben darf?
Wie groß dürfen Fugen zwischen Riegel und Ständer sein?
Welche Auswirkungen können zu kleine Zapfen haben?
Düfen Holznägel vierkantig und scharfkantig sein?
Können wir eventuell einen Austausch verlangen?
Mit Freundlichem Gruß
Harald Vidrik
PS. Werde einige Bilder dieser grandiosen Meisterleistung ins Netz stenllen.
meine Frau und ich haben ein 200 Jahre altes, unter Denkmalschutz stehendes Fachwerkhaus gekauft. Das Fachwerk einer Giebelwand und die Schwellen wurden komplett erneuert, bei dem Rest wurde angeschuht. Der Inhaber der Zimmerei erklärte uns, daß das Fachwerk bis zur Oberkante EG ausgetauscht werden müsste. Ausgetauscht wurde aber das komplette Fachwerk ohne sich mit uns darüber abzustimmen. Die Wand wurde komplett vor dem Haus abgebunden und anschließend aufgestellt. Berechnet wurde uns der Meterpreis der für Ausbesserrung in ganzen Längen und Teilstücken angeboten wurde. Als zu verwendendes Holz wurde Eichenbauholz deklariert. Die ausgeführten Arbeiten weisen bei den Riegeln Fugen bis zu 10mm bei der Schwelle bis zu 20mm auf. Die Zapfenlöcher haben eine Breite von 40mm die Zapfen Teilweise von nur 30mm und weniger. Die Ständer im Giebel sind nicht mit dem inenliegenden Fachwerk verbunden, die Fugen sind mit dünnen (5- 20mm) Brettchen zugestopft worden (natürlich ist die Faserrichtung senkrecht). Teilweise liegt die Oberkante des Brettchens einige cm unter der oberkante des Riegels, so das eindringendes Wasser stehen bleiben kann eine gute Quelle für Wasserschäden! Die verwendeten Holznägel sind vierkantig mit scharfen Kanten und sehr stark verjüngt zulaufend (von 20 mm²- 8mm² bei ca 20cm Länge) und haben das Holz in Faserrichtung gespalten, dort, wo der Holznagel sehr nahe am Rand ist, ist es abgespalten. Die Längsanschuhung (Beidseitig schräg eingeschnittenes Schräges Blatt)ist so ungenau, daß kleine Keilbrettchen eingelegt wurden. Die punktuelle Belastung hat dazu geführt, das sich jetzt schon senkrechte Risse bilden. Meine Anordnung, die scharfen Kanten anzufasen wurde im Baufortgang missachtet. Die Beschwerden bei dem Inhaber des Unternehmens haben nichts gefruchtet. Es wurde uns lapidar mitgeteilt, dieses wäre alles so richtig. Schließlich arbeite man ja schon Jahrelang im Fachwerkbau. Der verantwortliche Zimmermann auf der Baustelle ist nach eigenen Angaben auch noch im Prüfungsausschuss zur Meisterprüfung (Gute Nacht Handwerk). Zwischen den Giebelständern und dem innenliegenden Fachwerk ist eine Lücke von 3-6 Zentimetern. Ich habe am Denkmalhof Gernewitz einige Seminare bei Prof. Manfred Gerner über Schäden am Fachwerk mitgemacht. Nach diesen für uns offensichtlich ungenauen Arbeiten, haben wir bei weiteren Untersuchungen festgestellt, das die Holzfeuchte Teilweise zwischen 43 und 47% liegt.
Meine Frage:
Ist es zutreffend, das Bauholz nach DIN-4074-Bauholz nur eine Holzfeuchte von 20% haben darf?
Wie groß dürfen Fugen zwischen Riegel und Ständer sein?
Welche Auswirkungen können zu kleine Zapfen haben?
Düfen Holznägel vierkantig und scharfkantig sein?
Können wir eventuell einen Austausch verlangen?
Mit Freundlichem Gruß
Harald Vidrik
PS. Werde einige Bilder dieser grandiosen Meisterleistung ins Netz stenllen.