Innendämmung mit Dampfbremse

Diskutiere Innendämmung mit Dampfbremse im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, wir haben eine Dachschräge und eine Decke dämmen lassen (Dampfbremse, Hanf, Heraklith BM). Nun war ich bei den arbeiten nicht vor Ort (nur...
Dämmung

Hallo Anja,
auch wenn das Vorhaben genehmigungsfrei sein sollte müssen sie die Vorgaben der LBO einhalten.
Das mit der Bauberufsgenossenschaft sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen; ich kann mir nicht vorstellen das da nur ein paar m² Dachschräge gedämmt werden.

Viele Grüße
 
Hallo,

wir haben NUR 18 qm dämmen LASSEN und haben auch für bisher alle anderen Arbeiten Handwerker geholt.
Warum soll ich denn mich hier anmelden?

Das müsste ich doch erst wenn wir irgendwas einreisen und neu aufbauen oder etwas größeres dazu bauen.

Oder ab wann muss ich mich da anmelden?

LG Anja.
 
Könnte

...sich jemand bitte noch die Belüftung unserer Fenster ansehen. Ist dies nun eine schlechtere Wahl gewesen?

Lg Anja
 
Der Versicherungsschutz über die Bauberufsgenossenschaft ist wichtig für alle Bauherren, die zusammen mit Freunden, Verwandten und Arbeitskollegen Eigenleistungen beim Hausbau erbringen. Dabei gilt: versichert werden müssen alle Helfer, wenn deren Gesamtarbeitszeit mehr als 39 Stunden beträgt. Wer das “vergisst”, kann mit einem Bussgeld von bis zu 2.500 Euro freundlich daran erinnert werden.

Wer ist versichert?

Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder Kollegen beim privaten Hausbau mit anpacken, so sind diese Helfer des Bauherrn grundsätzlich automatisch bei der Bauberufsgenossenschaft wie "echte" Arbeitnehmer gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten.

Versicherungsschutz besteht bei Arbeitsunfällen, die ein Versicherter im Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit auf der Baustelle erleidet. Versichert sind darüber hinaus, wie in jedem Arbeitsverhältnis auch, die Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, hier also der Baustelle.
 
...

Vielen Dank für die Antwort.

Bzgl der Dampfsperre haben wir folgenden Vorschlag der Handwerkerfirma bekommen:

"Sie putzen die Heraklitplatten mit einem wasserfesten Sperrputz und/oder beschichten diesen mit einem wasserdichtem Anstrich. Das würde die Dampfsperre ersetzten. Als Gegenleistung für den Mehraufwand würden wir 100,00 € nachlassen."

Was haltet ihr davon?

Lg Anja
 
Dampfbremse

Das mit den 100,- € Nachlass ist ein Witz.
Wenn Sie darauf eingehen ist die Firma praktisch aus der Gewährleistung entlassen. Besser ist es einen angemessenen Sicherheitseinbehalt für den Gewährleistungszeitraum vorzunehmen.
In Abhängigkeit vom Feuchteanfall glaube ich auch wie Christoph das das System so funktionieren wird, wenn eine Luftdichtigkeitsebene durch einen Verputz hergestellt wird. Bleiben Sie bei einem handelsüblichen Kalk, Kalkzement- oder einem Lehmputz, keine Sperrputze, Sperranstriche o.ä.!

Viele Grüße
 
Hm...

sowas dachte ich mir schon.

Leider gibt es das Problem das die Dampfbremse nicht schriftlich festgehalten wurde, sondern nur Mündlich verreinbart. Schriftliches gibt es nur für das Dämmmaterial und die Platten...

Muss denn unbedingt Putz auf die Heraklithplatten? Wir wollten eher eine Alternative wählen und nicht verputzen.

Evtl. Holz, Reet...

LG Anja
 
Innendämmung

Sie haben doch Eingangs geschrieben das eine Heraklithverkleidung angebracht wurde. Die muß nun mal geputzt werden. War Ihnen das nicht bekannt?

Zum Vertrag:
Egal was sie vereinbart haben oder nicht:
Sie als Laie hätten vom Unternehmer ausdrücklich darauf hingewiesen werden müssen das Sie ihm einen Auftrag erteilen haben der gegen die a.a.R.d.T. verstößt (falls das so ist). Das Ding heißt Bedenkenanmeldung.
Erst wenn Sie trotz dieser Bedenkenanmeldung auf Ihrer Ausführungsvariante beharren ist er von Gewährleistungsmängeln aus dieser Entscheidung freigestellt.
Wenn er keine Bedenkenanmeldung abgegeben hat ist er in der Haftung, egal was sie von ihm verlangt haben. Er ist nämlich der Fachmann und nicht Sie (wobei die Frage ob das im rechtlichen Sinne ein Mangel ist noch konkret zu klären wäre).
Aber: Wenn er so gebaut hat wie Sie es wollten können Sie ihm nicht so einfach den Werklohn kürzen oder Nachbesserung verlangen. Er hat immerhin das gemacht was Sie verlangt haben.
Da aber bei fehlerhaften Ausführungen verstärkt Schäden auftreten können ist er dann in der Haftung. Und für diesen Fall wäre es billig, wenn Sie einen angemessenen Teil vom Werklohn einbehalten (Sicherheitseinbehalt). Das kann auch eine Bürgschaft sein. So können sie sich bei Gewährleistungsmängeln vor dem Ausfall des Unternehmers absichern. Nach Ablauf der Frist und bei Mängelfreiheit steht dem Unternehmer der Einbehalt zu.

Viele Grüße
 
... mal ehrlich Georg! Wie nah ist Deine Darstellung an der Wirklichkeit?

Hätte und sollte - alles schön und gut! Meine Erfahrung mit Handwerkern läßt mich hier eine viel nüchternere Bilanz ziehen. Einerseits scheint sich gar mancher Handwerker überhaupt nicht seiner Haftungs- und Informationspflichten bewußt, andererseits mögen die auch keinen erschrecken. Im Zweifelsfall steht hier Aussage gegen Aussage, da in der Regel auch nichts schriftlich festgehalten wurde. Eh die Sache vor Gericht verhandelt ist, turnt der ehemalige Dachdecker schon längst auf einer ganz anderen Baustelle und macht auf Fliesenleger.

Wie man an vielen Beispilen hier im Forum sieht, werden sich auch in Zukunft unwissende Bauherren dem Anschein der Seriösität ergeben, und vermeintlichen Fachleuten aufträge erteilen, die es selbst nicht besser wissen. Da bleibe ich gans frei von jedlichen Illusionen, daß sich dies mal ändern könnte. Somit bleibt der Markt fürs gute Geld erhalten. Und auf dem geht's in der Regel nicht um's handwerkliche Können, sondern um Beste Qualität zu kleinsten Preisen. ... Jeder der sich auskennt, erkennt den Wiederspruch in sich. Die Meßlatte für Qualität und Leistung wird nach dem Preis entscheiden. Beratung für Viele anstrengend und zeitraubend und somit ein Fremdwort!
Bei guter Lage am Bau ohnehin! Denn es gibt auch Kunden die weniger fragen.


Zur BG-Bau würde ich ebenfalls raten, da die über die Handwerksfirmen auf jeden Fall von der Baustelle mitbekommen werden. Was die Helferversicherung angeht ... alles schön und gut! Verlassen sollte man sich nicht darauf, daß bei "beschädigten" Bauhelfern am Ende auch wirklich gezahlt wird wie so einige Beispiel zeigen. Das Risiko dafür bleibt dabei im Dunkeln. Ich habe trotz Anfrage bis heute noch keine Versicherungsbedingungen Schwarz auf Weiß von denen gesehen. Alternativen dazu gibt es aber praktisch keine.


Gruß aus Berlin,
 
Thema: Innendämmung mit Dampfbremse

Ähnliche Themen

Zurück
Oben