Lehmwand
Nun, Lehmwände dieser Stärke machen als Leichtlehmschale keinen Sinn und sind auch nicht zulässig.
Die Dicke einer Schale sollt 15 cm, max. 20 cm nicht überschreiten.
Eine nicht- bzw. freitragende Lehmwand dieser Stärke als Wärmedämmung macht auch keinen Sinn es sei denn sie steht hinter einer tragenden Konstruktion, eine Art "Behindwall".
Dann muß sie trotzdem sich selber tragen und bestimmten statischen Einflüssen standhalten(Wind, Erosion...). Die Ausführung würde dann als Leichtlehm mit 600 kg/m³ Mindestrohdichte in Form einer Stampflehmwand erfolgen. Dafür ist nachzuweisen eine Druckfestigkeit von 1,5 N/mm², besser 2 N/mm² und ein E-Modul von min.750 N/mm².
Das ist mit Holzhackschnitzeln als Zuschlag nur schwer machbar, da eine haufwerksporige Struktur nie diese Werte erreicht. Im verdichteten Zustand sind die Hackschnitzel als Zuschlag nicht geeignet, sie können kein stabiles Korngerüst aufbauen da sie zu weich sind.
Als Außenwand also unwirtschaftlich und risikobehaftet.
Eine tragende Wand geht mit Holzleichtlehm gar nicht.
Als weitergehende Lektüre für Lehmbauinteressenten wie den Fragesteller empfehle ich die "Lehmbauregeln", 3. Auflage 2009 vom Dachverband Lehm oder
"Lehmbau- Praxis", Planung und Ausführung,
Autoren Ulrich Röhlen und Christof Ziegert,
2. Auflage Beuth Verlag,
Herausgeber DIN deutsches Institut für Normung e.V.
Lieber Matthias,
wenn Sie uns mitteilen WOFÜR die Wand gedacht ist kann man konkreter werden.
Es ist schon etwas verwirrend wenn Sie eine Weinbaugegend als Kriterium angeben ob man dort so eine Wand bauen kann.