Höhere Energiepreise ab 2005 unter Vorbehalt zahlen

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Verbraucher
können die ab Januar steigenden Preise für Strom, Gas und Fernwärme unter
Vorbehalt bezahlen - darauf weist der Beratungsdienst "Mein Rechtsschutzbrief"
hin. Demnach kann ein Kunde der geforderten Preiserhöhung unter dem Vorbehalt
der Rückforderung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nachkommen.
Entsprechende Voraussetzungen sehe auch der Bundesgerichtshof (BGH) als gegeben.
Nach dessen Meinung werde der erhöhte Rechnungsbetrag nicht fällig, solange der
Energieversorger die Preiserhöhung nicht mit der Offenlegung seiner
Kalkulationen belege. Der Bundesgerichtshof stützt sich dabei auf § 315 des
Bürgerlichen Gesetzbuches, nach dem eine neue Preisrunde nachvollziehbar sein
muss.



Da aber die Kalkulation der Energieversorger ein streng
gehütetes Geheimnis ist, glaubt Wolfgang Büser, bekannt aus vielen
Ratgebersendungen im Fernsehen und Herausgeber des Rechtsschutzbriefes, dass ein
Musterprozess zu erwarten sei. Sofern dieser Prozess gewonnen werde, könne der
Kunde das zu viel gezahlte Geld zurückfordern.



Ein finanzielles Risiko gibt es laut Experten für den
Verbraucher nicht. Wer unter Hinweis auf den § 315 die Zahlung verweigere, dem
drohe indessen ein teurer Rechtsstreit. Der Bund der Energieverbraucher rät, den
erhöhten Anteil der Rechnung abzuziehen und das dem Energieanbieter mitzuteilen
- einen Musterbrief für die Zahlung unter Vorbehalt gibt es im Internet unter

www.rechtsschutzbrief.de
.



<div align='right'>Siehe auch:

Bund der Energieverbraucher
</div>
 
Thema: Höhere Energiepreise ab 2005 unter Vorbehalt zahlen
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