HOAI muss auch bei eBay-Auktionen eingehalten werden!

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Bei
eBay werden immer wieder wettbewerbswidrige Angebote von Architekten- und
Ingenieurdienstleistungen eingestellt, die gegen die gesetzlich festgelegte
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verstoßen. Deshalb haben
die Bundesingenieurkammer und eBay nun vereinbart, dass eBay zukünftig die
Einstellung derartiger Angebote verhindern und gar dagegen vorgehen wird. Dazu
ergänzt eBay seit dem 28. Oktober 2005 Verkaufs-Angebote, die
ingenieurspezifische Begriffe wie "Bauantrag" oder "Statik" enthalten,
automatisch um einen gut sichtbaren Warnhinweis mit folgendem Wortlaut:




<img src="http://www.baulinks.de/webplugin/2004/i/m-leer.gif" width="10" height="10" border="0">
"Bitte beachten Sie, dass für Ingenieur- und
Architektendienstleistungen eine gesetzlich verbindliche Honorarordnung (HOAI)
besteht. Verstöße gegen die HOAI sind wettbewerbswidrig und können durch
die Ingenieur- und Architektenkammern entsprechend geahndet werden."
Außerdem wird mit einem Link auf die Internetseite

bingk.de/hoai-info.htm
bei der Bundesingenieurkammer verwiesen, wo weitere
Hinweise zum Geltungsbereich der HOAI und die Sanktionsmöglichkeiten der Kammern
bei wettbewerbswidrigen Angeboten gegeben werden.



Der Warnhinweis erscheint unmittelbar vor dem Abschluss der
Angebotsfreigabe bei Aktivierung der Funktion "Artikel einstellen". Der
Warnhinweis, kann auch bei der Blockierung so genannter "Pop-ups" nicht
unterdrückt werden. Vor dem endgültigen Abschluss des Angebots wird der
eBay-Anbieter nochmals aufgefordert, sicher zu stellen, dass sein Angebot nicht
gegen die gesetzlich geltenden Bestimmun-gen der HOAI verstößt.



Ingenieure, die trotz aller nun gegebenen Warnhinweise ihre
Angebote einstellen
, können durch die Ingenieurkammern der Länder abgemahnt
werden. Im Übrigen hat eBay zugesagt, wettbewerbswidrige Angebote nach
entsprechenden Hinweisen der Kammern unverzüglich aus dem Netz zu entfernen.
Ferner hat die Bundesingenieurkammer mit eBay einen regelmäßigen
Erfahrungsaustausch über die Wirksamkeit der Warnhinweise und evtl. weitere
präventive Maßnahmen vereinbart.



"Die Bundesingenieurkammer hat mit ihrer Initiative einen
wichtigen Schritt zur Bekämpfung wettbewerbswidriger Angebote und zur Beachtung
der HOAI auch bei Internetangeboten unternommen", so Präsident Dr.-Ing. Karl
Heinrich Schwinn beim ersten Probelauf.



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