Bundeskanzler Schröder spricht sich für Erhalt der HOAI aus

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Bundeskanzler
Gerhard Schröder hat sich auf dem deutschen Baumeistertag 2005 in Baden-Baden
grundsätzlich für den Erhalt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
ausgesprochen. Vor 420 Delegierten und vielen Gästen aus Politik, Wirtschaft und
dem Bauwesen hob Schröder die Bedeutung von Honorarordnungen als Garanten von
Rechtssicherheit und Verbraucherschutz hervor. Aus seiner Praxis als
Rechtsanwalt wisse er, wie wichtig Gebührenordnungen seien. Der Kanzler lud den
BDB zu Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsminister ein und versprach, seinen
Beitrag zum Erhalt der HOAI leisten zu wollen. Man werde die Reform der HOAI im
Gespräch mit den Kammern und Verbänden fair aushandeln.



Auch dem Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie widmete sich der
Kanzler auf der öffentlichen Kundgebung des Baumeistertages, der unter dem Motto
"Europa Bauen" stand. Schröder unterstrich, dass diese Richtlinie in ihrer
vorliegenden Form nicht verabschiedet werden dürfe. Der Entwurf sieht vor, dass
die jeweiligen gesetzlichen Regelungen des Herkunftslandes eines Anbieters auch
für Dienstleistungen im Ausland gelten sollen (Herkunftslandprinzip). Nach
Meinung des Kanzlers gehe es nicht an, dass sich ein Dienstleister aus der EU
nicht den deutschen Mindestanforderungen zu stellen habe. Die strengen deutschen
Arbeitsschutzregelungen müssten ebenso eingehalten werden wie Mindeststandards
bei der Entlohnung. Auch sei die Abgabe von Sozialbeiträgen schon wegen der
wettbewerblichen Gleichheit unabdingbar.



Ebenso müssten auch die in Deutschland erarbeiteten ökologischen
Standards erhalten bleiben. Damit hat sich der Kanzler Positionen des BDB zu
eigen gemacht, hob BDB-Präsident Hans Georg Wagner hervor, der seit Jahren für
den Erhalt der HOAI und die Erhöhung der Tafelwerte kämpfe. In der
Auseinandersetzung um die EU-Dienstleistungsrichtlinie streite der BDB ebenfalls
in vorderster Linie, um die ausschließliche Anwendung des Herkunftslandprinzips
für die Bereiche Architektur und Bauingenieurwesen zu verhindern. Es könne nicht
sein, dass in einem Land 25 verschiedene gesetzliche Regelungen zum Einsatz
kämen, denn darauf liefe das Herkunftslandprinzip schlussendlich hinaus. Wagner
wiederholte die Forderung des BDB an das Europäische Parlament und die
Europäische Kommission, Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren in
den abschließenden Ausnahmekatalog des Herkunftslandprinzips aufzunehmen, der
dem Richtlinienvorschlag angehängt werden soll.



<div align='right'>Siehe auch:

Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V.
</div>
 
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