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Thomas Kohlmann
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Grüß Gott,
unser Haus (Bj ca. 1935) steht direkt auf der Grenze, max. 30 cm davor, es exisitiert also keine Abstandsfläche. Wegen zu wenig Licht wollen wir ein bestehendes Fenster (rechts) vergrößern, die Position jedoch beibehalten. Ein anderes Fenster (links) würde dadurch wegfallen. Lt. Landratsamt genießen die Fenster Bestandsschutz, da sie urkundlich (Tekturplan 1988) erwähnt wurden. Vermutlich handelt es sich auch um eine Brandwand.
Unsere Nachbarn würden dem Fenster zustimmen, wollen es jedoch in etwa mittig zu den bisherigen Fenstern platziert haben. Damit könnten wir leben, sehen allerdings Abstandsprobleme auf uns zukommen, da wir damit der bestehenden Garage des Nachbarn (auf dem Foto mit Eternitdach) sehr nahe kommen(weniger als 1 m). Haben wir überhaupt eine Möglichkeit, eine Veränderung an den Fenstern durchzuführen? Auch ohne Einverständnis der Nachbarn? ist eine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme überhaupt notwendig (weil ja schon Fenster da sind) oder gar unumgänglich
Außerdem halten sie eine schriftliche Fixierung für nicht erforderlich. Wir würden uns allerdings wohler fühlen, falls der Besitzer mal wechselt ... Welche Form ist hier notwendig?
Vielen Dank für Ratschläge und Informationen
unser Haus (Bj ca. 1935) steht direkt auf der Grenze, max. 30 cm davor, es exisitiert also keine Abstandsfläche. Wegen zu wenig Licht wollen wir ein bestehendes Fenster (rechts) vergrößern, die Position jedoch beibehalten. Ein anderes Fenster (links) würde dadurch wegfallen. Lt. Landratsamt genießen die Fenster Bestandsschutz, da sie urkundlich (Tekturplan 1988) erwähnt wurden. Vermutlich handelt es sich auch um eine Brandwand.
Unsere Nachbarn würden dem Fenster zustimmen, wollen es jedoch in etwa mittig zu den bisherigen Fenstern platziert haben. Damit könnten wir leben, sehen allerdings Abstandsprobleme auf uns zukommen, da wir damit der bestehenden Garage des Nachbarn (auf dem Foto mit Eternitdach) sehr nahe kommen(weniger als 1 m). Haben wir überhaupt eine Möglichkeit, eine Veränderung an den Fenstern durchzuführen? Auch ohne Einverständnis der Nachbarn? ist eine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme überhaupt notwendig (weil ja schon Fenster da sind) oder gar unumgänglich
Außerdem halten sie eine schriftliche Fixierung für nicht erforderlich. Wir würden uns allerdings wohler fühlen, falls der Besitzer mal wechselt ... Welche Form ist hier notwendig?
Vielen Dank für Ratschläge und Informationen