G
Gerald
- Beiträge
- 3
Guten Tag,
Kennt sich jemand mit dem Baurecht in B. W. aus?
Das Haus steht in Baden Württemberg.
Wir haben das Dach von Nebengebäude Nr. 3 erneuert.
Das Gebäude endet bei Nr. 1. Der Dachvorsprung Nr. 2
wurde von uns wieder bis zur Grenze angebaut.
Der Dachvorsprung Nr. 2 ist vor einigen Jahren
weggebrochen, er war nicht mehr vorhanden.
Da sich Nachbar 1 beim Bauamt beschwert hat, kam ein
Sachbearbeiter vom Bauamt und wir mussten daraufhin
das Dach bis auf 50 cm zurückbauen.
Die Begründung war: Es sei kein Bestandsschutz
vorhanden, da das Dach vor einigen Jahren weggebrochen
ist.
Auf den Originalplänen ist das Dach bis zur Grenze
eingezeichnet (siehe Skizze). Der Grenzabstand von der
Gebäudemauer beträgt 1 m an der linken Seite und 1,60
m an der rechten Seite.
Hab schon in der Bauordnung für B. W. gelesen, finde allerdings keine Antwort auf meine Frage.
Kennt sich jemand mit dem Baurecht in B. W. aus?
Das Haus steht in Baden Württemberg.
Wir haben das Dach von Nebengebäude Nr. 3 erneuert.
Das Gebäude endet bei Nr. 1. Der Dachvorsprung Nr. 2
wurde von uns wieder bis zur Grenze angebaut.
Der Dachvorsprung Nr. 2 ist vor einigen Jahren
weggebrochen, er war nicht mehr vorhanden.
Da sich Nachbar 1 beim Bauamt beschwert hat, kam ein
Sachbearbeiter vom Bauamt und wir mussten daraufhin
das Dach bis auf 50 cm zurückbauen.
Die Begründung war: Es sei kein Bestandsschutz
vorhanden, da das Dach vor einigen Jahren weggebrochen
ist.
Auf den Originalplänen ist das Dach bis zur Grenze
eingezeichnet (siehe Skizze). Der Grenzabstand von der
Gebäudemauer beträgt 1 m an der linken Seite und 1,60
m an der rechten Seite.
Hab schon in der Bauordnung für B. W. gelesen, finde allerdings keine Antwort auf meine Frage.