Geplante Rußfilterpflicht für Kamin- und Kachelöfen

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In
den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine angeblich drohende
Zwangsstilllegung bzw. Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch
die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine
generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele - was so nicht
zutrifft!



Die Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen zur
Beheizung von Räumen führt zur Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe.
Besonders die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung aus den
Kleinfeuerungsanlagen hat mit deren steigender Verbreitung in den letzten Jahren
bedenklich zugenommen. Die Gesamtmenge dieses Feinstaubs übersteigt mittlerweile
diejenige aus den Auspuffrohren aller Diesel-PKWs und <nobr>-LKWs.</nobr> Es besteht also
dringender Handlungsbedarf.



Mit der Novelle der Verordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen - 1. BImSchV - verfolgt das Bundesumweltministerium das Ziel,
die Vorteile der regenerativen Energie zu nutzen und gleichzeitig die
Luftbelastung durch Feinstaub zu reduzieren. Der vorliegende Entwurf sieht
erstmals Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor, die für Heizungsanlagen im
Betrieb und für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen oder Kachelofeneinsätze
auf dem Prüfstand eingehalten werden müssen. Das Bundesumweltministerium
weist aber darauf hin, dass diese Grenzwerte von modernen Pelletheizungen und
Einzelraumfeuerungsanlagen ohne Staubfilter erreicht werden - also viele
Betreiber von der Neuregelung gar nicht betroffen sein werden.
Und Bauherren, die beim Neukauf eines Ofens umweltbewusst und zukunftssicher vorgehen wollen,
können sich beispielsweise für einen Ofen oder Kamineinsatz mit DINplus-Zeichen entscheiden. Die so ausgezeichneten
Wärmeerzeuger halten schon heute die künftig geforderten Werte ein.



Auch für bestehende Anlagen sollen bestimmte Grenzwerte
festgelegt werden. Sofern für diese Anlagen in der ersten Stufe durch eine
Herstellerbescheinigung oder durch Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte
nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst
wenn dies nicht möglich ist, bedürfen die Einzelraumfeuerungsanlagen einer
Nachrüstung oder müssen gegen eine emissionsarme Anlage im Rahmen eines
mehrstufigen, langfristig angelegten Sanierungsprogramms in den Jahren 2014 bis
2024 ausgetauscht werden. Den Betreibern wird also genügend Zeit für die
individuelle Planung eingeräumt. Denn wenn eine Nachrüstung oder ein Austausch
ansteht, sind die Anlagen im Schnitt mindestens 30 Jahre alt!



<center>

Zeitpunkt der Typenprüfung

(laut Typenschild)

Zeitpunkt der Nachrüstung

bzw. Außerbetriebnahme

vor dem 1.1.1975 oder

Jahr der Typenprüfung nicht mehr feststellbar

31.12.2014

1.1.1975 - 31.12.1984

31.12.2017

1.1.1985 – 31.12.1994

31.12.2020

1.1.1995 bis zum Inkrafttreten der Verordnung

31.12.2024
</center>


Ausnahme: Private Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene
Kamine sowie Öfen, die vor 1950 errichtet wurden, brauchen auch künftig
nicht die Grenzwerte der Stufe 1 einzuhalten. Die Betreiber dieser Anlagen
sollten aber dennoch freiwillig dafür sorgen, dass sie ihre Öfen effizient
nutzen - aus eigenem Interesse, um Nachbarn nicht zu verärgern und zum Schutz
des Klimas. Sie müssen außerdem auch die Qualitätsanforderungen an den
Brennstoff einhalten. Zudem fallen auch ihre Einzelraumfeuerungsanlagen unter
die Überprüfungsregelungen. Das heißt, alle fünf Jahre soll sich der
Schornsteinfeger den technischen Zustand der Anlage anschauen. Diese Überprüfung
soll im Rahmen der ohnehin auf der Grundlage des Schornsteinfegergesetzes
durchzuführenden Arbeiten erfolgen.



Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
weist ebenfalls darauf hin, dass die meisten neueren Anlagen die künftigen
Grenzwerte einhalten werden und die Übergangsfristen für alte Öfen so moderat
sind, dass deren Austausch sich dann wegen der höheren Wirkungsgrade neuerer
Anlagen sowieso rechnet (siehe auch
Broschüre

"Ausgereifte Feuerstätten sorgen für sinkende Emissionen
" vom 7.9.2007).



Damit Endverbraucher, Schornsteinfeger und Behörden das
Einhalten der geplanten Emissionsgrenzwerte einzelner Feuerstätten und die sich
daraus ergebenden Maßnahmen und Möglichkeiten abfragen können, will der
HKI-Verband ab 2008 eine entsprechende Online-Datenbank anbieten.



"Billig" heißt nicht "Dreckschleuder"



Die Geräte-Emissionen sind nicht von dem Preis des Gerätes
abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den vergangenen Jahren
beachtliche Fortschritte gemacht hat. Dies gilt sowohl in Bezug auf die
Emissionen als auch hinsichtlich der Steigerung des Wirkungsgrades. Fabrikneue
Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen verursachen heute nur noch einen Bruchteil
der Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden
sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden außerdem von
unabhängigen Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen technischen
Untersuchung unterzogen, die auch das Emissionsverhalten dokumentiert.



Wie geht's weiter?



Der Entwurf zur Novelle soll im Anfang 2008 dem Kabinett
zugeleitet werden. Anschließend sieht das Verfahren die Beteiligung des
Bundestages und des Bundesrates vor. Ob und in welcher Form dann die Neuregelung
kommt, bleibt abzuwarten. So erklärte Unions-Fraktionsvize Katherina Reiche
(CDU) am 26.11. in der N24-Sendung "Was erlauben Strunz" polemisch: "Wir werden
an den deutschen Kamin nicht rangehen". Nicht alles, was im Umweltministerium
"ein Beamter denkt", werde auch umgesetzt. "Das kommt so nicht", betonte Reiche.
Im Rahmen des Klimapakets plane die Regierung lediglich Neuregelungen für "alte
Holzöfen". Grünen-Fraktionsvize Jürgen Trittin wiederum sprach in der gleichen
Sendung von einem "ernsten Problem". Der Trend zu Holzfeuerung habe dazu
geführt, dass der Dioxinausstoß aus Kaminöfen mittlerweile größer sei als der
"aus allen Müllverbrennungsanlagen und Sinteranlagen zusammen". Der frühere
Bundesumweltminister warnte: "Dioxin ist hochgiftig und Krebs erzeugend und
erbgutverändernd". Besonders hoch sei der Ausstoß, wenn "die Öfen nur mit halber
Kraft gefahren werden". Es MUSS also etwas getan werden!



siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="Rußfilterpflicht, Kaminofen, Kachelofen, Feuerstätte, offener Kamin, Feinstaub, Feinstaubfilter, Zwangsstilllegung, kleine Feuerungsanlage, Feuerungsanlagen, Kaminöfen, Kachelöfen, moderne Feuerstätten, Kleinfeuerungsanlage, BImSchV, Bundesumweltministerium, Einzelraumfeuerungsanlage" width="4" height="4" border="0">




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