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ole
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Hallo Forum
Bedingt durch die Sanierung unserer Fachwerk-Hofreite in Hessen sind wir mit der unteren Denkmalschutzbehörde unseres Landkreises in Kontakt gekommen (angenehm und auch recht zuvorkommende Hilfe) - nur werfen sich nun weitere Fragen/Probleme für uns auf : die geschützte Immobilie wurde
uns als "denkmalschutzfrei" im Verkaufsgespräch angeboten und auch im Kaufvertrag von Juni 2000 fehlt der Hinweis darauf völlig.
Eine genaue Datierung der Aufnahme in den geschützten Bestand ist weder bei der unteren Denkmalschutzbehörde noch bei der Gemeinde und auch nicht beim Landesamt f. Denkmalpflege in Wiesbaden aufzutreiben - es werden nur vage Zeiträume "Mitte der 80´er" genannt.
Nun meine Frage : muss der Verkäufer eines denkmalgeschützten Objektes auf den DS auch ausdrücklich hinweisen bzw. diesen in einem Kaufvertrag aufnehmen lassen ? Ist es meine Aufgabe dem Verkäufer die Kenntnis dessen nachzuweisen oder reicht uns der Hinweis auf die Aufnahme in den schützenswerten Bestand weit vor unserer Übernahme des Objektes um Sachmängel geltend zu machen ?
Gibt es Referenzen, Aktenzeichen, Urteile zu diesem Thema ?
vielen Dank
ole
Bedingt durch die Sanierung unserer Fachwerk-Hofreite in Hessen sind wir mit der unteren Denkmalschutzbehörde unseres Landkreises in Kontakt gekommen (angenehm und auch recht zuvorkommende Hilfe) - nur werfen sich nun weitere Fragen/Probleme für uns auf : die geschützte Immobilie wurde
uns als "denkmalschutzfrei" im Verkaufsgespräch angeboten und auch im Kaufvertrag von Juni 2000 fehlt der Hinweis darauf völlig.
Eine genaue Datierung der Aufnahme in den geschützten Bestand ist weder bei der unteren Denkmalschutzbehörde noch bei der Gemeinde und auch nicht beim Landesamt f. Denkmalpflege in Wiesbaden aufzutreiben - es werden nur vage Zeiträume "Mitte der 80´er" genannt.
Nun meine Frage : muss der Verkäufer eines denkmalgeschützten Objektes auf den DS auch ausdrücklich hinweisen bzw. diesen in einem Kaufvertrag aufnehmen lassen ? Ist es meine Aufgabe dem Verkäufer die Kenntnis dessen nachzuweisen oder reicht uns der Hinweis auf die Aufnahme in den schützenswerten Bestand weit vor unserer Übernahme des Objektes um Sachmängel geltend zu machen ?
Gibt es Referenzen, Aktenzeichen, Urteile zu diesem Thema ?
vielen Dank
ole