Fenster und Türen
Zitate:
1.) InfodienstHolz-Februar05
Dämmung mit Mineralfaserdämmstoffen wird zur Regelausführung
10.02.05
Einbau von Fenstern und Türen durch Tischler betroffen
Mit der Überarbeitung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Tischlerarbeiten (DIN 18355 – VOB/C) wurden Änderungen zum Einbau von Fenstern und Türen vorgenommen. Die Dämmung mit Mineralfaserdämmstoffen wird zur Regelausführung erklärt.
Das in der Praxis übliche Einbringen von Montageschäumen und das Dämmen mit anderen Produkten wie Schaumstoff-Füllbändern, Naturprodukten (z. B. Kork, Schafwolle, Sisal, Flachs) ist nach der neuen DIN 18355 als Regelausführung nicht mehr zulässig. Denn in der neuesten Ergänzung zur DIN 18355 heißt es in Abschnitt 3.5.3 " ... Die auf der Rauminnenseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper sind mit Mineralfaserdämmstoffen vollständig auszufüllen" und Abschnitt 3.5.4 "Hohlräume zwischen Zargen und Baukörper bei Wohnungsabschlusstüren sind mit Mineralfaserdämmstoffen vollständig auszufüllen."
Die Dämmung mit Mineralfaserdämmstoffen wird so als Regelfall definiert. Andere Formen der Dämmung sind nur noch dann zulässig, wenn dies beispielsweise im Leistungsverzeichnis (LV) vertraglich festgelegt wurde. Werden im Vorfeld keine derartigen konkreten Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern getroffen, kann der Auftraggeber verlangen, dass die Dämmung mit Mineralfaserdämmstoff ausgeführt wird.
Das Institut für Fenstertechnik Rosenheim setzt sich kritisch mit diesen Änderungen auseinander und merkt an, dass es sehr wohl auch andere Dämmstoffe gibt, die Mineralfasern mindestens ebenbürtig sind. (mh)
Weitere Informationen -
www.ift-rosenheim.de
2.)
Rechtsverbindlichkeit
von DIN-Normen
(…)
DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Das heißt, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. DIN-Normen werden verbindlich durch Bezugnahme, z. B. in einem Vertrag zwischen privaten Parteien oder in Gesetzen und Verordnungen.
(…)
DIN-Normen sind jedoch keine Lehrbücher. Deshalb muss jemand, der sie anwendet, soviel Sachverstand haben, dass er die Verantwortung für sein Handeln selbst übernehmen kann.
© 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
(Anmerkung zum Wort: Verantwortung - d.H. Haftung)
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