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Reni
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Hallo zusammen,
wir haben uns in ein altes denkmalgeschütztes Fachwerkhöflein verguckt und sind nun ein weinig ratlos:
Das Aussenfachwerk wurde in einem Zimmer und an einer kompletten Wand aufwenidig Doppelverglast. Schaut wunderschön, sehr ordentlich, fachmännisch und vor allem hell aus.
Haben die Befürchtung, dass das in einer Nacht-und-Nebelaktion ohne Antrag entstanden ist und die untere Denkmalbehörde nichts davon weiß und uns gegebenenfalls zum Rückbau zwingen kann.
Zwei Anrufe bei eben jener Behörde machten uns auch nicht schlauer. Es wurde uns zwar mündlich zugesichert, dass wir als neuer Eigentümer nicht für die Bausünden der Vorgänger belangt werden (Rückbau), aber schriftlich will man uns das nicht geben. Es genüge digitale Bilder zu machen, um nachzuweisen, dass die Verglasung so beim Hauskauf übernommen wurde.
Ich weiß ja nicht...
Hat hier jemand ein ähnliches Problem gehabt? Kennt sich womöglich sogar mit der Rechtslage aus?
Würden uns sehr über einen Rat freuen.
Beste Grüße
Reni
wir haben uns in ein altes denkmalgeschütztes Fachwerkhöflein verguckt und sind nun ein weinig ratlos:
Das Aussenfachwerk wurde in einem Zimmer und an einer kompletten Wand aufwenidig Doppelverglast. Schaut wunderschön, sehr ordentlich, fachmännisch und vor allem hell aus.
Haben die Befürchtung, dass das in einer Nacht-und-Nebelaktion ohne Antrag entstanden ist und die untere Denkmalbehörde nichts davon weiß und uns gegebenenfalls zum Rückbau zwingen kann.
Zwei Anrufe bei eben jener Behörde machten uns auch nicht schlauer. Es wurde uns zwar mündlich zugesichert, dass wir als neuer Eigentümer nicht für die Bausünden der Vorgänger belangt werden (Rückbau), aber schriftlich will man uns das nicht geben. Es genüge digitale Bilder zu machen, um nachzuweisen, dass die Verglasung so beim Hauskauf übernommen wurde.
Ich weiß ja nicht...
Hat hier jemand ein ähnliches Problem gehabt? Kennt sich womöglich sogar mit der Rechtslage aus?
Würden uns sehr über einen Rat freuen.
Beste Grüße
Reni