Fachverband Türautomation: "Karusselltüren in Deutschland sind sicher"

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Der
Fachverband Türautomation (FTA) stellt sich entschieden gegen die Behauptung des
Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BIA), dass automatische
Karusselltüren in Deutschland erhebliche Sicherheitsmängel aufweisen würden.
Laut FTA sei der existierende Sicherheitsstandard von Karusselltüren in
Deutschland im internationalen Vergleich führend. Seit mehreren Jahren fertigen
demnach die FTA-Automatiktürenhersteller bereits ihre Anlagen nach europäischen
und nationalen technischen Leitlinien, obwohl diese aus formalen Gründen noch
keinen rechtsverbindlichen Status hätten. Die Anlagen seien daher als
grundsätzlich sicher zu beurteilen. Voraussetzung sei allerdings, dass die
Automatiktüren einer regelmäßigen Wartung und Überprüfung (mindestens einmal
jährlich) von qualifizierten Fachkräften der Hersteller unterzogen werden. Bei
Altanlagen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr gemäß der heutigen
Sicherheitsanforderungen nachgerüstet werden können, empfiehlt der FTA aber den
Austausch und die Installation einer neuen Karusselltür.



Dass die Sicherheit von automatischen Türsystemen bei den
FTA-Herstellern oberste Priorität genießt, zeigt sich schon allein daran, dass
sofort nach dem Bekanntwerden des tragischen Unfalls am Flughafen Köln/Bonn im
März 2004 das Gespräch mit dem zuständigen Arbeits- und Wirtschaftsministerium
aufgenommen wurde, um eventuelle Sicherheitslücken zu beseitigen. Daraus ist
eine gemeinsame Expertengruppe entstanden, in der geeignete Maßnahmen entwickelt
werden.



Parallel haben die Hersteller im FTA direkt nach dem Unfall
ihren Kunden angeboten, die vorhandenen Karusselltüren einer außerordentlichen
Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Dieses Angebot ist von vielen Betreibern
wahrgenommen worden, mit dem Ergebnis, dass bei dem überwiegenden Teil der
überprüften Anlagen keine gravierenden Sicherheitsmängel festgestellt werden
konnten. Wie der FTA betont, handelt es sich bei den überprüften Karusselltüren
um Anlagen, die einer regelmäßigen Prüfung und Wartung durch autorisierte
Fachfirmen unterzogen sind. Als Prüfmaßstäbe werden die geltenden technischen
Leitlinien wie die Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 232 - "Richtlinie für
kraftbetätigte Fenster Türen und Tore" - sowie die nationalen und europäischen
Normen für automatische Türsysteme

DIN V 18650 und

prEN 12650 herangezogen. Ergänzend fließen jüngste Erkenntnisse ein, die in
Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzbehörden entwickelt worden sind.



Der Fachverband betont, dass selbstverständlich die gemeinsame
Arbeit mit den Arbeitsschutzbehörden fortgesetzt werde und dass man sich dafür
einsetzt, dass die geltenden technischen Leitlinien den neusten
sicherheitstechnischen Erkenntnissen angepasst werden.



<div align='right'>Siehe auch:

Fachverband Türautomation (FTA)
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