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Stephan5
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Hallo Zusammen,
als neugebackene Denkmal- & Baustellenbesitzer lesen wir seit ein paar Wochen regelmäßig hier im Forum mit. Daher zunächst erstmal ein großes Lob an alle Beteiligten für die vielen Hinweise und Hilfestellungen mit denen man durchaus auch etwas anfangen kann.
In Bezug auf besagte Baustelle (ein Reihenhaus der 1920er mit umfangreichen Sanierungsbedarf) befinden wir uns derzeit noch in der Planungsphase, die auch die notwendige Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde beinhaltet. Nach einem ersten informativen Vorgespräch vor Kauf des Objektes und zuletzt erfolgter intensiver Bestandsaufnahme und Dokumentation, hatten wir dann letzte Woche unseren ersten wirklichen Termin zwecks Besprechung der gestellten Anträge auf Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung für den eingereichten Maßnahmenkatalog.
Nun … Unsere Vorstellung von solch einem Gespräch war bisher, daß man die einzelnen Punkte schrittweise durchgeht und bespricht wo und warum Dinge machbar sind oder eben nicht. Die Realität sah dann aber vollkommen anders aus! Zum Einen hatten wir permanent das Gefühl nicht zu Wort kommen zu dürfen, zum Anderen hieß es bei einigen Dingen einfach geht nicht! … Über das Warum und eventuelle Alternativen war irgendwie kein wirklich sachliches Gespräch möglich! … Wie geht man mit so was um? Wie sind Eure Erfahrungen damit?
Aus der im Internet abrufbaren Denkmalliste ist ersichtlich, daß unser Haus zu einem geschützten Denkmalbereich zählt. Über besondere Auflagen für das Innere des Gebäudes und die rückwärtige Gebäudeansicht war bisher nie die Rede gewesen. Trotzdem schien sich die betreffende Person vom Denkmalamt nunmehr quasi an jedem einzelnen verrosteten Nagel festzukrallen. … Unserer Frage nach Vorlage einer genauen, schriftlichen Definition des zu Schützenden wurde bisher auch immer ausgewichen. Kann es denn sein, daß es sowas gar nicht gibt!? … Es kann doch aber nicht sein, daß die Entscheidung des Denkmalamts von der jeweiligen Tagesform des Sachbearbeiters abhängt! Es ist doch sicher irgendwann einmal festgelegt worden, an Hand welcher Kriterien der Denkmalstatus zu erteilen ist?
Zur Verteidigung der betreffenden Person müssen wir freilich sagen, daß diese in unserer Straße wohl auch einen sehr schweren Stand hat. Den meisten Nachbarn ist der Denkmalstatus in den 80ern einfach übergestülpt worden („wie auch sonst“ ). Nach der Wende haben diese dann freilich die Baumärkte für sich entdeckt und munter drauf los gewerkelt. Denkmalschutz ist den meisten noch heute völlig egal, was man auch an den Gebäuden deutlich sieht, und auch so gesagt bekommt. … Trotzdem würden wir es für mehr als ungerecht empfinden, wenn wir dafür nun quasi in Schutzhaft genommen werden würden.
Vielleicht habt ihr ja ähnliche Erfahrungen gemacht?
Viele Grüße,
Stephan + Ines
als neugebackene Denkmal- & Baustellenbesitzer lesen wir seit ein paar Wochen regelmäßig hier im Forum mit. Daher zunächst erstmal ein großes Lob an alle Beteiligten für die vielen Hinweise und Hilfestellungen mit denen man durchaus auch etwas anfangen kann.
In Bezug auf besagte Baustelle (ein Reihenhaus der 1920er mit umfangreichen Sanierungsbedarf) befinden wir uns derzeit noch in der Planungsphase, die auch die notwendige Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde beinhaltet. Nach einem ersten informativen Vorgespräch vor Kauf des Objektes und zuletzt erfolgter intensiver Bestandsaufnahme und Dokumentation, hatten wir dann letzte Woche unseren ersten wirklichen Termin zwecks Besprechung der gestellten Anträge auf Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung für den eingereichten Maßnahmenkatalog.
Nun … Unsere Vorstellung von solch einem Gespräch war bisher, daß man die einzelnen Punkte schrittweise durchgeht und bespricht wo und warum Dinge machbar sind oder eben nicht. Die Realität sah dann aber vollkommen anders aus! Zum Einen hatten wir permanent das Gefühl nicht zu Wort kommen zu dürfen, zum Anderen hieß es bei einigen Dingen einfach geht nicht! … Über das Warum und eventuelle Alternativen war irgendwie kein wirklich sachliches Gespräch möglich! … Wie geht man mit so was um? Wie sind Eure Erfahrungen damit?
Aus der im Internet abrufbaren Denkmalliste ist ersichtlich, daß unser Haus zu einem geschützten Denkmalbereich zählt. Über besondere Auflagen für das Innere des Gebäudes und die rückwärtige Gebäudeansicht war bisher nie die Rede gewesen. Trotzdem schien sich die betreffende Person vom Denkmalamt nunmehr quasi an jedem einzelnen verrosteten Nagel festzukrallen. … Unserer Frage nach Vorlage einer genauen, schriftlichen Definition des zu Schützenden wurde bisher auch immer ausgewichen. Kann es denn sein, daß es sowas gar nicht gibt!? … Es kann doch aber nicht sein, daß die Entscheidung des Denkmalamts von der jeweiligen Tagesform des Sachbearbeiters abhängt! Es ist doch sicher irgendwann einmal festgelegt worden, an Hand welcher Kriterien der Denkmalstatus zu erteilen ist?
Zur Verteidigung der betreffenden Person müssen wir freilich sagen, daß diese in unserer Straße wohl auch einen sehr schweren Stand hat. Den meisten Nachbarn ist der Denkmalstatus in den 80ern einfach übergestülpt worden („wie auch sonst“ ). Nach der Wende haben diese dann freilich die Baumärkte für sich entdeckt und munter drauf los gewerkelt. Denkmalschutz ist den meisten noch heute völlig egal, was man auch an den Gebäuden deutlich sieht, und auch so gesagt bekommt. … Trotzdem würden wir es für mehr als ungerecht empfinden, wenn wir dafür nun quasi in Schutzhaft genommen werden würden.
Vielleicht habt ihr ja ähnliche Erfahrungen gemacht?
Viele Grüße,
Stephan + Ines